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Ungelesen 10.12.16, 13:00   #10
dr.corax
deus ex machina
 
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Darum geht es ja - wenn der Kläger jetzt keine weiteren Schritte unternimmt
und fristgerecht eine detaillierte Begründung einreicht, wird es keine Verhandlung geben.

Bisher wurde aber nur ein geringer Prozentsatz der Abmahn-Fälle seitens der RI
tatsächlich bis zur Verhandlung weiter betrieben - die Mehrheit der Fälle
fällt /fiel bisher letztlich der Verjährung zum Opfer, wenn sich der Abgemahnte nicht durch
die üblichen Drohkulissen und Bettelbriefmarathons einschüchtern lässt und zahlt.

Sollte man es in deinem Fall wirklich "durchziehen" wollen,
(der angebliche Anspruch also fristgerecht begründet werden)
erfährst du das zeitnah vom zuständigen Gericht und kannst dann z. B.
einen Rechtsanwalt aufsuchen / beauftragen, Akteneinsicht anfordern,
die Plausibilität der Begründung einschätzen lassen und mit diesem
eine Verteidigunsstrategie erarbeiten oder nochmals ein Vergleichsangebot machen etc.
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