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Ungelesen 06.10.12, 01:13   #19
KarlHintermeier
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die Quetschung auf Bild 2 sagt doch alles....: Gewährleistung abgelehnt. Und Wenn Sie Bilder veröffentlichen die nicht Ihnen gehören Herr Besenbert dann sind Sie selber Schuld! Genauso Selber Schuld mit der Quetschung! Gewährleistung gibt es auf Mangelfreiheit bei Übergabe! Und Die Ware war wohl mangelfrei ohne Quetschung! Wäre die Quetschung von Anfang an da gewesen hätte man halt die Ware beim verkäufer sofort umgetauscht!!!!

Die Copyrightverletzung überwiegt nun... wird ein teurer Spaß wenns mit Anwalt geht .. rund 900€ + 200€ Schadensersatz.....
Sollte der Besen wohl lieber seine Schusseligkeit" eiingestehen, ansatt dreisterweise seinen selbst hervorgerufenen Schaden versuchen asl gewährleistung gelten zu machen...! Ist eine Straftat seinerseits.Nämlich versuchter betrug und sollte er Namen oder Marken nennen auch Geschäftsschädigung.

Und Sanja soll bloss aufpassen sonst bekommt die noch ärger wegen aufforderung einer Straftat! Geschäftsschädigung wird schnell geahndet. Auch gerichtlich!
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