|
|
|
06.11.16, 18:32
|
#1
|
Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.827
Bedankt: 1.592
|
Aerger bei ebay kleinanzeigen
Hi leute,
Ich habe kuerzlich bei ebay kleinanzeigen meine ps3 verkauft.
Diese lief vorher noch einwandfrei. Ich hab die selbst noch zurueckgesetzt. Es wurde auch nochmal von einem groesserem gebrauchthaendler getestet und lief.
Nun hat der ebay kaeufer die ps3 erhalten nachdem er auch ueber paypal zahlte.
Netzt behauptet dieser dass die ps3 garnicht laufen wuerde. Sie wuerde aich einfach abschalten.
Einen transportschaden schliesst er selbst sogar aus da alles verpefekt gepolstert und ohne spielraum zum 'durchschuetteln' verpackt war.
Diese person will nun natuerlich sein geld zurueck...was ich in keinster weise einsehe weil ich ein perfekt funktionerendes geraet abgeschickt habe und nun einen schrotthaufen zutueckkriegen soll.
Da fuehl ich mich extremst verarscht.
So nu die frage: welche moeglichkeiten hat er und welche hab ich?
Es ist immerhin privatkauf ohne jede Garantie. Er hat exakt erhalten was ich der anzeige angeboten wurde und von ei em defekt weiss ich garnix.
Kann er das geld ueber paypal einfach zurueckfordern?
Das paket hat er bereits zurueckgeschickt...ich spiele mit dem gedanken dir annahme zu verweigern....gute oder schlechte idee?
Hoffe ihr koennt mir helfen....zudem ich meine freundin mit reinziehen wuerde da es ihr paypal account is
|
|
|
06.11.16, 18:44
|
#2
|
Chuck Norris
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 4.988
Bedankt: 4.060
|
Ist schon einmal dumm gelaufen das er über PayPal bezahlen konnte .
Hast Du die Seriennummer deiner PS3 zufällig aufgeschrieben ? Nicht das er nur einfach ein defektes gegen ein funktionierendes Gerät austauschen will. Wenn er PP einschaltet hast Du erst
einmal schlechte Karten , da sie wahrscheinlich dein PP Konto um die Kaufsumme erst einmal ins Minus setzen bis die Sache geklärt ist .
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei AlittleR2D2:
|
|
06.11.16, 19:00
|
#3
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: Dec 2015
Beiträge: 119
Bedankt: 37
|
Zitat:
Zitat von Setchan
...
Das paket hat er bereits zurueckgeschickt...ich spiele mit dem gedanken dir annahme zu verweigern....gute oder schlechte idee?
...
|
Natürlich annehmen, denn das Unternehmen, welches das Paket zustellt wird dieses Hin und Her Spielchen nicht lange mitmachen.
Du nimmst das Paket an und testet die PS3 noch einmal an deinem TV-Gerät. Sollte diese wie zu erwarten funktionieren, musst du den Fall trotzdem über PayPal abklären.
|
|
|
06.11.16, 19:15
|
#4
|
Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.827
Bedankt: 1.592
|
Genau das wollt ich nich hoeren:/
Zumindest weiss ich nu wieso ich selbstabholer bevorzuge...
Die seriennummer hab ich natuerlich nich notiert...hab auch mit sowas garnich gerechnet weil mir das ganze doxh sehr serioes vorkam im chatverlauf.
Ich wuerde das zwar ziemlich schnell erkennen wenns nich meine waere aber beweisen wohl kaum.
Aber was wenns meine is und die geht wirklich nich? Ich kann ja auch schlecht sagen das sei seine schuld.
Am ende hab ich jetzt also so oder so die arschkarte.
Im bestfall lsses meine, die laeuft und ich bin das bereits verwendete geld wieder los und fuer diesen monat im minus -.-
|
|
|
06.11.16, 21:54
|
#5
|
Atheist
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.054
Bedankt: 668
|
Ich denke hier ist der Gefahrenübergang beachtenswert, plus die Frage erfolgte der Versand versichert? Sehr interessant wäre wie das Ganze zu bewerten ist.
Kaufe eine Vase auf dem Flohmarkt, im Auto während der Fahrt zerdepperst Du sie. Ist der Händler dafür verantwortlich? Wohl kaum.
Meines Wissens trägt der Käufer das Versandrisiko! Paypal wird da wohl keine Einwände akzeptieren, das Geld wirste wohl nicht zurückgebucht bekommen.
Das ist meine Einschätzung, ich bin kein Anwalt...
Die Rücksendung annehmen! Rein rechtlich bist Du aber nicht der Eigentümer, da wirds dann knifflig....
__________________
Wünsche einen angenehmen Tag und danke für's Lesen!
|
|
|
06.11.16, 21:54
|
#6
|
.
Registriert seit: May 2013
Beiträge: 108
Bedankt: 60
|
Zitat:
Es wurde auch nochmal von einem groesserem gebrauchthaendler getestet und lief.
|
Weiss man das nicht selber?
Zitat:
Es ist immerhin privatkauf ohne jede Garantie
|
Zitat:
Kann er das geld ueber paypal einfach zurueckfordern?
|
Liest sich wirklich so als ob du jemanden abziehen wolltest.
Wenn es wirklich so ist, dann informiere dich vorher.
Falls nicht, nehme ich meine Behauptung zurück.
|
|
|
06.11.16, 21:59
|
#7
|
Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.827
Bedankt: 1.592
|
Wieso bin ich jetzt bitte der Bloede?
Worrueber soll ich mich vorher informieren?
Warum beychuldigst du jetzt mich als Betrueger?
Ja das weiss man selbst....ich habe das geraet bei zoxs.de verkaufen wollen. Die haben mir wegen nem fehlenden gummifuss aber weniger geboten als ich wollte. Davon abgesehen hat die keine maengel....der gummifuss tauchte danach sogat wieder in der wohnung auf...
Ich will niemanden abziehen. Ich will aber erstrecht nich abgezockt werden.
Ich hab da null bock drauf dass ich mich von ner konsole trenne an der ich haenge, dafuer eh schon weniger krieg als soe eigentlich wert waere, und dann noch sone show abgezogen wird dass ich am ende geld UND konsole verloren habe sollte diese wirklich jetzt spontaner weise defekt sein -.-
|
|
|
06.11.16, 22:04
|
#8
|
Mitglied
Registriert seit: Sep 2015
Beiträge: 454
Bedankt: 249
|
ich Biete den Käufern Selbstabholung an, dabei bestehe ich darauf, das sie hier das Produkt Testen.
Auf diesen Umstand weiße ich auch bei der Korrenspondenz hin..
bei Versand verzichtet der Käufer auf die möglichkeit das "Gerät" zu Testen..
Dann heißt es >Bei Versand keien Garantie und oder Rücknahme.<
Bezahlen wenn dann nur per Vor-Überweisung.
Manche Käufern schickt man ein gutes Gerät, die Herrschaften wechseln ein Teil
aus und schicken es dann als "nicht Funktionierend" zurück.
Erzähle diese Geschichte den Käufer als Grund, das Du Geräte nicht wieder zurücknimmst.
BEIM NÄCHSTEN MAL
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Jutta777:
|
|
06.11.16, 22:44
|
#9
|
Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.827
Bedankt: 1.592
|
Ich habe uebrigens die ruecknahme verweigert mit dem hinweis darauf dass die konsole nach mehreren tests fehlerfrei war und ich nicht fuer eventuell eigene fehler grade stehe.
Er hat das paket dennoch zurueckgeschickt und besteht drauf dass ichs geld zurueckueberweise.
Also verbal komm ich da schonmal garnicht weiter.
Jmeine letzte antwort war nu dass ich das geraet nu selbst nochmal teste und dannn entscheiden werde. Aber noch is ja nix hier
Nach ein bisschen googlen koennt man auch auf die idee kommen dass das ne gefragte Masche ist. Privatverkauf per paypal wird nicht geraten weil man dann leicht gesperrt is -.- ganz toll.
Wiedermal wird die welt von ein paar arschlöchern schlechter gemacht.
Aber wenn ich so zurueckdenke. Auf exakt die gleiche weise wurde ich vor etlichen jahren schon bei Amazon verarscht.
Meinen ipod shuffle verkauft. Aehnlicher verlauf aber nen richtig mieser kaeufer. Am ende hatte ich kein geld, hab noch versandkosten obendrauf gezahlt, ne beachwerde bei amazon....aber immerhin meimem vollfunktionsfaehigen ipod wieder zurueck ...
|
|
|
07.11.16, 03:13
|
#10
|
Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.198
|
Rechtlich gesehen hast Du keine Chance, ausser Du kannst beweisen die PS3 hat bei Übergabe funktioniert
und selbst dann gibt es evtl. noch mögliche Gewährleistungsansprüche.
Der Käufer hat das recht, die Ware zurück zu geben und sein Geld zu verlangen, er kann sich auf eine Täuschung berufen und vom Vertrag zurücktreten.
|
|
|
07.11.16, 03:56
|
#11
|
Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.827
Bedankt: 1.592
|
Ich werd jetzt das risiko eingehen und das paket direkt wieder zurueckgehen lassen.
Er hat exakt erhalten was angeboten wurde. Ich habe keine garantie fuer funktionalitaet uebernommen, die sich dennoch von unterschiedlichen stellen bezeugen laesst.
Es gab einen versicherten versand und ich berufe mich auf den gefahrenuebergang.
Zudem hat der kaeufer selbst eingeraeumt dass ein verschulden aufgrund meiner verpackung auszuschliessen ist.
Zudem bleibt das restrisiko eines privatkaufs
Ich lass es jetzt drauf ankommen -.-
Wenns soweit kommen sollte werden wir den fall halt ueber paypal klaeren.
|
|
|
07.11.16, 08:53
|
#12
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 684
Bedankt: 659
|
Es ist ein klassischer Fall von "Privatverkauf, Daher keine Garantie oder Gewährleistung, keine Rücknahme"... jaja wenn es mal so einfach wäre sich die Rosinen aus dem Gesetz zu picken.
Der Satz den so viele bei Ebay und Ebay Kleinanzeigen da hinschreiben hat so viel Gültigkeit wie das Morgenrot. Nämlich gar keine! Man kann das Rückgaberecht bei defekten Waren nicht einfach mal so lapidar unten durch einen Satz ausschließen. Schon gar nicht den Gewährleistungsanspruch. Viele schreiben da in diesem Satz Sachen, weil es halt irgendwie ziemlich „anwaltlich“ klingt, haben aber keine Ahnung davon.
Was unterscheidet denn eine Garantierklärung von dem Gewährleistungsanspruch? Das ist recht einfach erklärt: Eine Garantie ist eine vom Händler, oder Hersteller freiwillig abgegebene Erklärung auf eine bestimmte Funktionalität. Aber eben nicht auf die Grundfunktionalität. Sondern z.B. auf eine gewisse Lebensdauer, auf eine Eigenschaft etc.
Die Gewährleistung hingegen ist eine im Gesetz geregelte Form, also eine Mängelbürgschaft. Und dieses ehwige "Ich hab Zeugen das es bei mir noch funktioniert hat..." ja ja ja diese Zeugen kenne ich. Beschwören würde es keiner, und meißt ist genau diese Aussage die mich dann aufmerksam werden lässt. Wieso versucht sich jemand so extrem gegen eine Rückgabe abszusichern. Da ist garantiert was faul. So rum musst Du das mal betrachten.
Tja, und wenn der Käufer nun behauptet, er habe einen Mangel am Gerät festgestellt, dann kannst Du als Verkäufer nicht einfach hergehen nach dem Motto: "Pf, Pech hab geschrieben, nehme nix zurück". Du bist gesetzlich sogar verpflichtet. In der Bringschuld nennt man das. Du bist verpflichtet diese Mängel nun entweder zu beseitigen in dem Du das Gerät reparierst, es reparieren lässt, es tauscht oder zurücknimmst. Da kannst Du Dich hinstellen wie Du willst.
Wäre ich der Käufer, ich würde nicht lange mit Dir schreiben. Ein paar Informationen zu diesem Thema, dann gehe ich zu PayPal und beantrage den Käuferschutz. Natürlich muss der Mangel echt sein. Das ist klar. Aber, wenn Du Dich dann weigerst…, glaub mir, ich bekomme mein Geld zurück. 100%!!! Das habe ich bereits drei Mal jetzt erlebt. Mit einer Oculus Rift. Kam aus einem Raucherhaushalt, der Schaumstoff löste sich ab, und die Gläser waren zerkratzt.
Der Verkäufer weigerte sich auch. Am Ende musste er mir das Geld zurück überweisen und die Brille zurücknehmen.
Leute, spart Euch diese dämlichen Sätze wie "Keine Garantie.... da privat Verkauf". Diese Sätze sind absolut unwirksam.
Hier mal ein bisschen was zum Lesen, wie man es richtig, oder falsch macht:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Bei Leuten die diese Sätze "Keine Rücknahme..." schreiben, kaufe ich erst gar nicht. Das klingt schon ziemlich unseriös.
|
|
|
07.11.16, 10:51
|
#13
|
Anfänger
Registriert seit: Nov 2016
Beiträge: 19
Bedankt: 12
|
Zitat:
Zitat von MunichEast
Rechtlich gesehen hast Du keine Chance, ausser Du kannst beweisen die PS3 hat bei Übergabe funktioniert
und selbst dann gibt es evtl. noch mögliche Gewährleistungsansprüche.
Der Käufer hat das recht, die Ware zurück zu geben und sein Geld zu verlangen, er kann sich auf eine Täuschung berufen und vom Vertrag zurücktreten.
|
Wie so oft schreibst Du leider Halbwahrheiten.....
Der Verkäufer hat recht ohne wenn und aber.
Ein Privatkauf ist ganz klar ohne Gewährleistungsansprüche um BGB geregelt.
Lieber Threadstarter, mir könnte der Käufer den Schuh aufblasen.
Wenn das Teil ging, dann ging es und da würde ich es drauf ankommen lassen.
Muinch East -> Must Du nicht Metbrötchen für die Halbaffen schmieren ?
|
|
|
07.11.16, 10:57
|
#14
|
Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.105
Bedankt: 11.600
|
Bei Privatverkauf genügt der Zusatz Der Verkauf erfolgt unter Ausschluß der Gewährleistung. sofern man bei der Artikelbeschreibung nicht geflunkert hat. Dadurch schliesst man jegliche Rücknahme bei auftretenden (nicht vorhandenen!) Schäden als privater Verkäufer aus. Das sollte eigentlich für jeden verständlich sein. Wer ein gebrauchtes Gerät von einer Privatperson kauft, sollte sich der Risikos bewußt sein, dass es jederzeit defekt werden kann.
Ich verkaufe ab und an meine gebrauchten Lenkräder und Konsolen bei ebay Kleinanzeigen. Fotos der Seriennummer gemacht, dazu ein kurzes Video beim Betrieb des Gerätes und fertig.
Doch das alles hilft Setchan nicht viel. Auch keine Pflichten des gewerblichen Verkäufers.
Hoffe mal, es geht gut aus.
__________________
Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
|
|
|
07.11.16, 11:35
|
#15
|
Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.198
|
Zitat:
Zitat von Der olaf
Wie so oft schreibst Du leider Halbwahrheiten.....
Der Verkäufer hat recht ohne wenn und aber.
Ein Privatkauf ist ganz klar ohne Gewährleistungsansprüche um BGB geregelt.
Lieber Threadstarter, mir könnte der Käufer den Schuh aufblasen.
Wenn das Teil ging, dann ging es und da würde ich es drauf ankommen lassen.
Muinch East -> Must Du nicht Metbrötchen für die Halbaffen schmieren ?
|
Hat das Rassisten Stadl wieder ausgang ? Husch in's Körbchen und rede nicht vom BGB, wenn Du keine Ahnung hast ....
Die Gewährleistung kann man nicht ausschliessen, ausser man verkauft es direkt
als kaputt und unbrauchbar. Privatkäufe sind kein rechtsfreier Raum ....
Es wurde als funktionsfähig verkauft und wenn es nicht geht, muss der Verkäufer
die PS3 zurück nehmen. Das müsste jedem klar sein, selbst ohne Studium ...
|
|
|
07.11.16, 12:54
|
#16
|
Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
|
Hört auf mit den gegenseitigen Beschimpfungen und bleibt beim Thema!
Wer diesen Hinweis ignoriert, riskiert demnächst eine saftige Verwarnung.
|
|
|
Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
|
|
07.11.16, 14:39
|
#17
|
_%_
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 200
Bedankt: 87
|
Das habe ich mir in vielen Jahren ebay zur Gewohnheit gemacht, wenn Technik aus meinem Lager wegmuss, schreibe ich immer defekt für Bastler, auch wenn sie völlig in Ordnung ist.
Damit schläft man ruhiger und hat keinen Stress. Die paar Euro weniger sind mir meine Nerven einfach wert ;-)
In diesem Fall kann ich nur sagen: Zurücknehmen und als Erfahrung verbuchen
|
|
|
07.11.16, 14:45
|
#18
|
Ich war`s nicht !
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 336
Bedankt: 278
|
Ich habe die Dinger mal eine Zeit lang repariert und muss sagen, es kommt hier und da vor, dass die ab und an anfangen zu zicken, auch wenn sie vorher einwandfrei waren.
Bei der Slim war es häufig der Fall, dass die Netzteile ausgestiegen sind. Die Frage ist, was genau passiert, wenn sie piepst und sich abschaltet. 2 Stück hatte ich dabei, die mochten spezielle HDMI-Kabel nicht. Das aber nur nebenbei.
Auch, wenn sie gut verpackt war, doch beim Zustellen im Verteilerzentrum oder im Auto der Karton durch die Gegend geflogen ist, kann sie ohne äusserlich sichtbare Schäden eine Macke haben. Wie sieht es mit der Versicherung des Paketes aus?
Anders herum kommt es auch darauf an, wie der Geschäftspartner das Ganze angeht.
Am Besten sind - wie schon geschrieben - kleine Videos, die die Funktion bestätigen, wo auch der Aufkleber mit der S/N sichtbar gemacht wird.
Drücke die Daumen, dass es gut ausgeht. Vielleicht könnt ihr euch doch noch einigen.
__________________
Take it easy, but take it!
|
|
|
07.11.16, 15:18
|
#19
|
Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.827
Bedankt: 1.592
|
hab ja sogar original zubehör und kabel mitgeschickt, die einzigen die ich selbst verwendete.
Ich muss auch ehrlich sagen dass ich in meinem leben noch nie eine konsole mit defekt hatte und grade die playsis waren immerschon meine kleinen Schätze.
Paket ist versicherter versand gewesen.
Also was das vorgehen VORHER angeht hab ich auf jedenfall dazu gelernt...
|
|
|
07.11.16, 15:57
|
#20
|
♣ Operator ♣
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 1.027
Bedankt: 1.019
|
Irgendwie hab ich das Gefühl, dass hier wieder mehrere Dinge durch einander gewürfelt werden.
Händler, ebay.de, Privatverkäufer und ebay-kleinanzeigen.
Hierbei handelt es sich um einen Privatverkauf auf ebay-kleinanzeigen. Von Privat, nicht von einem Händler und nicht bei ebay.de, lediglich mit PayPal bezahlt.
Wie sieht es genau bei solch einem Fall aus @Webapache?
Vielen Dank für eine/deine Antwort.
__________________
"Es gibt keine Nachrichten es gibt nur die Wahrheit des Signals"
|
|
|
07.11.16, 17:01
|
#21
|
Atheist
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.054
Bedankt: 668
|
Auf die Antwort freue ich mich auch, da wir ja alle keine Ahnung haben.
Es dürfte im Grunde keinen Unterschied machen wie der Verkauf abgelaufen ist. Der ebay Käuferschutz greift nur wann und wo?
__________________
Wünsche einen angenehmen Tag und danke für's Lesen!
|
|
|
07.11.16, 18:35
|
#22
|
gta v O__O
Registriert seit: Feb 2010
Ort: In Austria
Beiträge: 1.231
Bedankt: 883
|
Zitat:
Zitat von Webapache
Und dieses ehwige "Ich hab Zeugen das es bei mir noch funktioniert hat..." ja ja ja diese Zeugen kenne ich. Beschwören würde es keiner, und meißt ist genau diese Aussage die mich dann aufmerksam werden lässt. Wieso versucht sich jemand so extrem gegen eine Rückgabe abszusichern. Da ist garantiert was faul. So rum musst Du das mal betrachten.
|
Na du hast ja heftige Paranoia ... Neulich erst wieder ein paar Dinge über Ebay rausgeschickt und den geöffneten befüllten Versandkarton aus mehreren Winkeln fotografiert, sowie verschlossen erneut. Bei elektrischen Geräten mache ich zudem immer ein Video von der Funktionalität. Man sichert sich nicht als Verkäufer ab, um defekte Ware jemandem unterjubeln zu können, sondern um den betrügerischen Idiotne im Netz etwas entgegenzusetzen. Deine "Sichtweise" finde ich doch ein bisschen sehr abstrus und weltfremd. Aber ok .
Was den Käuferschutz angeht: Den muss man doch afaik separat bezahlen (zumindest wird dem Zahlungsempfänger ein Prozentsatz abgezogen, wenn der Käufer beim Bezahlen das Häkchen zum Käuferschutz setzt. Schätze dann greift der auch automatisch plattformübergreifend, zumal PayPal auch nicht mehr fest zu ebay gehört.
Alternativ kann man dann beim Bezahlen jedoch Referenzen zu ebay o.a. setzen mit Hilfe von Artikelnummern o.ä.
@Setchan: Viel Erfolg!
__________________
Tschüss, es war schleunigst Zeit, [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
Frohes Fetzen noch .
|
|
|
07.11.16, 20:18
|
#23
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 670
Bedankt: 1.168
|
Zitat:
Zitat von Nomoran
Hierbei handelt es sich um einen Privatverkauf auf ebay-kleinanzeigen. Von Privat, nicht von einem Händler und nicht bei ebay.de, lediglich mit PayPal bezahlt.
Wie sieht es genau bei solch einem Fall aus @Webapache?
|
Ich antworte mal an seiner Stelle:
Generell besteht bei einem Kauf laut Gesetz eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.
Ein Händler kann diese Frist auf ein Jahr verkürzen, wenn es sich um gebrauchte Ware handelt. Ein Privatverkäufer kann diese Frist beliebig verkürzen oder auch ganz ausschließen.
Ein Privatverkäufer ist bei einem Gewährleistungsausschluss fein raus, solange er nachweisen kann, dass er die Ware mängelfrei (bzw. nur mit den vereinbarten Mängeln) an den Käufer oder sicher verpackt an das Versandunternehmen übergeben hat.
Das Problem ist, dass Setchan eine Bezahlung via Paypal akzeptiert hat und Paypal extrem käuferfreundlich ist. Solange der Käufer einen Mangel glaubhaft macht und mittels Sendungsnummer nachweist, dass er ein Paket an den Verkäufer geschickt hat, wird Paypal das Geld an den Käufer zurücküberweisen, selbst wenn der Mangel frei erfunden ist oder das Paket leer beim Verkäufer ankommt.
Klar kann Setchan den Käufer dann verklagen, aber vermutlich wird es vor Gericht schwierig, dem Käufer das alles nachzuweisen.
|
|
|
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Lord_Wellington bedankt:
|
|
07.11.16, 20:50
|
#24
|
Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.827
Bedankt: 1.592
|
Ja mach mir mut
Naja jetzt haengts eh von paypal hat. Der nutzt den kaeuferschutz-.-
Entgegen seiner behauptung hat er allerdings auch noch kein paket versendet.
Also schaun wir mal....ich stell mich mal drauf ein dass ich eh der gearschte bin.
Leider klingt die fehlerbeschreibung son bissl nach dem beruehmtberuechtigem ylod....
Also bleib ich dann auf einem schrotthaufen sitzen.
Nie nie wieder verkauf per versand und paypal -.-
|
|
|
08.11.16, 00:01
|
#25
|
♣ Operator ♣
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 1.027
Bedankt: 1.019
|
Zitat:
Zitat von Lord_Wellington
[...]via Paypal akzeptiert hat und Paypal extrem käuferfreundlich ist.[...]
|
Also doch so, wie ich es mir vorher gedacht habe. Irgendwie war ich jetzt ein wenig am Zweifeln. Das PayPal da u.U. viel zu Kulant mit den Käufern ist, wusste ich schon, da auch schon einige Fälle erlebt.
Um solche Dinge auszuschließen wickle ich Verkäufe bei ebay Kleinanzeigen immer ohne PayPal ab.
Da ich relativ viel An- und Verkauf betreibe bei ebay und ebay Kleinanzeigen hab ich schon viele Arschkrampen erlebt, die versuchen es mit den übelsten Mitteln einen über den Tisch zu ziehen.
Im professionelen Verkauf mit eBay wird auch einiges getan um Betrug auszuschließen. Nummern fotografieren bzw. Teile werden mit eindeutigen Farben an möglichst unauffälligen Stellen gekennzeichnet um Teiletausch aufzudecken.
Vielen Dank Lord_Wellington für die Bestätigung
Ich wünsche Dir noch viel Erfolg Setchan, bei PayPal Zahlungsverkehr wirde es aber evtl. echt eng. Das ist mitunter ein echter Scheißverein.
__________________
"Es gibt keine Nachrichten es gibt nur die Wahrheit des Signals"
|
|
|
08.11.16, 01:13
|
#26
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jun 2010
Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 696
Bedankt: 275
|
Um welche Summe gehts denn hier überhaupt? Das werden doch bestimmt nicht mal 100€ sein?
Wenns versichert war, und überhaupt hat der Käufer die Pflicht beim annehmen des Paketes zu überprüfen ob das beschädigt ist. Oft werden durch Zeitdruck die Pakete geworfen und landen auch unsanft. An deiner Stelle hätte ich ein Video mit dem Fehlerbild erstmal verlangt ohne gleich die Konsole zurückschicken zu lassen.
MfG
|
|
|
08.11.16, 04:18
|
#27
|
Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.198
|
Diese ganzen Ebay Märchen von keine Gewährleistung und Rücknahme halten sich wie die Pest.
Für Privatverkäufe gelten auch Rechte. Bietet jemand eine PS3 in tadelosem Zustand an, kann er dahinter schreiben was er will. Keine Gewährleistung, keine Rücknahme, keine XY...
Sie muss funktionieren, da als tadelos beschrieben ..... der dicke Ärger kann sonst kommen, Ersatzhaftung und Rücknahme usw. wenn sie nicht geht.
Wie gesagt, diese Ebay Märchen halten sich wie die Pest ..... als ob man gültiges Recht einfach aushebeln könnte. Wer etwas verspricht muß es halten heißt die Devise, auch bei Ebay ...
|
|
|
08.11.16, 06:13
|
#28
|
Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.827
Bedankt: 1.592
|
@Backo: Es handelt sich insgesamt um 70 Euro. Für mich viel Geld. Für mich gehts aber auch dadrum dass man mir nun ein unbrauchbares Gerät zurückschicken will. Also doppelter Verlust für mich.
Der Käufer bestand ja sofort auf Rückzahlung des Geldes und dass ich das gerät zurückerhalte....da gabs keinerlei Verhandlungsmöglichkeit.
@MunichEast: Meine Anzeige enthielt im Grunde nur die Auflistung der geräte bzw. des Zubehörs. Nicht mehr, nicht weniger. Keine genaue Beschreibung, keine Gewährleistungsgarantie, kein nichts. Da war ja nichmal bse absicht hinter....war nur langsam genervt weil ich die mittlerweile das 5. mal online gestellt hatte :/
Genau das hat er dann auch erhalten. Bei Paypal reicht er nu Beschwerde ein weil die Ware stark von der Beschreibung abweicht. Was ja garnicht der Fall ist....glaub ich aber irgendwie auch nicht dass Paypal das interessiert.
|
|
|
08.11.16, 06:42
|
#29
|
Süchtiger
Registriert seit: Jul 2012
Ort: Nichts
Beiträge: 860
Bedankt: 587
|
Auf jeden fall beweist dies mal wieder meine Theorie , das auf Ebay ob Gewerblich oder Privat nur Sp.... rumhängen.
Darum sage ich immer geht in den Laden hängt Angebotsscheine aus zb bei Real u Co oder gleich bei Quoka.
Damit geht es eigentlich immer am besten und der Käufer holt es sogar ab. Kann ich nur empfehlen. Nie wieder Ebay, bestes bsp sieht man ja wieder hier.
Dir wünsche ich viel Glück bei der Sache , da du dies ja im ganzen Zustand verschickt hast, ist jetzt halt eine Blöde Sache das sie nicht mehr geht. Darum würde ich diesem Spinner das Geld wieder geben und die Sache hat sich erledigt. Negative Bewertung noch reinhauen, auch wenn es ihm nicht Interessiert. Und es als Lehrgeld ansehen , diesen Laden und ihre dubiosen Anhänger zu meiden.
Gruß
__________________
So langsam aber sicher haben die Smartphone's mehr "Rechenleistung" als mancher ihrer Nutzer.
|
|
|
08.11.16, 08:23
|
#30
|
Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.827
Bedankt: 1.592
|
Hab nu auch die schriftliche bestaetigung dass die konsole kurz vor ersand geprueft wurde und funktionstuechtig war.
Allerdings auch dass spuren drauf hindeuten dass da schonmal jemand dran rumgeschraubt haben koennte.....das wusst icj selbst auch nich :/
|
|
|
08.11.16, 19:31
|
#31
|
♣ Operator ♣
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 1.027
Bedankt: 1.019
|
Zitat:
Wer muss beweisen, dass die gelieferte Ware einen Mangel hat oder fehlerhaft ist?
Möchten Sie als Käufer Gewährleistungsrechte wegen eines Mangels geltend machen, müssen Sie auch beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies. Lässt sich also nicht mehr aufklären, ob ein Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat oder erst nachträglich durch eine unsachgemäße Behandlung entstanden ist, geht dies zu Ihren Lasten.
Sonderregelung beim Kauf von gewerblichen Verkäufern
Wenn Sie als privater Käufer einen Artikel von einem gewerblichen Verkäufer gekauft haben, gibt es eine Sonderregelung. Tritt innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe ein Mangel auf, wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war (§ 476 BGB). Der Verkäufer muss dann beweisen, dass der Artikel bei Übergabe nicht fehlerhaft war.
Dies gilt nur dann nicht, wenn diese Vermutung mit der Art der Ware oder des Mangels nicht vereinbar ist. Dies ist z.B. bei gebrauchter Ware der Fall, bei der von vornherein eine unterschiedliche Abnutzung berücksichtigt werden muss.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen dazu bitte an einen Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.
|
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
__________________
"Es gibt keine Nachrichten es gibt nur die Wahrheit des Signals"
|
|
|
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Nomoran bedankt:
|
|
08.11.16, 19:47
|
#32
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jun 2010
Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 696
Bedankt: 275
|
Da sich hier der "Streitwert" unter 80€ befindet geht da juristisch auch nichts. Sei froh, dass es nur 70€ sind und nicht mehr. Auch wenn das für dich viel Geld sein sollte.
Ich hab auch schon sehr viel bei ebay verkauft. Und bei mir gabs zum Glück solche Fälle bei 50 Käufern 1 mal. Pakete nach Norwegen sind mal gern verschwunden, wurde aber durch DHL-Versicherung immer entschädigt(Verkaufspreis). Natürlich war das immer mit viel Aufwand verbunden.
Sieh es als Lehrgeld. Die Gesetze kennen die Wenigsten, Unwahrheiten und halbe Wahrheiten halten sich leider schon sehr lange.
MfG
|
|
|
09.11.16, 15:51
|
#33
|
Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 456
Bedankt: 218
|
Zitat:
Zitat von Webapache
Leute, spart Euch diese dämlichen Sätze wie "Keine Garantie.... da privat Verkauf". Diese Sätze sind absolut unwirksam.
...
Bei Leuten die diese Sätze "Keine Rücknahme..." schreiben, kaufe ich erst gar nicht. Das klingt schon ziemlich unseriös.
|
Man man man... Also liest du auch, was du verlinkst oder gibst du nur doofe Ratschläge?
Natürlich sollte man als privater Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließen (§ 444 BGB, UKS), da man sonst in der 2 jährigen Gewährleistung (§ 438 BGB) feststeckt. Auch wenn beim Privatverkauf der Käufer in der Beweislast ist, könnten in den ersten zwei Jahren ja noch Mängel auftreten, die nicht von der Beschaffenheitsgarantie des Verkäufers abgedeckt sind (und nicht ohnehin deshalb schon wg. § 444 BGB nicht ausschließbar sind.
Wichtig ist eben, dass der Ausschluss der Gewährleistung rechtssicher erfolgt, er also nicht die Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ausschließt. Da die Rechtssprechung häufig von formularmäßigem Einsatz bei solchen Formulierungen ausgeht, wäre damit nämlich der gesamte Gewährleistungsausschluss unwirksam.
Ein rechtssicherer Ausschluss der Gewährleistung könnte somit wie folgt aussehen:
"Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
Ist doch besser, als es gar nicht erst ausgeschlossen zu haben, oder?
Und was deine Abneigung gegen die Formulierung "Keine Rücknahme" anbelangt, solltest du durchaus berücksichtigten, dass eben sehr viele Menschen glauben, sie hätten ein gottgegebenes Recht, alles umzutauschen und zurück geben zu dürfen.
Insofern verstehe ich solche Formulierungen nur als "netten Hinweis", auch wenn sie natürlich rechtlich keine Bedeutung haben.
|
|
|
09.11.16, 16:03
|
#34
|
Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.198
|
Das klingt zwar gut, Ausschluss jeglicher Gewährleistung, aber dazu gab es schon einige Urteile. Es ist unwirksam, sobald eine zugesicherte Artikeleigenschaft nicht erfüllt wird ... z.B. neuwertiger Radiowecker und dann geht der Wecker nicht. So einfach kommt man da nicht raus ..... trotz Ausschlussformulierung.
Die Artikelbeschreibung ist rechtlich eine Zusicherung ....... daran gibt es nichts zu rütteln.
|
|
|
09.11.16, 16:16
|
#35
|
Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 456
Bedankt: 218
|
Das habe ich doch geschrieben:
"Auch wenn beim Privatverkauf der Käufer in der Beweislast ist, könnten in den ersten zwei Jahren ja noch Mängel auftreten, die nicht von der Beschaffenheitsgarantie des Verkäufers abgedeckt sind (und nicht ohnehin deshalb schon wg. § 444 BGB nicht ausschließbar sind)."
Gemeint habe ich damit Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs für den Verkäufer nicht ersichtlich sind und sich erst später zeigen.
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei 321meins:
|
|
Themen-Optionen |
|
Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:22 Uhr.
().
|