Zitat:
Zitat von Narbenseelchen
Ich habe eigentlich wirklich keine Lust mehr weiterzudiskutieren.
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Warum tust du es dann?
Zitat:
Zitat von Narbenseelchen
ich will zum Abschluss noch sagen das du ein gemeiner und niederträchtiger Mensch bist genauso wie das antifeministische und homofeindliche Männlichkeitsfanatiker-Arschloch das diesesn Thread erstellt hat
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Und damit hast du 100pro den Tatbestand des §185 StGB erfüllt. Wenn du möchtest kann man dir gerne noch die einzelnen Tatbestandsmerkmale definieren.
Rechtswidrigkeit ist ebenso erfüllt, da du keinen Rechtfertigungsgrund vorweisen kannst. Oder wurdest du etwa zuvor beleidigt.
Allerdings! Anhand deines Auftreten hier, ließe ich mit mir diskutieren, ob nicht etwa ein Schuldausschließungsgrund vorliegt?
Zitat:
Zitat von Narbenseelchen
da bin ich schon mit 100-mal schlimmeren Begriffen tituliert worden und zwar auf öffentlichen Veranstaltungen vor unzähligen Zeugen ohne das es auch nur die geringste Konsequenz gehabt hätte.
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und
Zitat:
Zitat von Narbenseelchen
Ich bin über den Inhalt des StGB bestens informiert, ich habe ein aktuelles Exemplar in meinem Arbeitszimmer.
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Selbst schuld!
Denn wenn du das StGB und die StPO so gut kennen würdest, wie du vorgibst? Solltest du eigentlich wissen, dass Beleidigung ein Antragsdelikt ist!