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Forderung ohne erstellungs Datum

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Ungelesen 29.09.14, 14:07   #1
Racer X
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Standard Forderung ohne erstellungs Datum

Habe heute eine forderung bekommen auf der aber kein absendedatum (bzw erstellungsdatum) ist. Und ich soll dieser forderung in 2 Tagen nachkommen. Ich finde das etwas kurzfristig.

Es geht um ein Buch meiner alten Schule. Es soll also in 2 Tagen da sein oder von mir (Preis unbekannt) bezahlt werden.

Aber ich habe ja nichtmal die möglichkeit das ganze via Post zu verschicken, da ich mir da nicht sicher sein kann das es "Pünktlich" ankommt.

Zudem hatt das Sekretariat um 15 Uhr schon zu. Klar werde ich dieses jetzt erstmal kontaktieren. Und in den Briefkasten werfen möchte ich eig. auch ungern, da ich dann keine empfangsbestätigung bekomme.

Aber die frage ist: Ist das rechtens eine forderung mit einer 2Tage frist und das ohne Absende/Erstellungsdatum zu stellen ?
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Ungelesen 29.09.14, 14:17   #2
Ghozz
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Geh doch zur alten Schule vorbei und gib das Buch persönlich ab. Dann ist es erledigt.

Wenn du aber über den Sinn oder Unsinn über die Frist diskutieren möchtest, dann viel Spass.
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Ungelesen 29.09.14, 14:49   #3
Good Charlotte
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Ungelesen 29.09.14, 15:13   #4
Racer X
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Klar werde ich die jetzt erstmal kontaktieren. Wenn man bis 14:30 arbeitet und dann noch 30Km zu dieser Schule muss und diese das Sekretariat um 15 Uhr schließen, ists halt etwas knapp.

Zitat:
Zitat von Racer X Beitrag anzeigen
Aber die frage ist: Ist das rechtens eine forderung mit einer 2Tage frist und das ohne Absende/Erstellungsdatum zu stellen ?
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Ungelesen 29.09.14, 15:25   #5
Destiny
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Dann ruf doch nach Feierabend da an. Was für eine Forderung ist das denn? Kein Betrag ausgewiesen, wie viel du überhaupt zahlen sollst? Aber binnen 2 Tagen zahlen? Das finde ich auch sehr kurzfristig und etwas irritierend. Vor allem haben solche Schreiben doch auch ein Datum zu haben. Damit man weiß, wie lange das schon unterwegs war. Ich würd da einfach mal anrufen.
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Ungelesen 29.09.14, 19:56   #6
Thorasan
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Ich würde einfach mal lesen was er geschrieben hat. Dann hättest dir deinen Beitrag sparen können.
Er wollte anrufen, allerdings hatte die Zuständige Dame schon Feierabend. Also wird er es morgen machen. Ausserdem soll das Buch wohl innerhalb von 2 Tagen da sein, nicht das Geld. Wenn das Buch nicht da ist, muss er es zahlen. Und meist, wenn gedroht wird, man müsste es zahlen, kam vorher bereits mal ein Schriftstück welches zur Rückgabe aufforderte.
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Ungelesen 29.09.14, 22:06   #7
phil8143
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Schicks einfach eingeschrieben mit der Post. Auch wenn es erst in 3 Tagen ankommt wird dir dafür keine Rechnung geschickt.
Absendedatum ist eigentlich irrelevant, die Frist gilt ja ab Erhalt der Nachricht.

Ruf eventuell an und sag, dass es schon unterwegs ist.

Sei froh, dass keine Mahngebühren verlangt werden, du hattest davor sicher genug Zeit.
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Ungelesen 30.09.14, 00:22   #8
Racer X
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Zitat:
Zitat von phil8143 Beitrag anzeigen
Sei froh, dass keine Mahngebühren verlangt werden, du hattest davor sicher genug Zeit.
genau und wenn mir nächste mal was nicht passt schicke ich auch direkt Rechnungen mit Mahngebühren.
Zitat:
Absendedatum ist eigentlich irrelevant, die Frist gilt ja ab Erhalt der Nachricht.
Wenn die frist aber heißt: am Datum XY und der Brief erst tage später oder wie in meinem fall kurz vorher kommt, kann das ja nicht irrelevant sein.


Aber die frage ist: Ist das rechtens eine forderung mit einer 2Tage frist und das ohne Absende/Erstellungsdatum zu stellen ?
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Ungelesen 30.09.14, 09:45   #9
lusio333
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Also das mit den entstehenden Kosten, bei nichtabgabe von Lernmitteln wird dir doch bereits beim Erhalt der Lernmittel vermittelt. Daher ist dir dies bereits bekannt noch vor der eigentlichen Abgabe. Desweiteren musst du ja auch einen Abgabetermin gehabt haben, der wie üblich wahrscheinlich der letzte Schultag war(Damit war dir ein fristgerechter Abgabetermin bekannt) und du wurdest wahrscheinlich persönlich nochmals drauf hingewiesen, die Lernmittel schnellstmöglichst nachzureichen, wenn du diese nicht am letzten Schultag abgibst. Somit war dir eine Abgabefrist und eine "Nachreichfrist für Verzug" bekannt.

Die Forderung wurde wahrscheinlich nur so "Grob" geschrieben weil du die nun mehrere Wochen hast hängen lassen. Hör auf über Rechtliche Rechten und Pflichten zu jammern, du hast deine Pflicht verletzt und pochst nun auf ein mögliches Recht?
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Ungelesen 30.09.14, 12:35   #10
Dante1253
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Warum haltet ihr hier eine Moralpredigt? Er hat was gefragt und darauf möchte er eine Antwort bekommen. Ich hätte während der Arbeit auch keine Zeit zwischen 8 und 15 Uhr irgendwo zu erscheinen und müsste es per Hermes/DHL versenden.

Zu deiner Frage: Ich lasse mich gerne von einem unserer Juristen hier belehren, aber wenn ich BGB §286 richtig verstehe und dieser paragraph hier Gültigkeit hat - es handelt sich ja eigentlich nicht um eine Rechnung, so hättest du 30 Tage Zeit:

Zitat:
"Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug."
Wenn der Brief nicht datiert ist, ist eine Frist von 2 Tagen natürlich unsicher und somit hinfällig. Aber wie gesagt, ich bin mir nicht 100% sicher, ob dieser Paragraph in deiner Situation Anwendung findet!
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Ungelesen 30.09.14, 13:28   #11
nichdiemama
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was spricht denn gegen eine moralpredigt bei asozialem verhalten?
hier wurde keine rechnung ausgestellt, wieso sollte also ein paragraph der sich mit rechnungsstellung und diesbezüglichem verzug hier zum tragen kommen?
er wurde aufgefordert ihm leihweise überlassene gegenstände zurückzugeben. das ist erstmal alles. für den fall, dass er es nicht tut, wird er auf etwas hingewiesen, das ihm schon beim ausleihen bekannt gemacht wurde, nämlich, dass er die gegenstände bezahlen muss, wenn er sie nicht zurückgibt.
sich darüber gedanken zu machen, ob 2 tage frist nicht zu kurz sein könnten, ist in dem beschriebenen zusammenhang alberne zeitverschwendung. der TE soll die bücher schnellstmöglich zurückgeben und fertig is.

bei uns wurden die zeugnisse nicht ausgehändigt, solange noch ausgeliehene bücher nicht zurückgegeben waren. kein plan, ob das rechtmässig ist aber, mir auch egal - solange es dazu führt, dass deppenkinder, die meine steuergelder in form von schulbüchern unterschlagen, deie folgen ihrer asozialität zu spüren bekommen.
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Irgendwie komisch, dass das was wir gemeinhin als "unmenschlich" bezeichnen, ausschließlich Verhalten von Menschen beschreibt.
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Ungelesen 30.09.14, 14:12   #12
Totto2010
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Warum alles so kompliziert machen,
wenn es auch einfach geht...
Dann fahr einfach nach der Arbeit zu deiner ehemaligen Schule,
geh ins Sekretariat, erkläre der Sekretärin dein Anliegen, dass die Bücherei Öffnungszeiten nicht mit deinen Arbeitszeiten kompatibel sind und wenn du gaaanz höflich bist, wird sie das Buch mit Empfangsbestätigung entgegen nehmen...
Man kann es natürlich auch über den internationalen Gerichtshof für Menschenrechte versuchen... Jeder halt wie er mag...
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Ungelesen 30.09.14, 15:31   #13
Racer X
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9 Posts später und davon eine Antwort auf die Frage.

Aber weil ich das selber mittlerweile so lustig finde:

Zitat:
Zitat von lusio333 Beitrag anzeigen
Also das mit den entstehenden Kosten, bei nichtabgabe von Lernmitteln wird dir doch bereits beim Erhalt der Lernmittel vermittelt.
Und dann überweise ich einfach mit der allbekannten "Entsehende Kosten" taste und gut ist...

Zitat:
Zitat von nichdiemama Beitrag anzeigen
was spricht denn gegen eine moralpredigt bei asozialem verhalten?
Was spricht dagegen die Frage zu beantworten ?

Zitat:
Zitat von nichdiemama Beitrag anzeigen
... dass deppenkinder, die meine steuergelder in form von schulbüchern unterschlagen, deie folgen ihrer asozialität zu spüren bekommen.
Also soll ichs doch nicht bezahlen damit DU Steuerzahler dich weiterhin über die asozialität der anderen aufregen kannst.

Zitat:
Zitat von Totto2010 Beitrag anzeigen
Dann fahr einfach nach der Arbeit zu deiner ehemaligen Schule,
geh ins Sekretariat, ...
Ich soll dann dort einbrechen ? Oder wie soll ich NACH den öffnungzeiten dort reingehen ?

Übrigends ist es mittlerweile geregelt. Aber die Frage steht immernoch. Muss ich die jetzt nochmal in noch größer hier schreiben ?

Hier nochmal die Frage:
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Ungelesen 30.09.14, 15:46   #14
phil8143
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Du scheinst schwer von Begriff zu sein, die Frage wurde nämlich schon beantwortet.

Ja es ist legal, denn das Buch ist Eigentum der Schule. Du bist deiner Pflicht nicht nachgekommen und deswegen verlangen sie nochmals die Rückgabe.

Geh lieber noch paar Jahre in die Schule, deine kindischen Ausreden kann mann ja nicht ernst nehmen.
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Ungelesen 30.09.14, 21:17   #15
Racer X
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Zitat:
Zitat von phil8143 Beitrag anzeigen
Du scheinst schwer von Begriff zu sein, die Frage wurde nämlich schon beantwortet.
Du scheinst die Frage nicht zu verstehen. Aber ich erkläre das gern, stück für stück.


Zitat:
Aber die frage ist: Ist das rechtens
Damit möchte ich wissen ob es Rechtlich gesehen so der norm entspricht
Zitat:
eine forderung mit einer
Damit meine ich EINE Forderung, nicht diese Forderung sondern EINE, die auch mit diesem fall GAR nichts zu tun haben muss. Also kann auch eine ganz andere gemeint sein. Es muss eben NICHT diese sein. Deshalb steht da "EINE"
Zitat:
2Tage frist und das
Hier meine ich die Frist von nur 2Tagen. Also der Zeitpunkt an dem die Forderung erfüllt sein soll liegt nur 48 Stunden vom Zustellungszeitpunkt des Briefes. Das ist der Zeitpunkt an dem ich diesen Brief bekomme
Zitat:
ohne Absende/Erstellungsdatum zu stellen ?
Damit meine ich das aktuelle Datum, das man normalerweise auf einen Brief druckt. Im normalfall ist das, dass Datum des Tages an dem der Brief geschrieben oder gedruckt wurde.
So jetzt wissen wir hoffentlich wie die Frage gemeint ist. Und wenn ich jetzt das nächste mal EINE ähnliche forderung bekomme (von wem auch immer) ist es legal, denn das Buch ist Eigentum der Schule.
ACHTUNG HUMOR


Zitat:
Zitat von phil8143 Beitrag anzeigen
Geh lieber noch paar Jahre in die Schule, deine kindischen Ausreden kann mann ja nicht ernst nehmen.
Könnte das vieleicht daran liegen das diese nicht ernst gemeint sind... Hattest wohl im Humor unterricht geschwänzt...
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Ungelesen 04.10.14, 20:27   #16
DonBastardo
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Deine penetrante Art grenzt ja schon ans Trollen.

Also, eine Forderung hat erstmal keine rechtlichen Konsequenzen. Ich kann dir auch eine Forderung schicken (ohne Erstelldatum) in der ich dich auffordere nackt auf deinem Auto zu hüpfen. Und was soll dann passieren wenn du das nach 2 Tagen nicht erledigt hast??
Eine Rechnung ist allerdings an eine bestimmte Form gebunden, hier ist das Ausstellungsdatum vorgeschrieben.
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