1. Regel: Als Verkäufer NIEMALS Papypal akzeptieren auch nicht PPF!
2. Bei Verkäufen einer Privatperson erfolgt der Versand auf Risiko des Käufers.
Solltest du dann noch rechtswirksam Gewährleistung & Rückgabe, etc. ausgeschlossen passiert gar nichts.
Ggf. weist du über Zeugen und Photos den optischen und technischen Zustand vor Versand nach. und den Zugang an den Käufer.
Dies dann ggf. dem Käufer auch so schriftlich (Mail) mitteilen.
Damit sind deine vertraglichen & gestzlichen Pflichten gem. BGB erfüllt.
Wichtig ist auch die fach- & sachgerechte Verpackung des Gegenstandes, hier sind die Richtlinie des Logistunternehmens eine gute Basis.
Eine weitere Stolperfalle sind dann nur das fehlen von zugesicherten Eigenschaften in der Verkaufsbeschreibung, da diese nicht ausgeschlossen werden könne.
Dies teilst du so schriftlich PayPal mit und forderst unter Fristsetzung die Rückbuchung auf dein Paypal Konto an.
Der Hinwei,dass geltendes dt. & Eu Recht über den sehr fragwürdigen AGB von Paypal stehen.
Und für die Zukunft: Punkt 1!
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