Defekte Xears - die unverfälschte Wahrheit über den Service
Hallo,
habe mir Kopfhörer gekauft und nach ca 3 Wochen habe ich aufeimal ein Wackelkontakt bemerkt und der linke Kopfhörer funktionierte nur selten. Nun sollte ich die kopfhörer einschicken um sie überprüfen zu lassen. Der verkäufer meinte es wäre meine Schuld, da er die kopfhörer "auseinander" genommen hat und es so festgestellt hatte. Aber was ist mit der Beweislastumkehr? Ist das jetzt ein gültiger beweis seinerseits? Er hatte mir Bilder geschickt von dem "angeblichen" defekt wovon ich aber keine ahnung hab ob das wirklich der grund dafür ist. wie sieht die rechtslage aus? Ich gehe mit meine sachen eigtl pfleglich um es könnte sein, dass es meine schuld ist aber 100%ig sicher bin ich mir nicht und gehe eigtl eher nicht davon aus. |
Erst nach 6 Monaten musst du beweisen, dass der Mangel nicht deine Schuld ist.
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Das sind übrigens die bilder die mir geschickt worden sind. Und daraus soll ich jetzt erkennen, dass es mein verschulden war? zusätzlich habe ich diese email bekommen
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Also bei sowas hat der Verkäufer verloren. Klingt hart, ist aber so. Dieses Anzeigengedöns ist auch sehr geil. Wenn man hier in Deutschland jemanden wegen so etwas anzeigt passiert schon nichts, wenn dass dann auch noch Länderübergreifend ist-> no way!
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Danke für die bestätigung
mal angenommen er antwortet nicht auf meine email wie soll ich mich dann verhalten? irgendwie scheint mir das ganz schön unserlös darf ich eigtl die quelle nennen? edit.: wird immer lustiger, dabei besitze ich noch nichteinmal ein fahrrad. was mach ich bei so sturer verhaltensweise? Zitat:
edit2.:jetzt reicht es mir langsam...habe ihm geschrieben letzte chance Zitat:
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Wenn der Verkäufer eine unsachgemässe Behandlung nachweisen kann ist er auch innerhalb der ersten 6 Monate nicht zur Gewährleistung verpfichtet.
Die Frage ist nur, wie er die unsachgemässe Nutzung rechtssicher nachweisen will. Meiner Ansicht nach sind die von ihm geschickten Bilder kein klarer Nachweis dafür, wobei du aber mit keiner Silbe erklärst woher die Druckstelle am Kabel kommt. |
ernsthaft? einen mp3-player in der hosentasche zu haben ist unsachgemäße behandlung? wtf verbraucherschutz=0
sorry dass ich nicht helfen kann. wenn er dir nix wiedergeben will, kannst du wohl nichts tun. streitwert 8€? vergiss es lern draus und kauf woanders, amazon ftw (kannst maximal schlechte bewertungen geben) |
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käufer hat mich angerufen haben ne stunde telefoniert. er hat mir unter anderem gesagt, dass ich dafür büßen werde und gott mich in die hölle schicken wird dafür. er hat mir nen angebot gemacht ich solle doch 15€ überweisen und ich bekomme kopfhörer im wert von 150€. ich muss zugestehen die kopfhörer waren sau gut, aber wie ich sehe habe ich da ja ein gewisses recht und wer sagt mir, dass er die kopfhörer nicht kaputt gemacht hat? zb beim abziehen des gummis? also ich hab da ein ruhigesd gewissen, weil ich die dinger hingeschickt habe weil sie kaputt gegangen sind und ich mir keiner schuld bewusst bin. mutwillig ist gar nichts passiert |
wo kaufst du denn auch ein. du solltest vor dem kauf immer prüfen, ob der verkäufer an schitzophrenen psychosen leidet, du elender betrüger! :rolleyes:
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Es scheint mir für dich nicht darum zu gehen heile Kopfhörer zu bekommen. Vielmehr scheint es darum zu gehen, Recht zu haben. So funktioniert das aber nunmal häufig nicht. Der Weg den du jetzt gehst wird früher oder später vor einem Richter landen. Der Richter wird aber meines Erachtens nach eher für den verkäufer entscheiden, da die Motivation für dich eine höhere ist nicht die Wahrheit zu sagen. Wie dem auch sei, du kennst vielleicht den alten Spruch : "Auf hoher See und vor deutschen Gerichten sind wir in Gottes Hand" Zitat:
Es ist auch bekannt das die Kabel von Kopfhörern, gerade wenn es sich um so dünne Kabel handelt, empfindlich sind auf Zug. Es reicht schon, damit mal irgendwo kräftig hängen zu bleiben. Genau das ist auch das Problem das Ihr jetzt habt. Ob du dir da einer Schuld bewusst bist oder nicht ist ebenfalls zweitrangig. Wie gesagt wird das im Zweifel ein Richter entscheiden müssen und es ist ziemlich sicher das du da nicht als absoluter Gewinner rauskommst. Zitat:
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sry,
aber wer als händler eine solche @mail verfasst, ist schlichtweg unseriös! |
Vielleicht kannst du ja mal die URL vom Shop/Händler posten, damit die Googleergebnisse direkt hierhin führen. Das wars dann mit dem Business für ihn.
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Auf dem Zweiten Bild sieht man aber, dass er das Kabel selbst gequetscht hat. ich würde als Händler sowas auch nicht umtauschen, denn so hast Du die Ohrhörer ja sicherlich nicht vom Händler bekommen! Ausserdem schreibst Du an Anfang Du seiest Dir nichtmal sicher ob Du vielleicht nicht doch selbst an dem Schaden schuld bist! Wieso ist der Händler unseriös?? Er möchte halt nicht über den Tisch gezogen werden und lässt sich so ne Frechheiten der Kunden nicht gefallen.
Ganz klar ersichtlich auf dem 2. Bild dass da das Kabel gequetscht wurde! Mit sowas gehst Du beim Händler und versuchst für Deine eigene Schuld Ersatzkopfhörer zu bekommen?? ich würde mich das nicht trauen. Sieht wohl eher nach Betrug aus. ich kann den Händler voll verstehen. Stecker abgebrochen sieht man ja nicht. Der Verkäufer hat da wohl Dich mit einem anderen Betrüger verwechselt, der arme Verkäufer hat wohl genug Ärger mit solchen Kunden wie Dich. Sanja... bist Du blind??? Guck Dir das zweite Bild an! Das hat der Kunde doch selbst verursacht!!!!!!!! |
Zitat:
Erst Recht muss man sich nicht als Kunde beschimpfen lassen als wäre man auf dem Trödelmarkt, der Händler ist extrem unseriös. Aber extra angemeldet um hier zu posten? Ich bitte dich. |
Bilder hat der vom Verkäufer geschickt bekommen und veröffenticht! Das ist Copyrightverletzung! Was für ein "Kunde"
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Der Kopfhörer ist defekt und die Quetschung des Kabels ein Indiz dafür, das eine unsachgemässe Behandlung vorliegt. Merkwüdigerweise würde niemand den Kunden in Schutz nehmen wenn es sich um ein Handy handeln würde, bei dem das Display gebrochen ist. Oder bist du da auch der Meinung das so etwas Gewährleistung ist ? Zitat:
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aber zum thema freundlichkeit....glaub mir ich hab mich mehr als verständnisvoll und höflich verhalten. zum glück kann man sowas auch beweisen aber ich muss mich ja nicht rechtfertigen. später evtl mehr! |
Zitat:
Das kann man nicht so leicht feststellen wenn man nicht jeden kleinen Punkt aus dem Paragraphen aus dem StGB kennt. Ob das Fahrrad fahren mit Mp3-Player in der Hosentasche eine unsachgemäße Behandlung darstellt sei mal dahingestellt. Ich erkenne mit bloßem Auge eine minimale Unregelmäßigkeit im Kabel, als Laie wüsste ich auch nicht, dass genau dies zu einem Defekt führt. @KarlHintermeier: Man kanns auch übertreiben! :rolleyes: |
die Quetschung auf Bild 2 sagt doch alles....: Gewährleistung abgelehnt. Und Wenn Sie Bilder veröffentlichen die nicht Ihnen gehören Herr Besenbert dann sind Sie selber Schuld! Genauso Selber Schuld mit der Quetschung! Gewährleistung gibt es auf Mangelfreiheit bei Übergabe! Und Die Ware war wohl mangelfrei ohne Quetschung! Wäre die Quetschung von Anfang an da gewesen hätte man halt die Ware beim verkäufer sofort umgetauscht!!!!
Die Copyrightverletzung überwiegt nun... wird ein teurer Spaß wenns mit Anwalt geht .. rund 900€ + 200€ Schadensersatz..... Sollte der Besen wohl lieber seine Schusseligkeit" eiingestehen, ansatt dreisterweise seinen selbst hervorgerufenen Schaden versuchen asl gewährleistung gelten zu machen...! Ist eine Straftat seinerseits.Nämlich versuchter betrug und sollte er Namen oder Marken nennen auch Geschäftsschädigung. Und Sanja soll bloss aufpassen sonst bekommt die noch ärger wegen aufforderung einer Straftat! Geschäftsschädigung wird schnell geahndet. Auch gerichtlich! |
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aber zum thema freundlichkeit....glaub mir ich hab mich mehr als verständnisvoll und höflich verhalten. zum glück kann man sowas auch beweisen aber ich muss mich ja nicht rechtfertigen. später evtl mehr! |
@__SANJA
Das Beispiel mit dem Motorschaden ist doch vollkommen aus der Luft gegriffen. ich weiß nicht was so schwierig daran zu verstehen ist das man die feinen kabel von Kopfhörern nicht überdehnen darf. Wenn man diese zu sehr zieht reissen entweder im inneren die Litzen oder aber die Lötverbindungen reissen ab. Das sind nunmal Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung entstehen. Die Quetschung am Kabel ist ein Indiz dafür das soetwas passiert ist. Ob es nun tatsächlich so ist werden weder der TE noch der Verkäufer abschliessend beweisen können. Der Verkäufer hat jedoch ein meiner Meinung nach ordentliches Angebot gemacht um diesem Problem ein Ende zu setzen. |
Zitat:
/e: @kkhamburg: mMn gehört das transportieren von Kopfhörern in der Hosentasche zum normalen Gebrauch dazu, was jedoch tatsächlich vor Gericht ein unsachgemäßer Gebrauch wäre will ich garnicht einschätzen müssen. Es ist vollkommen normal bei einem nicht ersichtlichen defekt das Gerät mal zum Händler zu schicken. Mutwillig zerstört wurde da ja anscheinend nichts und auch kein gezielter Betrugsversuch gestartet. Was mit dem Kabel passiert ist wissen wir nicht aber wenn es kaputt geht durch oben genannte Benutzung würde ich das unter Materialfehler eingliedern. |
1. Durch die Veränderung des Bildes(Unkenntlichmachung der Adresse) durch den TE ist ein neues Urheberrecht an dem Bild entstanden!
2. Der Stecker auf dem Bild, ist nach meiner Erfahrung mittelmäßig bis schlecht verarbeitet. Um das genau zu prüfen bedürfe es einer fachmännischen Sichtprüfung. 3. Sind die Bilder nicht zwangsläufig dem vom TE erworben Kopfhörer zu zuordnen! Da der Händler bereits zu gibt das er wohl viele Retouren hat. Was wohl wiederum auf die Qualität der Ware schließen lässt. 4. Die Quetschung am Kabel muss nicht zwangsläufig zu Funktionsstörung führen. Auch könnte dies ein Indiz sein, dass es sich um minderwertiges Material handelt. 5. Die Zugentlastung innerhalb des Steckers scheint auch nicht richtig eingearbeitet zu sein. 6. Da der Händler selber zu gibt, dass Flachbandkabel anfälliger sind als Rundkabel, könnte hier bereits vermutet werden, dass ein Vorsatz besteht, mit Absicht minderwertige Qualität zu verkaufen um eine Gewährleistung auszuschließen und das vom Kunden bezahlte Geld einzubehalten. 7. Ein 120,-Euro teurer Kopfhörer sollte nicht nur klanglich gut sein, sondern auch etwas aushalten können, dass kann man als Kunde erwarten, ansonsten könnte man sich auch 10,-Euro Kopfhörer kaufen, diese wohl meistens mehr aushalten. 8. Kann der Händler sich nicht sicher sein, dass der Stecker und das Kabel bei Auslieferung 100% in Ordnung war. Er kann nur vermuten das es so ist. Vom Kunden kann man auch nicht erwarten das dieser sein Produkt auf technische Fehler hin untersucht, wenn dieser nicht das erforderliche Wissen hat. 9. Wer Handel treibt sollte sich im klaren sein, dass es immer zu Ansprüchen kommen kann und dieses in seine Kalkulation mit einfließen sollte. 10. Aufgrund des vermutlichen minderwertigen Kabels und Stecker, lies sich hier auch vermuten, dass es sich um ein China-Clon handeln könnte und dieses könnte bei Prüfung durch Zoll und TÜV eine eventuelle Strafverfolgung bzw. Verkaufsverbot nach sich ziehen. Ich frage mich aber, wie es dazu kommt, dass der Händler hier plötzlich im Forum auftaucht? Mein Rat: entweder man einigt sich oder der TE geht zum Verbraucherschutz, auch könnte der TE seinen Kopfhörer zurück verlangen und ein eigenes Gutachten erstellen. @KarlHintermeier Hier hat keiner eine Aufforderung zu einer Straftat geschrieben! Im übrigen weiße ich mal auf folgendes Urteil hin: Zitat:
besenbert hat hier in keinster Weiße zu erkennen gegeben, dass er ein Schmähkritik verbreitet, sondern viel mehr um Rat gefragt. Somit sollte sich der Händler -der später sich hier im Forum anmeldete und sich dazu äußert- auch Kritik von anderen akzeptieren. Das nennen einer URL des Händler stellt im übrigen keine Straftat da! |
Wer ein urheberrechtlich geschütztes Foto verwendet, benötigt dazu die Zustimmung des Rechteinhabers. Das gilt für alle urheberrechtlich relevanten Verwertungsarten. Umfasst ist davon beispielsweise die Vervielfältigung und die öffentliche Zugänglichmachung (die bei der Einbindung in eine Internetseite oder ein eBay-Angebot fast immer gleichzeitig verwirklicht wird). Außerdem wird auch die Bearbeitung umfasst. Dabei ist es keineswegs so, dass über kleinere Modifikationen am Bild das Urheberrecht des Rechtsinhabers ausgehebelt wird. Selbst wenn durch die Veränderung (etwa eine Montage) ein neues urheberrechtsfähiges Werk geschaffen wird, liegt doch ein Eingriff in die Rechte des Rechtsinhabers vor.
Urheberbenennung ist Pflicht Darüber hinaus hat der Rechtsinhaber einen Anspruch auf Urheberbenennung (§ 13 Urheberrechtsgesetz). Bei der Verwertung des Werkes muss also grundsätzlich angegeben werden, wer der Urheber ist. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Auch wenn der Urheber genannt wird, ist seine Zustimmung für die Verwertung des Werkes erforderlich. Quelle: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] also Herr Vialukai... erste Gehirn einschlaten und sich richtig informieren als hier unwahres Geschwafel an den Tag legen!! Der Bilddieb zahlt natürlich!!!!! Und bei diesem öffentlichen "Theater" erst Recht! Ich sagte dem Käufer ja schon... "Die Retourkutsche kommt spätestens in der Hölle wenn er für seine Sünden Schmort" Aber wie das bekannte Spricht: Der liebe Gott bestraft so viele Sünden meist sofort.... :-) Jettzt soll sich der dreiste Käufer der es immer noch nicht schnallt mal schön anschnallen ... |
also ich bekomme langsam das gefühl, der verkäufer möchte hier druck aufbauen, weil er schiss vor einem kunden hat, der sich wehrt.
wie es jetzt rechtlich mit den bildern aussieht, weiß ich nicht. aber mal im ernst, bei solchen bildern auf copyright zu pochen heißt doch nur vom eigentlichen sachverhalt ablenken. was ich mich frage ist, wie der verkäufer hier her gefunden hat? |
@KarlHintermeier
Sie haben mit der Übermittlung der Fotografien und der im Hintergrund(hier im Forum unkenntlich gemacht) versehenden Adresse des TE den neuen Urheber bekannt gemacht und diese dem TE übertragen! Zitat:
Zitat:
Sowie: Zitat:
Und mal nebenbei, wenn sie hier schon versuchen sich aus der Schlinge zu ziehen, dann geben sie sich doch bitte zu erkennen, denn nach ihrer Aussage muss der Urheber genannt werden, auch wenn er keine Zustimmung gegeben hat. Dann wissen wir endlich alle wo wir NICHT kaufen sollen! Noch ein Information zum Schluss, sie haben auch hier im Forum bei der Registrierung eine Erklärung zugestimmt und halten sich nicht an die Regeln dieses Forums. Erst einmal selber an die Nase packen bevor man andere bezeichnet welche das Gehirn ausgeschaltet hätten. |
Kann es ein das KarlHintermeier sich nur für diesen Thread hier angemeldet hat? Wenn er schon so auf Regeln und Copyright pocht, sollte er sich vielleicht erstmal an die hier im Forum gültigen Regeln halten. Ich denke der TE sollte entweder das besagte 15€-Angebot von weiter oben annehmen oder weiter auf sein Recht pochen. Wobei das Angebot glaub ich die bessere Wahl ist.
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Zitat:
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Wenn du per PayPal bezahlt hast, dort den Käuferschutz einschalten, sofern noch möglich. Ansonsten einen Fall über ebay melden.
Außerdem macht es bei so einer Kommunikation immer Sinn, sich das ganze noch ein zweites mal durchzulesen und dafür zu sorgen das man der dt. Rechtschreibung gerecht wird. Wirkt manchmal wunder. |
Merkt eigentlich keiner, dass KarlHintermeier mit 99 %iger Wahrscheinlichkeit der Verkäufer der Kopfhörer ist? ;)
/edit: Okay ... hat doch schon jemand mitbekommen. Ist mir nur direkt nach den ersten beiden Beiträgen von ihm aufgefallen weshalb ich nicht weiter gelesen habe. ^^ //edit: Aber dann werde ich mal das Kind hier beim Namen nennen. Bei den Kopfhörern handelt es sich um Xears die der Herr KarlHintermeier vertreibt. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] |
Ich wollte doch schon sagen, wenn der Betreiber des Shops mit den ganzen "Betrügern" selber schreibt und die Dinge selber prüft (so habe ich es aus den e-mails verstanden), dann sieht das für mich nach keinem riesen Shop aus.
Und wenn dann PRO TAG 10 Retour kommen wegen kaputt, dann soll das doch schon was heißen und wenn er dann noch 80% davon als Betrug einstuft, dann wird irgendwie ein Schema deutlich. So für mich als Laien in der Welt der Internetshops. Btw PP wie kommst du immer an die ganzen Infos?? Kommst mir schon vor wie nen kleiner Detektiv :D:D Und mal ehrlich. Kopfhörer an einen Player anzuschließen, der in der Hosentasche ist?? Das soll Unsachgemäße Benutzung sein? Und ich glaube, alleine weil er dich schonmal in den E-Mails verwechselt hat sollte ein guter Anwalt die angeblichen Beweise des Verkäufers sehr schnell entkräften können. Wer sagt denn, dass er sich da bei den ganzen Rückgaben nicht auch was vertauscht hat? :T |
Man muss mal ein bisschen im Internet herum lesen, und man findet sehr viele negative Berichte über die Kopfhörer von Xears. Und die sind ihr Geld einfach nicht wert.
Und wenn man minderwertige anbietet, dann kommt es mit Sicherheit zu vielen Retouren. Dass sich das auf Dauer nicht auszahlt ist klar, weswegen man dann vielleicht anfängt, Fehler zu suchen die gar nicht vorhanden sind. Wer weiß ob das auf den Bildern überhaupt die Kopfhörer des TE sind. Ich meine hier wird dem TE "Betrug" vorgeworfen, aber wer sagt dass der Verkäufer nicht selber betrügt? Denn komische finde ich auch, dass dem TE für 15 € neue Kopfhörer angeboten werden. Kopfhörer die eigentlich ~ 100 € kosten sollen. Die 15 € sind dann wahrscheinlich der eigentliche Wert. @Plastikwindel Naja ... da bin ich nur von den beiden Bildern drauf gekommen. Ich habe nun von Kopfhörern und allgemein Hi-Fi Technik nicht wirklich Ahnung. Aber ich weiß, dass rote Kopfhörerkabel relativ selten sind. Und ich kann mir gut Sachen merken. Und als ich dann gelesen habe, dass die Kabel erst rund und dann flach waren, hat es wieder Klick gemacht. Hatte mir die Kopfhörer von Xears auch mal angeschaut. Aber aufgrund von negativer Kritik, in denen geschrieben wurde, dass 100 € Kopfhörer, die man mit Gutschein für 30 € bekommen konnte, dieses Geld nicht wert wären, habe ich dann von einem Kauf abgesehen. |
Mit solch Aktionen wie hier, macht man sich nur lächerlich.
Er hätte einfach gar nichts schreiben sollen. Bzw. wenn, dann hätte er sich direkt zu erkennen, und sachlich "diskutieren" sollen. Können die aber meistens nicht. Wir sind ja nun kein unbekanntes Board, und wenn sich das dann ein wenig herum spricht ... |
Zitat:
Eher das dein §2 UrhG mal zur Schöpfungshöhe Null aussagt, denn dort steht lediglich: Zitat:
Worauf wir beide uns aber hier einigen könnte wäre die Ausnahmeregelung. Die Ausnahmen zur Erforderlichkeit der Zustimmung sind ja eng beschränkt. So könnte in Ausnahmefällen eine Verwendung im Rahmen des Zitatrechts § 51 UrhG gerechtfertigt sein. :unibrow: Ansonsten gehen wir ja soweit konform, dass wir hier die Absichten des VK erkannt haben. Mal so nebenbei frage ich mich, wann es Kopfhörer mit einem dreieckigen Kabel geben wird? Oder gibt es die etwa schon? |
@pp
krass! :D ot: Werde natürlich eine Azeige erstatten und danke noch einmal allen die so viel recherchiert haben bzw. hier wissen zu verfügung gestellt haben :T wenn alles vorbei und geklärt ist werde ich nochmal einen "erfahrungsbericht" schreiben sowie Vorgehensweisen des händlers erläutern, weil da noch mehr war und ich jeden davon warnen will! |
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