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Frage zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag

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Ungelesen 24.05.17, 11:30   #1
Nelso
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Standard Frage zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag

Moin moin,

kennt sich jemand damit etwas aus?

Habe grade eine ordentliche Kündigung erhalten mit einhaltung der Kündigungsfrist.

Soweit so gut, ist auch kein Problem.

Nur, mein AG möchte noch einen Aufhebungsvertrag zusätzlich aufsetzen, in dem wohl die Regelung mit dem Resturlaub festgelegt wird (kein Urlaub mehr genommen, sondern Auszahlung)

Da ich bei dem Thema Aufhebungsvertrag nur weiss, dass das Amt einem dann eine Sperre des ALG reindrückt, bin ich mir aktuell nicht sicher ob ich darauf eingehen soll.

Gemäß des Firmenanwalt, so hat es mein Chef mir gesagt, macht das Amt keine Probleme, da die Kündigung ja trotzdem unter Einhaltung der Kündigungsfrist erteilt wird.

Weiss da einer mehr oder sollte ich lieber direkt einen Anwalt fragen?

Danke euch
__________________
Californication
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Ungelesen 24.05.17, 12:56   #2
HappyMike34
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Da du dich sowieso sofort beim Arbeitslosenamt als arbeitssuchend melden musst, würde ich den Aufhebungsvertrag einfach vor Unterzeichnung mitnehmen und dort fragen.
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Nelso (24.05.17)
Ungelesen 24.05.17, 13:57   #3
321meins
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Ein Arbeitsvertrag kann nur einmal beendet werden.
Entweder durch Kündigung oder durch Aufhebungsvertrag.

Ich vermute, dass mit "Aufhebungsvertrag" hier lediglich eine Zusatzvereinbarung zur Abgeltung des Resturlaubs gemeint ist. Also einfach das Wort "Aufhebungsvertrag" streichen und schon gibt es keine Probleme.
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Ungelesen 26.05.17, 11:48   #4
Caplan
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Ein Aufhebungsvertrag kann auch neben der Arge bei kuenftigen Arbeitgebern
zu etwas nasekraeuseln fuehren, wenn du diesen als erteilt erwaehnst.
In den meisten Faellen werden Aufhebungsvertraege gewaehlt, um eine gwisse Sozialvetraeglichkeit zu kaschieren und man den Patienten eigentlich schneller loswerden will..siehe ueber Freistellung etc..Das tangiert nicht die Kuendigungsfristen.
Soll er dich normal fristgerecht kuendigen und einen Beleg verfassen,, das deine Urlaubansprueche gegenueber dem Unternehmen abgegolten sind.
Ob das finanzeill oder als genommene Tage im Raum steht , spiel dabei keine -erwaehnenswerte- Rolle
Das hat eher Relevanz fuer den kommenden Arbeitgeber, wenn du z.B noch Urlaub darueber huinaus zu kriegen haettest..da gehts nur um die Ausgleichssituationenn der Arbeitgeber. Bei der Arge musst du dich innerhalb von 3 Arbeitstagen melden nach Kentnisnahme deiner Kuendigung.;das nur mal anbei.
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Ungelesen 26.05.17, 21:52   #5
Nelso
Hank Moody
 
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Moin,

danke für eure Tips, beim Amt hab ich mich schon gemeldet, mein Chef wollte mir den "Aufhebungsvertrag" noch per Mail schicken, bis jetzt ist noch nichts angekommen also mal gucken
__________________
Californication
Nelso ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 27.05.17, 15:00   #6
Tom511
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Hey,
ich würde den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben.
Meist werden damit alle Ansprüche dem Arbeitgeber gegenüber abgegolten.

Selbst Ansprüche die du jetzt noch nicht kennst bzw. derer du dir bewusst bist.

Wie schon geschrieben worden ist, Kündigung ist erteilt und der Resturlaub kann durch eure Zusatzklausel beschlossen werden.

Tom
Tom511 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 27.05.17, 19:38   #7
Melvin van Horne
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Moin,

ich verstehe den Sinn nicht so ganz. Die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] sind ganz klar.
Mir scheint, dass dein Arbeitgeber sich nicht so ganz auskennt. Und so erstellt er für alle Möglichkeiten die ihm einfallen die passenden Papiere. Die sollst Du unterschreiben. Und je nachdem was gerade passiert, hat er immer das passende Papier parat. Kündigung fehlerhaft? Kein Problem Herr Anwalt. Ich habe da auch noch einen Aufhebungsvertrag im Angebot. Probieren wir es damit.

Ich kann da keinen Vorteil für Dich erkennen. Also warum unterschreiben?

Wenn sie Dir kündigen wollen, dann sollen sie gefälligst das Risiko einen Fehler zu begehen selber tragen.

Etwas anderes ist es, wenn Du selbst die Kündigung bekommen willst um keine Sperrfrist zu kassieren. In diesem Fall kann Dir ein unterschriebener Aufhebungsvertrag sogar schaden. Also das wäre für mich schon ein Grund, nicht zu unterschreiben.

Und wie immer gilt auch hier: Rechtsberatung in einem Forum ist immer schwierig. Und das was ich geschrieben habe ist meine Ansicht. Mit juristischem Fachwissen hat das nichts zu tun.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
Melvin van Horne ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Melvin van Horne bedankt:
Rumplestilskin (27.05.17), Tom511 (30.05.17)
Ungelesen 29.05.17, 20:36   #8
curaplast
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Zitat:
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Gemäß des Firmenanwalt, so hat es mein Chef mir gesagt, macht das Amt keine Probleme, da die Kündigung ja trotzdem unter Einhaltung der Kündigungsfrist erteilt wird.

Weiss da einer mehr oder sollte ich lieber direkt einen Anwalt fragen?
Der Firmenanwalt wird wohl das Beste für die Firma wollen und nicht für dich als ausscheidender Mitarbeiter. Da solltest du besser noch für dich entscheiden oder dich an eine Rechtsberatung wenden.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du irgendeinen Vorteil aus dem Aufhebungsvertrag haben sollst. Würde mich aber gerne eines besseren belehren lassen, wenn jemand da einen Grund wüsste.
curaplast ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.05.17, 23:21   #9
cd2412
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Beide Verträge sind in der genannten Form nicht vereinbar, da es sich in beiden Fällen um die Auflösung eines Schuldverhältnisses (Dienstvertrag in dem Fall). Kündigung ist einseitig ausgehend in dem Fall vom Arbeitgeber. Bei der Auflösung handelt es sich um einen beiderseitigen Vertrag, d.h. der Arbeitnehmer trägt durch Unterzeichnung zur Kündigung bei, in dem Fall wird ALG gesperrt und dann gesenkt. Da es sich um deinen wohl gesetlichen Urlaub handelt steht es dir frei den zu nehmen oder dir auszahlen zu lassen.
Kurz gesagt ich würde den Vertrag nicht unterscheriben zumindest keinen in der Form wie oben gennant.
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Ungelesen 30.05.17, 07:30   #10
Caplan
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Melvin,

der Arbeitgeber, kennt sich aus. Ob nun extern durch Anwalt belehrt oder eigenem Wissen.
Der Aufhebungsvertag hat mind. die Funktion vor moeglichen Abfindungen und anderen Belangangelegenheiten einen Riegel vorzuschieben. Wenn es um das liebe Geld geht, hat jeder so seine Gamaschen ob nun Arbeitgeber oder jeder andere Mensch, dem man etwas wegnehmen kann.
Ich schrieb oben, dass die Erwaehnung eines vorangengangenen Aufhebungsvertrages aber auch beim kuenftigen AG u.U. fuer nasekraeuseln oder stirnrunzeln sorgen kann.
Es gibt genuegend Faelle in denen AG's ,z.B mit einer Gewerkschaft im Haus, nach Ermesssen und in Zusammenarbeit zur Kuendigung einen Aufhebungsvertrag
" anbieten" wenn sich z.B gesicherte Unregelmaessigkeiten beim AN herausstellen. (z.B ewig mit dem Smartfon auf der Toilette...oder Betriebseigentum nimmt unerklaerliche Wege...usw usw..) dann ist das noch ein recht mildes Mittel der "Rauslobung"
Caplan ist offline   Mit Zitat antworten
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