Zitat:
Zitat von trovato
Prinzipiell ja. Hier dürfte es aber wohl an der Schöpfungshöhe gemäß §2 UrhG mangeln.
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Entschuldige wenn mein erster Punkt dir schwachsinnig vorkommt. Ich bin da anderer Meinung.
Eher das dein §2 UrhG mal zur Schöpfungshöhe Null aussagt, denn dort steht lediglich:
Zitat:
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
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Außer du meinst damit das dieses Bild des VK nichts besonderes darstellt, also weder Kunst, Wissenschaft oder Literatur beinhaltet.
(Vermutlich wird der VK das Bild als ein wissenschaftliches ausweisen, damit es mehr Gewicht hat. Immerhin hat er ja den Stecker geöffnet und dann darin nach einer Ursache geforscht.)*lach*
Worauf wir beide uns aber hier einigen könnte wäre die
Ausnahmeregelung.
Die Ausnahmen zur Erforderlichkeit der Zustimmung sind ja eng beschränkt. So könnte in Ausnahmefällen eine Verwendung im Rahmen des
Zitatrechts § 51 UrhG gerechtfertigt sein.
Ansonsten gehen wir ja soweit konform, dass wir hier die Absichten des VK erkannt haben.
Mal so nebenbei frage ich mich, wann es Kopfhörer mit einem dreieckigen Kabel geben wird? Oder gibt es die etwa schon?
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Meine Liste was wir nicht brauchen: GVU, GEMA, GEZ, Religionen, Radikale(Rechts o. Links), Kriege, Drogen, Steuerverschwendung, TTIP, Zahnbürste mit Bluetooth, Helene Fischer