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Ungelesen 10.10.17, 18:21   #9
bigobelix
Süchtiger
 
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Gerichtsvollzieher: 7,50 € fallen als Gebühren für die persönliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher an. Hinzu kommen ggf. noch Wegegeld (2,50 € bei einer Entfernung von 0-10 km) und die Auslagenpauschale i. H. v. 3,00 €, so dass der ganze Spass mit 13,00 € dann doch nicht mehr so billig ist, sich aber immer noch lohnen kann. Dann ist es egal, ob sie die Annahme verweigert. Auch der Inhalt des zugestellten Schreibens ist dann unstrittig.
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386DX, 2MB RAM, 20MB HDD, ET4000 Grafik, 2fach CD-ROM
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