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Defekte Xears - die unverfälschte Wahrheit über den Service

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Ungelesen 05.10.12, 18:55   #1
besenbert
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Standard Defekte Xears - die unverfälschte Wahrheit über den Service

Hallo,

habe mir Kopfhörer gekauft und nach ca 3 Wochen habe ich aufeimal ein Wackelkontakt bemerkt und der linke Kopfhörer funktionierte nur selten.

Nun sollte ich die kopfhörer einschicken um sie überprüfen zu lassen. Der verkäufer meinte es wäre meine Schuld, da er die kopfhörer "auseinander" genommen hat und es so festgestellt hatte.

Aber was ist mit der Beweislastumkehr? Ist das jetzt ein gültiger beweis seinerseits? Er hatte mir Bilder geschickt von dem "angeblichen" defekt wovon ich aber keine ahnung hab ob das wirklich der grund dafür ist.

wie sieht die rechtslage aus?

Ich gehe mit meine sachen eigtl pfleglich um es könnte sein, dass es meine schuld ist aber 100%ig sicher bin ich mir nicht und gehe eigtl eher nicht davon aus.
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simon115 (25.10.16)
Ungelesen 05.10.12, 19:12   #2
__SANJA
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Erst nach 6 Monaten musst du beweisen, dass der Mangel nicht deine Schuld ist.
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Ungelesen 05.10.12, 19:24   #3
besenbert
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Das sind übrigens die bilder die mir geschickt worden sind. Und daraus soll ich jetzt erkennen, dass es mein verschulden war? zusätzlich habe ich diese email bekommen



Zitat:
Hallo

Von 10 retouren sind mindestens 8 Retouren die Betrugsversuche sind und 2 Retoure Gewährleistung gerechtfertigt.
Aus dem Auslande habe ich keine Lust 8€ für den Rückversand + 8€ für die neuen Kopfhörer für den Versand ins Ausland zu bezahlen. * Den Warenwert und meine sonstigen Kosten.
Also schneiden die aus dem Ausland die Hörer durch und ich schicke denen neue.(Werde mir zukünftig aber vordem Durchschneiden Fotos zukommen lassen....
Dass ich täglich von 10 Retouren 8 mal fast betrogen werde damit konnte und wollte ich nicht rechnen.
Es ist aber MEIN GELD welches mir flöten geht und treibt mich langsam in den Ruin.
Zukünftig werde ich dreiste3 Betrüger auch Reihenweise anzeigen hab die Faxen dicke...
Wer wissentlich seine Ohrhörer unsachgemäß behandelt und versucht bei mir Gewährleistung in anspruch zu nehmen begeht eine Betrugsversuch.Oftmals auf den Kabeln deutlich zu erkennen....sieht oft ein Blinder mit Krückstock ,bzw man fühlt knubbel die bei zerrung entstehen. Denn bei jeder Zerrung gibt es auch eine stauchung...
Sehr gut auf Flachbandkabeln zu erkennen. Auf den Rundkabeln hat man nie was gesehen! Deshlab sagte ich durchschneiden zu denen aus dem Ausland. Seit ich die genialen Flachbandkabel Ohrhörer habe kann ich faste jede Retoure Gewährleistung ablehnen. Für mich eine wunderbare Sache.1A Kabel, absolut genial wenn man die Knubbel sieht...oder quetschungen ect.
Für solche Spezilaisten die immer wieder an Türklinken ect hängenbleiben empfehle ich die neue Sorte mit absteckbaren Kabeln:
also kann ich ihm beruhigt schreiben er hat mir neuware zu leisten?
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Ungelesen 05.10.12, 19:33   #4
hardware_freak
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Also bei sowas hat der Verkäufer verloren. Klingt hart, ist aber so. Dieses Anzeigengedöns ist auch sehr geil. Wenn man hier in Deutschland jemanden wegen so etwas anzeigt passiert schon nichts, wenn dass dann auch noch Länderübergreifend ist-> no way!
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Ungelesen 05.10.12, 20:11   #5
besenbert
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Danke für die bestätigung

mal angenommen er antwortet nicht auf meine email wie soll ich mich dann verhalten?

irgendwie scheint mir das ganz schön unserlös darf ich eigtl die quelle nennen?

edit.: wird immer lustiger, dabei besitze ich noch nichteinmal ein fahrrad. was mach ich bei so sturer verhaltensweise?

Zitat:
von mir brauchen Sie NICHTS zu erwarten.
Der Stecker ist ganz klar und eundeutig selbst von Ihenn abgebrochen worden. (Fahrradfahren mit Player in der Hosentasche)
Ich tausche keine abgebrochenen Stecker und abgerissen kabel ect... da war schon mehr gewalt dran als nur wie von Ihnen beschrieben.
Sie gaben selbst zu den Player in der Hosentasche gehabt zu haben! Währen dem Radfahren! Also... ist die Ursache doch geklärt: Selbst verschuldeter defekt.

KEIN GEWÄHRLEISTUNGSFALL

edit2.:jetzt reicht es mir langsam...habe ihm geschrieben letzte chance
Zitat:
sorry hatte sie verwechselt mit einem anderen dreisten Betrüger.
Aber auch bei Ihnen:

GEWÄHRLEISTUNG abgelehnt da Kabel gezerrt + gequetscht wurde!
Ich tausche nur um wenn Kabel keine Quetschungen und Zeichen von Zerrung aufweisen! Selbst kaputt gemacht, Pech gehabt.. warum soll ich für die Schusseligkeiten der Kunden aufkommen...

Sorry...

NEIN!
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Ungelesen 05.10.12, 22:01   #6
kkhamburg
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Wenn der Verkäufer eine unsachgemässe Behandlung nachweisen kann ist er auch innerhalb der ersten 6 Monate nicht zur Gewährleistung verpfichtet.

Die Frage ist nur, wie er die unsachgemässe Nutzung rechtssicher nachweisen will.

Meiner Ansicht nach sind die von ihm geschickten Bilder kein klarer Nachweis dafür, wobei du aber mit keiner Silbe erklärst woher die Druckstelle am Kabel kommt.
__________________

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Ungelesen 05.10.12, 22:56   #7
stalker32
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ernsthaft? einen mp3-player in der hosentasche zu haben ist unsachgemäße behandlung? wtf verbraucherschutz=0
sorry dass ich nicht helfen kann. wenn er dir nix wiedergeben will, kannst du wohl nichts tun. streitwert 8€? vergiss es
lern draus und kauf woanders, amazon ftw

(kannst maximal schlechte bewertungen geben)
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Ungelesen 05.10.12, 23:13   #8
besenbert
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Zitat:
Zitat von kkhamburg Beitrag anzeigen

Meiner Ansicht nach sind die von ihm geschickten Bilder kein klarer Nachweis dafür, wobei du aber mit keiner Silbe erklärst woher die Druckstelle am Kabel kommt.
muss ich das erklären können? ganz ehrlich, ich hab keine ahnung woher das kommt ich kann es dir wirklich nicht sagen. es kann auch bei ihm schon passiert sein

Zitat:
Zitat von stalker32 Beitrag anzeigen
ernsthaft? einen mp3-player in der hosentasche zu haben ist unsachgemäße behandlung? wtf verbraucherschutz=0
sorry dass ich nicht helfen kann. wenn er dir nix wiedergeben will, kannst du wohl nichts tun. streitwert 8€? vergiss es
lern draus und kauf woanders, amazon ftw

(kannst maximal schlechte bewertungen geben)
ich kann nichts machen? kopfhörer im wert von 120€ übrigens.

käufer hat mich angerufen haben ne stunde telefoniert. er hat mir unter anderem gesagt, dass ich dafür büßen werde und gott mich in die hölle schicken wird dafür.

er hat mir nen angebot gemacht ich solle doch 15€ überweisen und ich bekomme kopfhörer im wert von 150€. ich muss zugestehen die kopfhörer waren sau gut, aber wie ich sehe habe ich da ja ein gewisses recht und wer sagt mir, dass er die kopfhörer nicht kaputt gemacht hat? zb beim abziehen des gummis?

also ich hab da ein ruhigesd gewissen, weil ich die dinger hingeschickt habe weil sie kaputt gegangen sind und ich mir keiner schuld bewusst bin. mutwillig ist gar nichts passiert
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Ungelesen 05.10.12, 23:49   #9
Silvio le Sex
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wo kaufst du denn auch ein. du solltest vor dem kauf immer prüfen, ob der verkäufer an schitzophrenen psychosen leidet, du elender betrüger!
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Ungelesen 25.03.13, 11:08   #10
besenbert2
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Alles klar! Das Schwein hat mein Passwort verändert!

Das war ein Schritt zu weit!

ps.:ich bin der richtige "besenbert", komm nicht mehr in meinen acc rein
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Ungelesen 06.10.12, 00:03   #11
kkhamburg
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Zitat:
Zitat von besenbert Beitrag anzeigen
muss ich das erklären können? ganz ehrlich, ich hab keine ahnung woher das kommt ich kann es dir wirklich nicht sagen. es kann auch bei ihm schon passiert sein
Also sorry, aber wenn ich Kopfhörer für 120 Euro kaufe prüfe ich doch bei Ankunft ob die okay sind oder nicht. Und so eine Quetschung des Kabels würde mir sicherlich nicht entgehen. Und erst recht wenn ich die Kopfhörer wegen eines Schadens zurückschicke.

Zitat:
Zitat von besenbert Beitrag anzeigen
er hat mir nen angebot gemacht ich solle doch 15€ überweisen und ich bekomme kopfhörer im wert von 150€. ich muss zugestehen die kopfhörer waren sau gut, aber wie ich sehe habe ich da ja ein gewisses recht und wer sagt mir, dass er die kopfhörer nicht kaputt gemacht hat? zb beim abziehen des gummis?
Und was erwartest du dann jetzt ?
Es scheint mir für dich nicht darum zu gehen heile Kopfhörer zu bekommen. Vielmehr scheint es darum zu gehen, Recht zu haben.
So funktioniert das aber nunmal häufig nicht.

Der Weg den du jetzt gehst wird früher oder später vor einem Richter landen. Der Richter wird aber meines Erachtens nach eher für den verkäufer entscheiden, da die Motivation für dich eine höhere ist nicht die Wahrheit zu sagen. Wie dem auch sei, du kennst vielleicht den alten Spruch :

"Auf hoher See und vor deutschen Gerichten sind wir in Gottes Hand"

Zitat:
Zitat von besenbert Beitrag anzeigen
also ich hab da ein ruhigesd gewissen, weil ich die dinger hingeschickt habe weil sie kaputt gegangen sind und ich mir keiner schuld bewusst bin. mutwillig ist gar nichts passiert
Ob mutwillig oder nicht spielt überhaupt keine Rolle. Fakt ist, die Kopfhörer sind defekt und waren es nicht als du sie bekommen hast.
Es ist auch bekannt das die Kabel von Kopfhörern, gerade wenn es sich um so dünne Kabel handelt, empfindlich sind auf Zug. Es reicht schon, damit mal irgendwo kräftig hängen zu bleiben. Genau das ist auch das Problem das Ihr jetzt habt.
Ob du dir da einer Schuld bewusst bist oder nicht ist ebenfalls zweitrangig. Wie gesagt wird das im Zweifel ein Richter entscheiden müssen und es ist ziemlich sicher das du da nicht als absoluter Gewinner rauskommst.

Zitat:
Zitat von Silvio le Sex Beitrag anzeigen
.... du elender betrüger!
Was bitte soll den sowas ?
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Ungelesen 06.10.12, 00:03   #12
Sleipnir
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sry,
aber wer als händler eine solche @mail verfasst, ist schlichtweg unseriös!
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kingsonic (14.07.17)
Ungelesen 06.10.12, 00:17   #13
__SANJA
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Vielleicht kannst du ja mal die URL vom Shop/Händler posten, damit die Googleergebnisse direkt hierhin führen. Das wars dann mit dem Business für ihn.
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Ungelesen 06.10.12, 00:30   #14
KarlHintermeier
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Auf dem Zweiten Bild sieht man aber, dass er das Kabel selbst gequetscht hat. ich würde als Händler sowas auch nicht umtauschen, denn so hast Du die Ohrhörer ja sicherlich nicht vom Händler bekommen! Ausserdem schreibst Du an Anfang Du seiest Dir nichtmal sicher ob Du vielleicht nicht doch selbst an dem Schaden schuld bist! Wieso ist der Händler unseriös?? Er möchte halt nicht über den Tisch gezogen werden und lässt sich so ne Frechheiten der Kunden nicht gefallen.
Ganz klar ersichtlich auf dem 2. Bild dass da das Kabel gequetscht wurde! Mit sowas gehst Du beim Händler und versuchst für Deine eigene Schuld Ersatzkopfhörer zu bekommen?? ich würde mich das nicht trauen.
Sieht wohl eher nach Betrug aus. ich kann den Händler voll verstehen. Stecker abgebrochen sieht man ja nicht. Der Verkäufer hat da wohl Dich mit einem anderen Betrüger verwechselt, der arme Verkäufer hat wohl genug Ärger mit solchen Kunden wie Dich.

Sanja... bist Du blind??? Guck Dir das zweite Bild an! Das hat der Kunde doch selbst verursacht!!!!!!!!
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Ungelesen 06.10.12, 01:10   #15
__SANJA
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Zitat:
Zitat von KarlHintermeier Beitrag anzeigen
Sanja... bist Du blind??? Guck Dir das zweite Bild an! Das hat der Kunde doch selbst verursacht!!!!!!!!
Als Laie wird man diesen Schaden aber nicht unbedingt selber erkannt haben.
Erst Recht muss man sich nicht als Kunde beschimpfen lassen als wäre man auf dem Trödelmarkt, der Händler ist extrem unseriös.

Aber extra angemeldet um hier zu posten? Ich bitte dich.
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kingsonic (17.11.16)
Ungelesen 06.10.12, 01:33   #16
kkhamburg
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Zitat:
Zitat von __SANJA Beitrag anzeigen
Als Laie wird man diesen Schaden aber nicht unbedingt selber erkannt haben.
Es spielt doch gar keine Rolle ob er den Schaden selber erkannt hat oder nicht.

Der Kopfhörer ist defekt und die Quetschung des Kabels ein Indiz dafür, das eine unsachgemässe Behandlung vorliegt.

Merkwüdigerweise würde niemand den Kunden in Schutz nehmen wenn es sich um ein Handy handeln würde, bei dem das Display gebrochen ist. Oder bist du da auch der Meinung das so etwas Gewährleistung ist ?

Zitat:
Zitat von __SANJA Beitrag anzeigen
Erst Recht muss man sich nicht als Kunde beschimpfen lassen als wäre man auf dem Trödelmarkt, der Händler ist extrem unseriös.
Mit so einer Aussage wäre ich extrem vorsichtig. Wir haben nur die Information des TE. Der erwähnt aber mit keiner Silbe wie er sich gegenüber dem Verkäufer verhalten hat. Ich gehe davon aus das auch er im Gespräch bzw. per Mail nicht gerade "ein Kind von Traurigkeit" war.
__________________

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Ungelesen 06.10.12, 02:01   #17
besenbert
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Zitat:
Zitat von kkhamburg Beitrag anzeigen
Mit so einer Aussage wäre ich extrem vorsichtig. Wir haben nur die Information des TE. Der erwähnt aber mit keiner Silbe wie er sich gegenüber dem Verkäufer verhalten hat. Ich gehe davon aus das auch er im Gespräch bzw. per Mail nicht gerade "ein Kind von Traurigkeit" war.
Ich schreibe erst wieder was wenn ich mehr Informationen beim anwalt eingeholt habe, denn wa jetzt passiert geht weit über dem hinaus was ich geschildert habe. Ich sag nur Copyright was der ehrenwürdige herr KarlHintermeier schon angesprochen hat

aber zum thema freundlichkeit....glaub mir ich hab mich mehr als verständnisvoll und höflich verhalten. zum glück kann man sowas auch beweisen aber ich muss mich ja nicht rechtfertigen.

später evtl mehr!
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Ungelesen 06.10.12, 02:08   #18
__SANJA
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Zitat:
Zitat von kkhamburg Beitrag anzeigen
Es spielt doch gar keine Rolle ob er den Schaden selber erkannt hat oder nicht.

Der Kopfhörer ist defekt und die Quetschung des Kabels ein Indiz dafür, das eine unsachgemässe Behandlung vorliegt.

Merkwüdigerweise würde niemand den Kunden in Schutz nehmen wenn es sich um ein Handy handeln würde, bei dem das Display gebrochen ist. Oder bist du da auch der Meinung das so etwas Gewährleistung ist ?
Anderes Beispiel: Ein neues Auto hat einen Motorschaden der äußerlich irgendwie zu erkennen wäre. Du gehst zu deiner Garantiewerkstatt und man sagt dir, dass du scheisse Auto fährst und man den Schaden an einem Knick irgendwo erkennen kann. Ist das dann Betrug deinerseits?
Das kann man nicht so leicht feststellen wenn man nicht jeden kleinen Punkt aus dem Paragraphen aus dem StGB kennt.
Ob das Fahrrad fahren mit Mp3-Player in der Hosentasche eine unsachgemäße Behandlung darstellt sei mal dahingestellt.
Ich erkenne mit bloßem Auge eine minimale Unregelmäßigkeit im Kabel, als Laie wüsste ich auch nicht, dass genau dies zu einem Defekt führt.

@KarlHintermeier: Man kanns auch übertreiben!
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Ungelesen 06.10.12, 01:19   #19
KarlHintermeier
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Bilder hat der vom Verkäufer geschickt bekommen und veröffenticht! Das ist Copyrightverletzung! Was für ein "Kunde"
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Ungelesen 06.10.12, 02:13   #20
KarlHintermeier
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die Quetschung auf Bild 2 sagt doch alles....: Gewährleistung abgelehnt. Und Wenn Sie Bilder veröffentlichen die nicht Ihnen gehören Herr Besenbert dann sind Sie selber Schuld! Genauso Selber Schuld mit der Quetschung! Gewährleistung gibt es auf Mangelfreiheit bei Übergabe! Und Die Ware war wohl mangelfrei ohne Quetschung! Wäre die Quetschung von Anfang an da gewesen hätte man halt die Ware beim verkäufer sofort umgetauscht!!!!

Die Copyrightverletzung überwiegt nun... wird ein teurer Spaß wenns mit Anwalt geht .. rund 900€ + 200€ Schadensersatz.....
Sollte der Besen wohl lieber seine Schusseligkeit" eiingestehen, ansatt dreisterweise seinen selbst hervorgerufenen Schaden versuchen asl gewährleistung gelten zu machen...! Ist eine Straftat seinerseits.Nämlich versuchter betrug und sollte er Namen oder Marken nennen auch Geschäftsschädigung.

Und Sanja soll bloss aufpassen sonst bekommt die noch ärger wegen aufforderung einer Straftat! Geschäftsschädigung wird schnell geahndet. Auch gerichtlich!
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Ungelesen 24.01.15, 08:50   #21
Grobschnitt66
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[QUOTE=

Die Copyrightverletzung überwiegt nun... wird ein teurer Spaß wenns mit Anwalt geht .. rund 900€ + 200€ Schadensersatz.....
Sollte der Besen wohl lieber seine Schusseligkeit" eiingestehen, ansatt dreisterweise seinen selbst hervorgerufenen Schaden versuchen asl gewährleistung gelten zu machen...! Ist eine Straftat seinerseits.Nämlich versuchter betrug und sollte er Namen oder Marken nennen auch Geschäftsschädigung.

Und Sanja soll bloss aufpassen sonst bekommt die noch ärger wegen aufforderung einer Straftat! Geschäftsschädigung wird schnell geahndet. Auch gerichtlich![/QUOT

Ich habe mir alles mal in Ruhe durchgelesen,sacht mal ist der besitzer von Xears schräg drauf?Anwalt,Drohungen,Miese Machenschaften.Das der überhaupt noch was verkäuft Wundert mich!!!
Grüße aus Hannover
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Ungelesen 28.01.15, 20:04   #22
driver333
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junge, junge, ich bin normalerweise keiner der zu jedem thema seinen senf zugibt, aber das hier ist der oberhammer. war auf der suche nach guten bezahlbaren inears, die ich nicht nur für mich, sondern für unsere firma mit 10 leuten besorgen soll, auftrag vom chef. xears hatte ich auch auf der liste bis ich diesen thread gefunden hab. echt, da fehlen mir die worte, man bedenke das wir 10 stck bestellen wollten, die dann faktisch nach beschreibung hier ohne garantie wären !!!!!! das hätte einen megastress gegeben wenn mal ein kabel oder so kaputt wäre. das solche leute überhaupt noch verkaufen im netz ist mir unverständlich.
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Ungelesen 06.10.12, 02:23   #23
besenbert
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Zitat:
Zitat von kkhamburg Beitrag anzeigen
Mit so einer Aussage wäre ich extrem vorsichtig. Wir haben nur die Information des TE. Der erwähnt aber mit keiner Silbe wie er sich gegenüber dem Verkäufer verhalten hat. Ich gehe davon aus das auch er im Gespräch bzw. per Mail nicht gerade "ein Kind von Traurigkeit" war.
Ich schreibe erst wieder was wenn ich mehr Informationen beim anwalt eingeholt habe, denn wa jetzt passiert geht weit über dem hinaus was ich geschildert habe. Ich sag nur Copyright was der ehrenwürdige herr KarlHintermeier schon angesprochen hat

aber zum thema freundlichkeit....glaub mir ich hab mich mehr als verständnisvoll und höflich verhalten. zum glück kann man sowas auch beweisen aber ich muss mich ja nicht rechtfertigen.

später evtl mehr!
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Ungelesen 06.10.12, 02:40   #24
kkhamburg
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@__SANJA
Das Beispiel mit dem Motorschaden ist doch vollkommen aus der Luft gegriffen.
ich weiß nicht was so schwierig daran zu verstehen ist das man die feinen kabel von Kopfhörern nicht überdehnen darf. Wenn man diese zu sehr zieht reissen entweder im inneren die Litzen oder aber die Lötverbindungen reissen ab.
Das sind nunmal Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung entstehen.
Die Quetschung am Kabel ist ein Indiz dafür das soetwas passiert ist.
Ob es nun tatsächlich so ist werden weder der TE noch der Verkäufer abschliessend beweisen können.

Der Verkäufer hat jedoch ein meiner Meinung nach ordentliches Angebot gemacht um diesem Problem ein Ende zu setzen.
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Ungelesen 06.10.12, 03:08   #25
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Zitat:
Zitat von KarlHintermeier Beitrag anzeigen
Und Sanja soll bloss aufpassen sonst bekommt die noch ärger wegen aufforderung einer Straftat! Geschäftsschädigung wird schnell geahndet. Auch gerichtlich!
Jaja komm mal zu dir. Demnach wären auch schlechte Shopbewertungen im Internet eine Straftat. Sehr lächerlich von dir sich hier als besagter Händler anzumelden und dann in der 3ten Person zu sprechen. Vielleicht sollte man erstmal wissen wie man sich als seriöser Geschäftsmann zu verhalten hat bevor man ein eigenes Gewerbe gründet.

/e: @kkhamburg: mMn gehört das transportieren von Kopfhörern in der Hosentasche zum normalen Gebrauch dazu, was jedoch tatsächlich vor Gericht ein unsachgemäßer Gebrauch wäre will ich garnicht einschätzen müssen. Es ist vollkommen normal bei einem nicht ersichtlichen defekt das Gerät mal zum Händler zu schicken. Mutwillig zerstört wurde da ja anscheinend nichts und auch kein gezielter Betrugsversuch gestartet. Was mit dem Kabel passiert ist wissen wir nicht aber wenn es kaputt geht durch oben genannte Benutzung würde ich das unter Materialfehler eingliedern.
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Ungelesen 06.10.12, 09:35   #26
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1. Durch die Veränderung des Bildes(Unkenntlichmachung der Adresse) durch den TE ist ein neues Urheberrecht an dem Bild entstanden!

2. Der Stecker auf dem Bild, ist nach meiner Erfahrung mittelmäßig bis schlecht verarbeitet. Um das genau zu prüfen bedürfe es einer fachmännischen Sichtprüfung.

3. Sind die Bilder nicht zwangsläufig dem vom TE erworben Kopfhörer zu zuordnen! Da der Händler bereits zu gibt das er wohl viele Retouren hat. Was wohl wiederum auf die Qualität der Ware schließen lässt.

4. Die Quetschung am Kabel muss nicht zwangsläufig zu Funktionsstörung führen. Auch könnte dies ein Indiz sein, dass es sich um minderwertiges Material handelt.

5. Die Zugentlastung innerhalb des Steckers scheint auch nicht richtig eingearbeitet zu sein.

6. Da der Händler selber zu gibt, dass Flachbandkabel anfälliger sind als Rundkabel, könnte hier bereits vermutet werden, dass ein Vorsatz besteht, mit Absicht minderwertige Qualität zu verkaufen um eine Gewährleistung auszuschließen und das vom Kunden bezahlte Geld einzubehalten.

7. Ein 120,-Euro teurer Kopfhörer sollte nicht nur klanglich gut sein, sondern auch etwas aushalten können, dass kann man als Kunde erwarten, ansonsten könnte man sich auch 10,-Euro Kopfhörer kaufen, diese wohl meistens mehr aushalten.

8. Kann der Händler sich nicht sicher sein, dass der Stecker und das Kabel bei Auslieferung 100% in Ordnung war. Er kann nur vermuten das es so ist. Vom Kunden kann man auch nicht erwarten das dieser sein Produkt auf technische Fehler hin untersucht, wenn dieser nicht das erforderliche Wissen hat.

9. Wer Handel treibt sollte sich im klaren sein, dass es immer zu Ansprüchen kommen kann und dieses in seine Kalkulation mit einfließen sollte.

10. Aufgrund des vermutlichen minderwertigen Kabels und Stecker, lies sich hier auch vermuten, dass es sich um ein China-Clon handeln könnte und dieses könnte bei Prüfung durch Zoll und TÜV eine eventuelle Strafverfolgung bzw. Verkaufsverbot nach sich ziehen.


Ich frage mich aber, wie es dazu kommt, dass der Händler hier plötzlich im Forum auftaucht?

Mein Rat: entweder man einigt sich oder der TE geht zum Verbraucherschutz, auch könnte der TE seinen Kopfhörer zurück verlangen und ein eigenes Gutachten erstellen.


@KarlHintermeier
Hier hat keiner eine Aufforderung zu einer Straftat geschrieben! Im übrigen weiße ich mal auf folgendes Urteil hin:
Zitat:
Arzt muss anonyme Bewertung im Internet hinnehmen - LG Nürnberg-Fürth vom 08.05.2012 - Az. 11 O 2608/12
9. August 2012

Erst kürzlich hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Urteil vom 08.03.2012, 16 U 125/11), dass ein Arzt negative Bewertungen in einem Internetportal hinnehmen muss, soweit sie keine unwahre Tatsachenbehauptung und nicht hinzunehmende Schmähkritik enthalten. Dies gilt auch für anonyme Bewertungen. Soweit die Grenzen des Erlaubten nicht überschritten sind, steht einem Arzt, der sich Bewertungen in einem frei zugänglichen Internetportal ausgesetzt sieht, auch kein Anspruch gegen den Betreiber des Bewertungsportals auf Löschung des Eintrags zu.
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besenbert hat hier in keinster Weiße zu erkennen gegeben, dass er ein Schmähkritik verbreitet, sondern viel mehr um Rat gefragt. Somit sollte sich der Händler -der später sich hier im Forum anmeldete und sich dazu äußert- auch Kritik von anderen akzeptieren.
Das nennen einer URL des Händler stellt im übrigen keine Straftat da!
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Ungelesen 06.10.12, 10:01   #27
KarlHintermeier
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Wer ein urheberrechtlich geschütztes Foto verwendet, benötigt dazu die Zustimmung des Rechteinhabers. Das gilt für alle urheberrechtlich relevanten Verwertungsarten. Umfasst ist davon beispielsweise die Vervielfältigung und die öffentliche Zugänglichmachung (die bei der Einbindung in eine Internetseite oder ein eBay-Angebot fast immer gleichzeitig verwirklicht wird). Außerdem wird auch die Bearbeitung umfasst. Dabei ist es keineswegs so, dass über kleinere Modifikationen am Bild das Urheberrecht des Rechtsinhabers ausgehebelt wird. Selbst wenn durch die Veränderung (etwa eine Montage) ein neues urheberrechtsfähiges Werk geschaffen wird, liegt doch ein Eingriff in die Rechte des Rechtsinhabers vor.
Urheberbenennung ist Pflicht

Darüber hinaus hat der Rechtsinhaber einen Anspruch auf Urheberbenennung (§ 13 Urheberrechtsgesetz). Bei der Verwertung des Werkes muss also grundsätzlich angegeben werden, wer der Urheber ist. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Auch wenn der Urheber genannt wird, ist seine Zustimmung für die Verwertung des Werkes erforderlich.
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

also Herr Vialukai... erste Gehirn einschlaten und sich richtig informieren als hier unwahres Geschwafel an den Tag legen!!
Der Bilddieb zahlt natürlich!!!!! Und bei diesem öffentlichen "Theater" erst Recht! Ich sagte dem Käufer ja schon... "Die Retourkutsche kommt spätestens in der Hölle wenn er für seine Sünden Schmort" Aber wie das bekannte Spricht: Der liebe Gott bestraft so viele Sünden meist sofort....

:-) Jettzt soll sich der dreiste Käufer der es immer noch nicht schnallt mal schön anschnallen ...
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Ungelesen 07.10.12, 04:09   #28
vialukai
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Zitat:
Zitat von trovato Beitrag anzeigen
Prinzipiell ja. Hier dürfte es aber wohl an der Schöpfungshöhe gemäß §2 UrhG mangeln.
Entschuldige wenn mein erster Punkt dir schwachsinnig vorkommt. Ich bin da anderer Meinung.
Eher das dein §2 UrhG mal zur Schöpfungshöhe Null aussagt, denn dort steht lediglich:
Zitat:
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
Außer du meinst damit das dieses Bild des VK nichts besonderes darstellt, also weder Kunst, Wissenschaft oder Literatur beinhaltet.(Vermutlich wird der VK das Bild als ein wissenschaftliches ausweisen, damit es mehr Gewicht hat. Immerhin hat er ja den Stecker geöffnet und dann darin nach einer Ursache geforscht.)*lach*

Worauf wir beide uns aber hier einigen könnte wäre die Ausnahmeregelung.

Die Ausnahmen zur Erforderlichkeit der Zustimmung sind ja eng beschränkt. So könnte in Ausnahmefällen eine Verwendung im Rahmen des Zitatrechts § 51 UrhG gerechtfertigt sein.

Ansonsten gehen wir ja soweit konform, dass wir hier die Absichten des VK erkannt haben.

Mal so nebenbei frage ich mich, wann es Kopfhörer mit einem dreieckigen Kabel geben wird? Oder gibt es die etwa schon?
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Ungelesen 07.10.12, 14:06   #29
besenbert
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@pp

krass!


ot:
Werde natürlich eine Azeige erstatten und danke noch einmal allen die so viel recherchiert haben bzw. hier wissen zu verfügung gestellt haben

wenn alles vorbei und geklärt ist werde ich nochmal einen "erfahrungsbericht" schreiben sowie Vorgehensweisen des händlers erläutern, weil da noch mehr war und ich jeden davon warnen will!
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Ungelesen 06.10.12, 11:04   #30
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also ich bekomme langsam das gefühl, der verkäufer möchte hier druck aufbauen, weil er schiss vor einem kunden hat, der sich wehrt.
wie es jetzt rechtlich mit den bildern aussieht, weiß ich nicht. aber mal im ernst, bei solchen bildern auf copyright zu pochen heißt doch nur vom eigentlichen sachverhalt ablenken.

was ich mich frage ist, wie der verkäufer hier her gefunden hat?
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kingsonic (17.11.16)
Ungelesen 06.10.12, 11:20   #31
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@KarlHintermeier
Sie haben mit der Übermittlung der Fotografien und der im Hintergrund(hier im Forum unkenntlich gemacht) versehenden Adresse des TE den neuen Urheber bekannt gemacht und diese dem TE übertragen!

Zitat:
§ 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft
(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist.
(2) Ist der Urheber nicht nach Absatz 1 bezeichnet, so wird vermutet, daß derjenige ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen, der auf den Vervielfältigungsstücken des Werkes als Herausgeber bezeichnet(hier die Adresse das TE) ist. Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist.
Darüber hinaus sollten sie sich folgendes auf der Zunge zergehen lassen:
Zitat:
§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
Sie haben dem TE das Bild doch zur freien Überlassung und zur Beweisführung wie auch zur Prüfung zu gesendet oder haben sie ihm das untersagt? Etwas anderes hat der TE doch auch nicht gemacht!

Sowie:
Zitat:
§ 97a Abmahnung
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
Im übrigen ist das meine Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Und mal nebenbei, wenn sie hier schon versuchen sich aus der Schlinge zu ziehen, dann geben sie sich doch bitte zu erkennen, denn nach ihrer Aussage muss der Urheber genannt werden, auch wenn er keine Zustimmung gegeben hat. Dann wissen wir endlich alle wo wir NICHT kaufen sollen!
Noch ein Information zum Schluss, sie haben auch hier im Forum bei der Registrierung eine Erklärung zugestimmt und halten sich nicht an die Regeln dieses Forums. Erst einmal selber an die Nase packen bevor man andere bezeichnet welche das Gehirn ausgeschaltet hätten.
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Ungelesen 06.10.12, 11:27   #32
Atze19
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Kann es ein das KarlHintermeier sich nur für diesen Thread hier angemeldet hat? Wenn er schon so auf Regeln und Copyright pocht, sollte er sich vielleicht erstmal an die hier im Forum gültigen Regeln halten. Ich denke der TE sollte entweder das besagte 15€-Angebot von weiter oben annehmen oder weiter auf sein Recht pochen. Wobei das Angebot glaub ich die bessere Wahl ist.
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Signatur? Du kommst hier net rein

Ach und übrigens: Es heißt Datecode und nicht Datacode
Atze19 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 06.10.12, 13:39   #33
__SANJA
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Zitat:
Zitat von Atze19 Beitrag anzeigen
Kann es ein das KarlHintermeier sich nur für diesen Thread hier angemeldet hat?
Ist richtig, es handelt sich um den Händler. Unglaublich unprofessionell.
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Ungelesen 17.10.12, 10:01   #34
n014n
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Zitat:
Zitat von Atze19 Beitrag anzeigen
.... Wobei das Angebot glaub ich die bessere Wahl ist.
Bei der Qualität würde ich das Angebot sicher nicht annehmen.
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Ungelesen 06.10.12, 13:42   #35
hardware_freak
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Wenn du per PayPal bezahlt hast, dort den Käuferschutz einschalten, sofern noch möglich. Ansonsten einen Fall über ebay melden.

Außerdem macht es bei so einer Kommunikation immer Sinn, sich das ganze noch ein zweites mal durchzulesen und dafür zu sorgen das man der dt. Rechtschreibung gerecht wird. Wirkt manchmal wunder.
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