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vialukai 09.10.12 01:54

@KarlHintermeier

Zitat:

Mangelhaftigkeit der Sache

Für den Händler stellt sich häufig die Frage, ob er die reklamierte Kaufsache tauschen muss. Die Antwort hierauf liegt in der Definition vom Begriff Sachmangel. Dieser liegt vor, wenn die Sache bei Übergabe die vereinbarte Beschaffenheit nicht besitzt oder ein gesetzlicher Fall des Sachmangels vorliegt.

Nach der Gesetzesdefinition ist dies der Fall, wenn sich die Ware nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet(Kopfhörer zum Joggen, Fahrrad fahren ect.), sie nicht mit den öffentlichen Äußerungen des Herstellers in der Werbung oder auf der Verpackung übereinstimmt(hier: Premium Qualität), die vereinbarte Montage durch den Verkäufer unsachgemäß durchgeführt wurde bzw. die Montageanleitung fehlerhaft ist oder aber eine andere Sache oder geringere Menge geliefert wurde (§ 434 BGB). Ist also nachweislich die Funktionsfähigkeit der Kaufsache eingeschränkt, so führt dieser Sachmangel zu Gewährleistungsrechten des Käufers.
Zitat:

TIP: Bei Auftreten eines Mangels während der ersten sechs Monate (ab Übergabe) wird im Rahmen von Verbrauchergeschäften die Haftung des Verkäufers vermutet (§ 476 BGB). Sorgen Sie während dieser Zeit durch großzügiges Umtauschverhalten für eine noch größere Kundenzufriedenheit.

[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

Das sollte man als Händler wissen und sich einfach daran halten.

Was mir noch dabei einfällt: haben sie denn überhaupt den Sachverstand und das Wissen um zu beurteilen, geschweige ein Gutachten anzufertigen, um dem Käufer ein Selbstverschulden nachzuweisen? Explizit der Mangel am Stecker, der ja auch schon vorher da gewesen sein könnte?!


@ Zimt und thyriel
Euer Vorschlag zur Güte, aber hier müsste geklärt werden, ob die Kopfhörer zu der Gruppe "CE-kennzeichnungspflichtiges Produkt" gehört.


Für heute reichts erst mal von meiner Seite aus. 8)

besenbert ich denke dein Anwalt wird sicherlich sich den Thread auch mal durch lesen und der weiß dann wie er gegen den VK vorgehen kann.

stalker32 09.10.12 02:25

Oh Mann! Ich bin soo gespannt, wie das hier ausgeht :D
Hatte selber mal ähnliche Probleme mit einem Onlinehändler. Ich drück dir die Daumen, besen ;)

B4mbule 09.10.12 05:46

Zitat:

Zitat von KarlHintermeier (Beitrag 23911606)
Oh weisa.... was für eine kriminelle Vereinigung...
i

Du bist peinlich. :T

Jedes weitere Wort wäre hier Zeitverschwendung. Auch noch andere User inklusive unserem PP persönlich zu beleidigen, nicht sachlich bleiben können und direkt in ein Niveau zu rutschen das aus der Gosse zu stammen scheint - disqualifiziert dich dazu noch komplett!
Aber gemessen an deinen ganzen verbalen "Ergüssen" hier bis jetzt, weiss ich sowieso was da Sache ist, bzw. ich kann es mir denken ;)
Keule du hast hier JEDE MENGE private Daten preisgegeben, im Prinzip weiss ein jeder wo und wie er dich findet.... Denk darüber mal ne Sekunde nach :)

Ach Mist jetzt habsch doch mehr "gebabbelt" als ich eigtl. wollte, aber ich kann solche feuchten Fürze wie dich einfach nicht mit Respekt behandeln und dann bricht es aus mir raus....

KarlHintermeier 09.10.12 09:00

Wozu gibt es gesetze??
Für die Beweislast gilt allgemein §*363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§*640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für a) den Sachmangel an sich und b) dafür, daß dieser Mangel von Anfang an vorhanden war, wenn sie Mängelansprüche geltend machen.
Siehe: Wikipedia Gewährleistung

Übrigend hate der Käufer selbst ein Eigenverschulden nicht ausgeschlossen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!

vialukai 09.10.12 09:36

@KarlHintermeier
Wollen sie das nicht verstehen oder können sie es nicht?
Der § 363 BGB kommt hier erst gar nicht zum tragen, sondern § 476 BGB!
Zitat:

Kommt der Mangel innerhalb von sechs Monaten ab Lieferung hervor, wird grundsätzlich vermutet, dass der Mangel bereits zum Lieferzeitpunkt vorlag. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer bzw. Werkbestellter beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe zumindest dem Grunde nach vorhanden war.
Hierzu mal bitte folgendes lesen: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] und für die Eiligen ein kurzer Auszug:
Zitat:

16 Anders als in den beiden erstgenannten Fällen ist hier nicht ungeklärt geblieben, ob überhaupt ein Mangel des Fahrzeugs vorliegt. Vielmehr steht dies positiv fest. Das Fahrzeug ist, wie oben dargelegt, insoweit mangelhaft, als die Zylinderkopfdichtung defekt und die Ventilstege gerissen sind. Dies gilt unabhängig davon, welcher der drei Schadensverläufe, die der Sachverständige unangegriffen als möglich angesehen hat, tatsächlich stattgefunden hat. Nicht geklärt ist allein die Frage, ob der Defekt der Zylinderkopfdichtung und die daraus folgende oder dafür ursächliche Überhitzung des Motors, auf die nach den Ausführungen des Sachverständigen auch das Reißen der Ventilstege zurückzuführen ist, bereits vor der Übergabe des Fahrzeugs an den Kläger eingetreten waren und deswegen die Mängelhaftung des Beklagten begründen oder ob sie – durch einen Fahr- oder Bedienungsfehler des Klägers – erst nach Gefahrübergang entstanden sind und deswegen der Beklagte nicht für sie haftet. Für diese Fallgestaltung begründet § 476 BGB gerade die in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, dass die zutage getretenen Mängel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen haben.
Hier ist das Gericht von einer Vermutung innerhalb der ersten 6 Monate ausgegangen welche im § 476 BGB so steht und da spielte es keine Rolle ob sogar die unsachgemäße Behandlung der Sache zu einem Fehler führte!

Also was ist daran nicht zu verstehen?
Herr Hintermeier sparen sie sich ihr Geld. Es ist meiner Meinung nach verschenkte Zeit und verschwendetest Geld. Spenden sie lieber das Geld an SOS Kinderdorf, dass wäre eine viel bessere PR als das was hier jetzt losgetreten wurde!

Im übrigen ist es nicht zu spät sich das ganze noch mal zu überlegen und Einsicht zu zeigen. Dem besenbert seine Kopfhörer zu tauschen, die "Strafverfolgung der Bilder" einzustellen und die PR die hier entstanden ist evtl ins positive zu wenden!!!

HHsz36 09.10.12 11:17

Immer noch??
 
Nachdem ich das Thema gestern entdeckt habe dachte ich, ich schaue mal wieder rein.
Und dann sehe ich wie sich das hier entwickelt hat. UNGLAUBLICH!

Lieber Thomas,

weiß deine Mama eigentlich was mit dir los ist? Eier lecken? Callboy?
Ist das so eine Art Anfall?

Gib uns doch bitte Bescheid, wenn du Hilfe brauchst; deine Adresse haben wir ja. Schreib einfach, was du brauchst. Vielleicht finden wir auch einen guten gesetzlichen Betreuer für dich. Wir helfen dir hier wirklich gerne.

Lass dich nicht unterkriegen. Es kommen auch wieder Kunden, die deine Kopfhörer sachgemäß benutzen. Zu Hause. Im Wohnzimmer auf der Couch. Neben der Hifi-Anlage. In regungsloser Starre verharrend. Bis ihnen ein Präzisionsroboter mit größter Vorsicht die Earplugs entfernt und sie in ihre Antigravitationskammer zurückbringt, wo sie unberührt, bis zur nächsten hochriskanten Nutzung im luftleeren Raum schweben..

und PS: Thomas mein Lieber, vielleicht findest du auch besser zu dir zurück, wenn du dich hier nicht im Fünfminutentakt mit einer anderen Identität anmeldest. Denk dran du bist Thomas. Ein wertvoller Mensch, den wir gerne haben.

ShaX 09.10.12 12:16

Habe schon zwei mal XEARS Kopfhörer gekauft und bin sehr zufrieden damit, Aber nachdem ich das hier gelesen habe, NIE WIEDER!

Prince 09.10.12 13:45

Zitat:

Zitat von Zimt (Beitrag 23913370)
Weil das Thema aktuell gerade sehr persönlich wird:

Man sollte immernoch berücksichtigen, dass wir nicht zu 100% sicher sein können, dass es sich wirklich um diesen Shop handelt und das sich dieser Shopbetreiber auch so verhält.

Glaub mir, es ist 1000 %ig der Shopbetreiber! Ich wusste das schon als ich die Bilder gesehen habe.

Und natürlich habe ich meine "Rechte" hier ausgenutzt um das noch mal zu überprüfen.


Ich hätte mich sonst wohl kaum hier "eingemischt" und den Shopbetreiber direkt bloßgestellt.

Prince 09.10.12 17:59

Das Gezieze hat mich aber auch die ganze Zeit verwundert.

Sollte wohl irgendwie förmlicher und professioneller wirken. ^^

MrTee 10.10.12 00:57

Wow, unglaublich, wie sehr es sich ein Verkäufer mit seinen Kunden verscheißen kann.
In echt wäre ja auch niemand so doof, alle wirklichen und potentiellen Kunden auszulachen und zu beleidigen, aber im Internet ist ja alles möglich.
Den Shop kann der liebe Karl aber jetzt vergessen.

Madeon 10.10.12 12:45

Ich würde ja liebend gern den Thread-Titel noch umändern damit man den Thread schön leicht
bei Google finden kann...um andere vor diesen zu "warnen" aber das muss wohl der TE selber machen bzw. ein Mod.

Prince 10.10.12 12:51

Den Gedanken hatte ich schon vorgestern. ^^

besenbert 10.10.12 13:02

ich allerdings auch!

wenn du möchtest mr. porn kannst du deiner Kreativität freien lauf lassen :D

Prince 10.10.12 13:07

Es steht dir auch frei das Thema selber umzubenennen!

cracklink 10.10.12 15:03

ist echt vorteilhaft, hier registriert zu sein. sollte ich jemals mit dem gedanken spielen, mir hq-kopfhörer für meinen mp3-player zu kaufen, weiß ich schon mal, welche es nicht sein werden.

bei einem preis jenseits der 100 euro hätte ich sicher eh vorher im hardware-bereich ein thema gestartet und mich beraten lassen.

johnhill3 10.10.12 16:10

der thread ist einfach nur genial - abonniert:D

MrTee 10.10.12 17:41

Finde die Überschrift des Threads immernoch zu neutral...
Der Verkäufer hat hier viel zu agressiv und übertrieben reagiert...

Prince 10.10.12 17:46

Wir wollen aber auch nicht "hetzen".

Aber du kannst auch bessere Vorschläge machen!


Alternativ: "Die Wahrheit über Xears.com - Ein Kunde packt aus"

Madeon 10.10.12 18:20

Noch ne Alternative... "Problem mit Xears.com - Kopfhörer defekt. Was tun?"

Da klickt sicher jeder drauf der selbiges Problem mit Xears hat :D

hardware_freak 10.10.12 18:25

Ich muss mir gleich ne Packung Windeln kaufen, sonst kann ich nicht weiterlesen. Das ein Verkäufer sich so heftig in die scheiße reiten kann, hätte ich nicht mal im Ansatz gedacht.

Prince 10.10.12 20:21

Für das CE-Zeichen ist aber der Hersteller und nicht der Händler verantwortlich.

vialukai 10.10.12 21:22

Ist hier aber nicht der Händler ein Importeur(evtl Auftraggeber zur Herstellung der Ware und somit gleich zu setzten wie ein Hersteller?) und muss sich hier er nicht dann an die EG Richtlinien für Europa halten?

Meiner Meinung nach schon.

besenbert 10.10.12 21:33

Um mal ein kleines Update zu geben:

Die Anzeige wurde bestätigt und es wird in der Hinsicht schon einmal was gemacht. Ich habe sogar schon eine email vom Anwalt seinerseits bekommen, dass der Fall nun übergeben wurde.

Komischerweise habe ich eine email erhalten was mich mehr als stutzig gemacht hat, denn üblicherweise erhält man einen Brief womit mein Anwalt auch was anfangen kann, oder nicht?

Naja weiter ist bisher nichts passiert.

Ich verfolge aber rege diesen Thread und bin erstaunt wie sich das entwickelt hat und mein dank geht an all die die sich zu Wort gemeldet haben.

Prince 10.10.12 21:36

Email von einem Anwalt?

*lach*

Wie seriös! Eine Email kann ja JEDER schreiben.

Alles was du nicht schwarz auf weiß (also auf Papier) in die Hände bekommst ist nichts wert!

besenbert 10.10.12 21:39

Genau das habe ich der Anwältin auch geschrieben, aber keine Antwort bekommen.

Prince 10.10.12 21:45

Vielleicht ist er sein eigener Anwalt.

besenbert 10.10.12 21:47

Zitat:

Zitat von Prince Porn (Beitrag 23918161)
Vielleicht ist er sein eigener Anwalt.

Ausgeschlossen! Die Orthographie war korrekt!

HHsz36 10.10.12 22:17

Zitat:

Zitat:
Zitat von Prince Porn Beitrag anzeigen
Vielleicht ist er sein eigener Anwalt.
Ausgeschlossen! Die Orthographie war korrekt!
Lach mich tot! Geile Antwort besenbert :D
Ich habe auch sofort gedacht, er hat mal wieder in seinen Kleiderschrank gegriffen und ein Alter Ego herausgeholt. Dann habe ich deine Atwort gelesen, und ja, schlagendes Argument :D

Thorasan 11.10.12 07:07

Man solls kaum meinen, aber auch emails sind heutzutage in der Welt der Anwälte angekommen.
Habe im moment 3 Verfahren laufen (Klagen meinerseits bzw. meiner Freundin, nicht gegen mich) und fast die gesamte Kommunikation findet inzwischen per mail statt - nur wenn was vom Gericht kommt bekomt man es per Post. Alles andere als mail direkt oder per .pdf ..

B4mbule 11.10.12 10:25

An der 3. Stelle sind wir schon :) Guckst du hier:

[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

:T

Scorpia Pheonix 11.10.12 11:48

Ich hoffe du gewinnst besenbert. :T

@Händler

Schämst du dich eigentlich nicht?!

marco564 11.10.12 12:12

Hahahahahaha... warte.. hahahahahahah :D oh mein Gott....

Nach Unseriösität kommt nur noch der Shop! :D

Also mal ganz ehrlich auch wenn am Ende der Shopbetreiber doch irgend wie recht bekommt hat er seinen Ruf mehr als zerstört! Ich denke nicht, dass irgend einer der diesen Thread gelesen hat bei ihm einkaufen wird.

Ich habe mir vor ca. 2 Jahren In-Ear Kopfhörer beim Teddy (1€ Shop) gekauft habe mit denen Sport gemacht, Fahrrad gefahren und bin sogar schon an Türllinken und sonstigen Sachen hängen geblieben und die Kopfhörer laufen bis heute, ohne Probleme und Kabelquetschunge.. :D
Die Kopfhörer kosteten 2 Euro (kp wieso die Teile in einem 1€ Shop 2€ kosten.. evtl. weil Sie aus 2 Teile bestehen? :D)
Naja ich sag mal so.. ich denke, dass wenn die Kopfhörer eine "Quetschung" am Kabel vorweisen würden, würden die Mitarbeiter vom Teddy die Kopfhörer umtauschen! :D

Schade das sich der super Geschäftsmann hier nicht mehr zu Wort meldet :D:D

@ TE ich wünsche dir weiterhin viel Glück und hoffe, dass du dein Geld/neue Kopfhörer bekommst ;)

\\edit: 5 Punkte für diesen Thread!!!

DerAdi 11.10.12 13:58

Hab mir jetzt 15 min zeit genohmen um alles durch zu lesen und ich muss echt sagen einer der besten Threads jemals :D Hab selbst viel mit Musik zu tuen (Homestudio spiel gitarre,bass schlagzeug) und muss mich echt für diesen Thread bedanken. Ein Freund hat mir gestern die Xears empfohlen und habs doch gleich mal gegooglt und prombt bin ich hier gelandet ;) Werd mir jetzt wohl doch eher die AKG´s kaufen dank dieser tollen PR von KarlHintermeier :)
In diesem Sinne viel Glück an den Käufer hoffe du bekommst dein Geld wieder ;)

lg

Good Charlotte 11.10.12 15:02

Meine Kopfhörer sind In-Ears, die Original mit dem Samsung Galaxy geliefert wurden und mit denen hab ich auch schon viel durchgemacht.

Zu dem ganzen Ziehen und Zerren kommt bei mir noch Mitwaschen in der Sporthose in der Waschmaschine.

Funktionieren trotzdem seit mehr als 1,5 Jahren :)

Soizbrezn 11.10.12 15:45

Schon Platz 2 in google wenn man "xears defekt" eingibt :) :)


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