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Ungelesen 10.05.18, 06:56   #9
sonne234
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Zitat:
Zitat von DJKuhpisse Beitrag anzeigen
Du könntest diese Teile aus dem Vertrag streichen, aber dann könnte die Versicherung den Vertragsabschluss ablehnen.
Das wäre ja eine einseitige Vertragsänderung, das würde die KV ablehnen,
da diese ja Gelder von der EU erhält, wenn sie die Leute mit der EGK
ausstatten.
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