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Ungelesen 15.05.17, 22:32   #8
Bergbauer_bb
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Zitat:
Zitat von Merlin1136 Beitrag anzeigen
Versuch doch mal diese Schiene:

Erstatte Anzeige wegen Betruges bei der Polizei/Staatsanwaltschaft gegen den Käufer. Vielleicht ist dieser schon einmal wegen gleichartiger Delikte aufgefallen. Oder er wird unter diesem Druck einknicken.
Dann würde ich eine weitere Option ziehen, nämlich gleichzeitig Strafanzeige wegen Beihlife zum Betrug gegen ebay erstatten. Deren Geschäftsmodell begünstigt strafbare Handlungen, da die Firma von vorn herein annimmt, das der Verkäufer Schuld sei und z.B. dessen Konto sperrt. Im gleichen Zug mußt du aber nachweisen, dass die Ware funktionierte und einwandfrei verpackt war (Zeugenaussage?). Ich weiß, man legt sich dann mit einem Weltkonzern an, aber waren es nicht öfters die kleinen Leute, die den großen Konzernen ein Bein gestellt haben ....

Greetz
Merlin
Schlechter Rat falls man das nicht beweisen kann, dann ist es eventuell falsche Verdächtigung und damit ist nicht zu scherzen und schon gar nicht mit ePay.
https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html
Besser man stellt eine Strafanzeige mit Verdacht auf Betrug.

Tipp: man versucht mit Zeugen zu beweisen, dass das Gerät beim Versand in Ordnung war und sendet den Nachweis zu eBay mit einer eidesstattlichen Erklärung des Zeugen.
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