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Ungelesen 06.10.12, 08:35   #23
vialukai
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1. Durch die Veränderung des Bildes(Unkenntlichmachung der Adresse) durch den TE ist ein neues Urheberrecht an dem Bild entstanden!

2. Der Stecker auf dem Bild, ist nach meiner Erfahrung mittelmäßig bis schlecht verarbeitet. Um das genau zu prüfen bedürfe es einer fachmännischen Sichtprüfung.

3. Sind die Bilder nicht zwangsläufig dem vom TE erworben Kopfhörer zu zuordnen! Da der Händler bereits zu gibt das er wohl viele Retouren hat. Was wohl wiederum auf die Qualität der Ware schließen lässt.

4. Die Quetschung am Kabel muss nicht zwangsläufig zu Funktionsstörung führen. Auch könnte dies ein Indiz sein, dass es sich um minderwertiges Material handelt.

5. Die Zugentlastung innerhalb des Steckers scheint auch nicht richtig eingearbeitet zu sein.

6. Da der Händler selber zu gibt, dass Flachbandkabel anfälliger sind als Rundkabel, könnte hier bereits vermutet werden, dass ein Vorsatz besteht, mit Absicht minderwertige Qualität zu verkaufen um eine Gewährleistung auszuschließen und das vom Kunden bezahlte Geld einzubehalten.

7. Ein 120,-Euro teurer Kopfhörer sollte nicht nur klanglich gut sein, sondern auch etwas aushalten können, dass kann man als Kunde erwarten, ansonsten könnte man sich auch 10,-Euro Kopfhörer kaufen, diese wohl meistens mehr aushalten.

8. Kann der Händler sich nicht sicher sein, dass der Stecker und das Kabel bei Auslieferung 100% in Ordnung war. Er kann nur vermuten das es so ist. Vom Kunden kann man auch nicht erwarten das dieser sein Produkt auf technische Fehler hin untersucht, wenn dieser nicht das erforderliche Wissen hat.

9. Wer Handel treibt sollte sich im klaren sein, dass es immer zu Ansprüchen kommen kann und dieses in seine Kalkulation mit einfließen sollte.

10. Aufgrund des vermutlichen minderwertigen Kabels und Stecker, lies sich hier auch vermuten, dass es sich um ein China-Clon handeln könnte und dieses könnte bei Prüfung durch Zoll und TÜV eine eventuelle Strafverfolgung bzw. Verkaufsverbot nach sich ziehen.


Ich frage mich aber, wie es dazu kommt, dass der Händler hier plötzlich im Forum auftaucht?

Mein Rat: entweder man einigt sich oder der TE geht zum Verbraucherschutz, auch könnte der TE seinen Kopfhörer zurück verlangen und ein eigenes Gutachten erstellen.


@KarlHintermeier
Hier hat keiner eine Aufforderung zu einer Straftat geschrieben! Im übrigen weiße ich mal auf folgendes Urteil hin:
Zitat:
Arzt muss anonyme Bewertung im Internet hinnehmen - LG Nürnberg-Fürth vom 08.05.2012 - Az. 11 O 2608/12
9. August 2012

Erst kürzlich hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Urteil vom 08.03.2012, 16 U 125/11), dass ein Arzt negative Bewertungen in einem Internetportal hinnehmen muss, soweit sie keine unwahre Tatsachenbehauptung und nicht hinzunehmende Schmähkritik enthalten. Dies gilt auch für anonyme Bewertungen. Soweit die Grenzen des Erlaubten nicht überschritten sind, steht einem Arzt, der sich Bewertungen in einem frei zugänglichen Internetportal ausgesetzt sieht, auch kein Anspruch gegen den Betreiber des Bewertungsportals auf Löschung des Eintrags zu.
Quelle

besenbert hat hier in keinster Weiße zu erkennen gegeben, dass er ein Schmähkritik verbreitet, sondern viel mehr um Rat gefragt. Somit sollte sich der Händler -der später sich hier im Forum anmeldete und sich dazu äußert- auch Kritik von anderen akzeptieren.
Das nennen einer URL des Händler stellt im übrigen keine Straftat da!
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Meine Liste was wir nicht brauchen: GVU, GEMA, GEZ, Religionen, Radikale(Rechts o. Links), Kriege, Drogen, Steuerverschwendung, TTIP, Zahnbürste mit Bluetooth, Helene Fischer
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