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Ungelesen 09.12.16, 21:29   #2
dr.corax
deus ex machina
 
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Nicht einschüchtern lassen.
Beim Mahnbescheid nur ein Kreuzchen bei "Ich widerspreche vollumfänglich" -
eine weitere Begründung ist unnötig und sollte auch nicht abgegeben werden.
Unbedingt fristgerecht abschicken.

Die tatsächliche Klagewahrscheinlichkeit liegt erfahrungsgemäß bei unter 10 Prozent.

Sollte tatsächlich Klage erhoben werden, kannst du immer noch einen Anwalt hinzuziehen -
vorher ist das unnötig und Geldverschwendung.

Damals ein Vergleichsangebot zu machen, war btw allerdings ein grober Fehler,
da du damit gewissermaßen schwache Nerven gezeigt hast.
Wundert mich eigentlich, dass der Abmahn-Geier da nicht gleich zugegriffen hat...
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