Aha?! ... naja.
Sollten die wirklich was gegen Bullet Snakes Downloadaktivitäten haben würde es auch im Schreiben stehen a la
Sie haben am 32. Februar 2016 das Spiel GTA V oder Max Payne 3 unseres Mandanten oder das neue Album von Jennifer Rostock illegal .... .. oder so ähnlich.
Wenn nicht ist es ein Schuß ins Blaue.
Und da der TE sehr ungenaue Angaben macht denke ich eher, daß er sich absichern will bevor er etwas herunter ladet. Den Unsinn mit Kumpel kauf ich eh net ab.
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Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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