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Ungelesen 07.10.12, 14:01   #37
thyriel
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Was das "Urheberrecht" der Bilder betrifft könnte das denke ich sogar noch weit komplizierter sein.
Die Kopfhörer gehören nicht dem VK sondern dem Kunden, auch wenn er sie einschickt. Und da Kopfhörer nicht zur "Panoramafreiheit" zählen wäre erstmal die Frage ob der Verkäufer überhaupt das Recht hatte Fotos davon zu machen, die nicht nur dem Eigengebrauch dienen. Und der Eigengebrauch war ja bereits vom Verkäufer her nicht mehr gegeben als er diese dem Kunden zugeschickt hat.

Die nächste Frage wäre ob der Verkäufer überhaupt dazu berechtigt war den Stecker aufzumachen.
Ich kenn das persönlich jetzt zwar nur aus dem Einzelhandel, respektive aber dennoch Hifi und PA Komponenten. Kunde kommt mit etwas zur Reklamation, Händler schickt das Teil an den Hersteller und der stellt fest was es damit auf sich hat.
Der Händler hat in 99% der Fälle weder die Kompetenz noch die Befugnis einen Schaden im Inneren eines Gerätes zu beurteilen, zu reparieren usw...
Und da im Falle eines Kopfhörers dessen Stecker man zerlegt die Garantie erlischt würde ich es so sehen das der Händler in dem Fall die Schuld trägt, egal wodurch der Schaden entstanden ist.

Kommt man als Händler in Deutschland nun auf die glorreiche Idee Geräte aus dem Ausland billig zu importieren (zb China) und hat so keine Möglichkeit defekte Geräte an den Hersteller einzuschicken zwecks Garantieabwicklung, bleibt einem halt aufgrund der gesetzlichen Lage nichts anderes übrig als selbst für die Garantieabwicklung aufzukommen.
Das kann halt auf lange Sicht nicht funktionieren, da man meistens als Händler auf dem Schaden sitzenbleibt.
Aber wieder greift die Frage der Kompetenz. Reparier ich als Händler Geräte, oder öffne sie auch nur zur "Beurteilung der Sachlage" müsste ich im Zweifelsfall nachweisen können das ich auch das nötige Know-How dazu besitze. Das dürfte ziemlich schwierig werden im Streitfall ohne jedesmal einen Sachverständigen zu beauftragen.
So kann man zwar behaupten das es kein Garantiefall wäre, und hoffen der Kunde ist blöd genug das zu akzeptieren, aber ich bezweifle das man damit vor Gericht durchkommen würde
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Lebt wohl war mir eine Freude über viele Jahre mit euch, zumindest mit jenen die mich nicht des trollens bezichtigten...
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