Wenn der Verkäufer eine unsachgemässe Behandlung nachweisen kann ist er auch innerhalb der ersten 6 Monate nicht zur Gewährleistung verpfichtet.
Die Frage ist nur, wie er die unsachgemässe Nutzung rechtssicher nachweisen will.
Meiner Ansicht nach sind die von ihm geschickten Bilder kein klarer Nachweis dafür, wobei du aber mit keiner Silbe erklärst woher die Druckstelle am Kabel kommt.
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