Ich dachte man wird nicht fürs downloaden bestraft weil der Aufwand viel zu groß ist als das was sie da an Strafe wieder rauskriegen oder so...
P. to P. ist doch dieses wo man nicht nur runterlädt sondern auch gleichzeitig hochlädt oder? Vielleicht lags daran...
Ist denn jemals ein reiner Downloader bestraft worden...weiß das jemand?
Wenn die Anwaltskanzler angeblich selber was hochgeladen hat, begehen die dann nicht selber ne Urheberrechtsverletzung?