Zitat:
Zitat von Fietze
Warum tust du es dann?
|
Solange mir Dinge unterstellt werden die nicht der Wahrheit entsprechen, werde ich mich rechtfertigen.
Ich antworte nur.
Zitat:
Zitat von Fietze
Und damit hast du 100pro den Tatbestand des §185 StGB erfüllt. Wenn du möchtest kann man dir gerne noch die einzelnen Tatbestandsmerkmale definieren.
|
Wie ich bereits schrieb:
Die Adjektive gemein, niederträchtig und ultrakonservativ sowie die Substantive Moralapostel und Sittenwächter sind zwar nicht besonders freundlich, haben jedoch nicht wirklich eine strafrechtliche Relevanz
Zitat:
Zitat von Fietze
Rechtswidrigkeit ist ebenso erfüllt, da du keinen Rechtfertigungsgrund vorweisen kannst.
|
Der Ersteller des Threads und viele der Benutzer die sich schriftlich über diesem Thema äußerten, haben durch ihre beleidigende und diskriminierende Aussagen und Behauptungen über Frauen und Homosexuelle eine Diskussion auf einem unsachlichen Niveau erzwungen, was juristisch als sogenannte "Indirekte Einwilligung zur Beleidigung" gewertet wird.
Zitat:
Zitat von Fietze
Allerdings! Anhand deines Auftreten hier, ließe ich mit mir diskutieren, ob nicht etwa ein Schuldausschließungsgrund vorliegt?
|
Was wiederum eine Beleidigung mir gegenüber ist weil du mir dadurch indirekt nachsagst, zumindest aber darauf anspielst dass ich angeblich geistig verwirrt oder auf irgend eine andere Art psychisch krank bin und dadurch unzurechnugsfähig wäre.
Du willst mich verurteilen, bist aber selbst provozierend, beleidigend und gemein, wie passt denn das zusammen?
Zitat:
Zitat von Fietze
Selbst schuld!
|
Du warst doch gar nicht dabei und kannst somit nicht beurteilen ob ich in den jeweilligen Situationen selbst Schuld daran gewesen bin.