Kann ich nur bestätigen. Ich habe in meinem Umfeld eine Rechtsanwältin aus dem Bereich Kapitalmarktrecht und es sind (in dem Bereich) eindeutig bankenfreundliche Tendenzen in der Rechtssprechung zu erkennen.
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Gegenseitiger Respekt ist keine Frage der Wertschätzung sondern des Anstandes.
Ich habe in meinem Umfeld eine Rechtsanwältin aus dem Bereich Kapitalmarktrecht und es sind (in dem Bereich) eindeutig bankenfreundliche Tendenzen in der Rechtssprechung zu erkennen.
Das ist für mich aber noch kein Beweis, das unser Rechtssystem wirtschaftlich orientiert ist. Es ist die Meinung einer (sicherlich qualifizierten) Einzelperson und keine wissenschaftliche Studie.
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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht,
aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.
Ich weiß nicht, aber der Gehalt einer Sendung in der drei Boulevardanwälte (sic) und ein Richter sich über die fundamentalen Probleme des Justizwesens unterhalten tendiert gegen Null. Da kann man gleich Parteifunktionäre aus Nordkorea über die Probleme der Planwirtschaft fragen.
Unser System basiert auf der pluralistischen Revision des Bestehenden. Die zunehmende Verweigerungshaltung gegenüber dieses Prozesses führt unweigerlich zur Stagnation. Das dies natürlich den (überwiegend vermeintlichen) Profiteuren des Bestehenden nicht schmeckt ist klar. Aber die Geschichte wartet meistens nicht auf diese.
Das ist für mich aber noch kein Beweis, das unser Rechtssystem wirtschaftlich orientiert ist. Es ist die Meinung einer (sicherlich qualifizierten) Einzelperson und keine wissenschaftliche Studie.
Du hast Recht, dies ist kein Beweis, aber ich wage zu behaupten, dass eine "wissenschaftliche Studie" genau so wenig als Beweis taugt. Der Ausgang einer Studie hängt leider auch davon ab wer sie in Auftrag gegeben hat. (Man denke zum Beispiel an die diversen Studien zu TTIP, welche - je nach Auftraggeber - völlig unterschiedliche Ergebnisse aufweisen.)
Außerdem rede ich hier nicht von ein paar Fällen sondern von einer Mehrheit an Urteilen die fragwürdig sind (zumindest in diesem Bereich, das kann ja in anderen Bereichen durchaus anders sein). Natürlich ist das nicht objektiv, da besagte Anwältin ja involviert ist. Dennoch bin ich geneigt dem zu trauen und da sie ja nicht die einzige ist, die diese Erfahrungen macht glaube ich schon das da was Wahres dran ist.
Aber auch ganz davon abgesehen ist ein Rechtssystem, bei welchem ein Herr Höneß mit 3,5 Jahren für das Hinterziehen von mehreren Millionen Euro davon kommt während ein "normaler Mensch" für einen Betrug in Höhe von 220.000 Mark 6 Jahre sitzen soll, nicht gerecht. Vor allem wenn man bedenkt, dass Herr Höneß bei dem Hinterziehen der Steuern auch einen gesellschaftlichen Schaden verursacht!
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Gegenseitiger Respekt ist keine Frage der Wertschätzung sondern des Anstandes.
Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei masoeng bedankt:
Aber auch ganz davon abgesehen ist ein Rechtssystem, bei welchem ein Herr Höneß mit 3,5 Jahren für das Hinterziehen von mehreren Millionen Euro davon kommt während ein "normaler Mensch" für einen Betrug in Höhe von 220.000 Mark 6 Jahre sitzen soll, nicht gerecht. Vor allem wenn man bedenkt, dass Herr Höneß bei dem Hinterziehen der Steuern auch einen gesellschaftlichen Schaden verursacht!
Das ist eben der Irrglaube, dem viele immer wieder aufsitzen.
Dem Gesetz ist es egal, ob jemand z.B. 1 Euro stiehlt oder eine Million. Der Straftatsbestand Diebstahl macht da keinen Unterschied.
Und im Grunde genauso ist es auch bei der Steuerhinterziehung. Entscheidend ist alleine der Straftatsbestand.
Dann kommt oben drauf das sog. Richterrecht. Das ist im gewissen Maße subjektiv, aber immer in den objektiven Rahmenbedingungen des Gesetzes.
Das ist eben der Irrglaube, dem viele immer wieder aufsitzen.
Dem Gesetz ist es egal, ob jemand z.B. 1 Euro stiehlt oder eine Million. Der Straftatsbestand Diebstahl macht da keinen Unterschied.
Nene, so war das nicht gemeint. Mir ist grundsätzlich klar, dass es auf den Straftatbestand ankommt (was allerdings nicht ganz richtig ist, die schwere des Falls, sowie die persönlichen Umstände die zur Tat führten spielen auch eine Rolle).
Ich habe mir die Urteilsbegründung nicht durchgelesen, aber so wie ich das mitbekommen habe ist ein Teil der Schuld schon verjährt gewesen. Deswegen konnte ihm ja nicht der volle Umfang der Hinterziehung zur Last gelegt werden. Natürlich mag das juristisch richtig sein. Aber Fair ist das nicht. Vor allem wenn man den gesellschaftlichen Schaden berücksichtigt.
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Gegenseitiger Respekt ist keine Frage der Wertschätzung sondern des Anstandes.
Aber Fair ist das nicht. Vor allem wenn man den gesellschaftlichen Schaden berücksichtigt.
Gesellschaftlicher Schaden ist Hokuspokus. Es entsteht nie ein gesellschaftlicher Schaden. Was immer das auch sein soll.
Und ob etwas fair ist....Nochmal: Recht hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun.
Fairness oder Gerechtigkeit unterliegt dem Wandel der Moral. Und die ändert sich laufend, wie man weiß.
Aber Fair ist das nicht. Vor allem wenn man den gesellschaftlichen Schaden berücksichtigt.
Das ist doch der Punkt: Otto Normal beispielsweise kommt niemals in die Situation über irgendwelche Kanäle Millionen verschwinden zu lassen um sie dem Fiskus vorzuenthalten. Von diesem Verbrechen hängen tausende Schicksale ab, deren Verkettung kaum nachzuvollziehen ist.
Zitat:
Zitat von cbllain
Gesellschaftlicher Schaden ist Hokuspokus. Es entsteht nie ein gesellschaftlicher Schaden. Was immer das auch sein soll.
Es ist auch nicht die Aufgabe von Juristen dies zu beurteilen, weil es Gewaltenteilung gibt. In ihrem Ermessensspielraum (und der ist nicht unerheblich) kommen sie aber in die Situation dies tun zu müssen und genau hier haben wohl viele ein Problem. Wenn man da Bewertungsmaßstäbe anlegt, die der Realität völlig entrückt sind, keimt Misstrauen bzgl des Rechtsstaates.
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Nana12 bedankt:
Du hast Recht, dies ist kein Beweis, aber ich wage zu behaupten, dass eine "wissenschaftliche Studie" genau so wenig als Beweis taugt. Der Ausgang einer Studie hängt leider auch davon ab wer sie in Auftrag gegeben hat.
Das ist richtig; zumindest aber ist eine Studie etwas "handfestes". Es hätte ja auch sein können, dass es zu diesem Thema eine Dissertation/Habilitation gibt, die objektiv zu einer bestimmten Aussage kommt. Ich möchte mich bei einer solchen Diskussion einfach nicht auf Meinungen verlassen.
Ich wollte im übrigen auch überhaupt nicht verneinen, dass es diese "eindeutig bankenfreundliche Tendenzen" gibt; mein Zweifel bezieht sich auf die (in den Raum gestellte) Aussage, dass wir ein "wirtschaftlich orientiertes Rechtssystem" haben.
Zitat:
Zitat von masoeng
Aber auch ganz davon abgesehen ist ein Rechtssystem, bei welchem ein Herr Höneß mit 3,5 Jahren für das Hinterziehen von mehreren Millionen Euro davon kommt während ein "normaler Mensch" für einen Betrug in Höhe von 220.000 Mark 6 Jahre sitzen soll, nicht gerecht.
Die Strafmaßfindung ist, nachdem Richter auch nur Menschen und damit fehlerbehaftet sind, von Fall zu Fall unterschiedlich.
Der grundliegende Strafmaßumfang ist für beide Vergehen gleich (siehe Spoiler).
Wenn der Strafmaßumfang geändert werden soll, so ist dies nicht Aufgabe der Rechtssprechung (Judikative) sonder des Gesetzgebers (Exekutive).
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter [...]
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2.die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
3.pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter [...]
Zitat:
Zitat von cbllain
Dem Gesetz ist es egal, ob jemand z.B. 1 Euro stiehlt oder eine Million. Der Straftatsbestand Diebstahl macht da keinen Unterschied.
Stimmt nicht ganz; die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] richtet sich neben dem Straftatbestand nach weiteren Gegebenheiten, die zu einem Tagessatz führen. Dieser bestimmt in Zusammenhang mit der Anzahl der Tagessätze die Höhe der Geldstrafe
Zitat:
Zitat von wikipedia.de
Berechnung der Geldstrafe
Die Geldstrafe ergibt sich zum einen aus der Höhe des einzelnen Tagessatzes und zum zweiten der Anzahl der verhängten Tagessätze.
Die Höhe des einzelnen Tagessatzes bemisst sich nach den sozialen Verhältnissen (Einkünfte, Unterhalt etc.) des Täters und variiert zwischen einem und 30.000 € (vor dem 4. Juli 2009: 5.000 €). Grundlage ist das Nettoeinkommen (vgl. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]), berücksichtigt werden jedoch auch Belastungen wie Unterhalt an die im Haushalt lebenden Personen oder tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen an nicht im Haushalt lebende Personen, wie beispielsweise Kinder aus früheren Beziehungen. Inwieweit die familiäre Situation tatsächlich bei der Berechnung des Einkommens zu berücksichtigen ist, hängt auch davon ab, ob und in welcher Höhe der Lebenspartner eigenes Einkommen erzielt. Ebenso sind erhaltene Unterhaltszahlungen bei der Berechnung des Einkommens zu berücksichtigen. Ziel der Berechnung ist letztlich, den Betrag zu ermitteln, der monatlich tatsächlich zur Verfügung steht. Ein Tagessatz entspricht in etwa 1/30 dieses Betrags. Eine Tagessatzhöhe unter 10 € wird selten verhängt, dies entspricht etwa den Leistungen und Ansprüchen im Rahmen des [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Sofern das tatsächlich zur Verfügung stehende Einkommen noch unter dieser Grenze liegt, was jedoch nur in Ausnahmefällen anzunehmen ist, wird die Tagessatzhöhe jedoch auch weiter abgesenkt.
Über die Anzahl der verhängten Tagessätze entscheidet das Gericht im Rahmen der eigentlichen [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Gesetzlich möglich sind 5 bis 360 Tagessätze, bei Bildung einer Gesamtstrafe nach [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] StGB bis 720 Tagessätze.
Der vom Täter zu zahlende Betrag ergibt sich schließlich aus einer Multiplikation von Tagessatzanzahl und Tagessatzhöhe. Aus einem Urteil von 30 Tagessätzen zu je 10 € folgt damit eine Geldstrafe von 300 €. Ein gut situierter Täter, der zu 30 Tagessätzen zu je 200 € verurteilt wird, zahlt für eine vergleichbare Tat eine Geldstrafe von 6.000 €.
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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht,
aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.
Die Höhe einer Strafe hat nichts mit dem Straftatsbestand zu tun. Das Gesetz regelt nur die Art der Strafe und kleinerem Maße die Grenzen. (Eben deswegen wurde auch der Tagessatzanzahl eingeführt. Die Tagessazhöhe ist widerum belanglos.)
Das wurde aus gutem Grund genau so festgesetzt, da es dadurch in der Straffindung zu Ermessensspielräumen kommen kann. Wäre das nicht so, dann müsste es unzählige Gesetze mit der jeweiligen Art des Vergehens geben. (Bsp. Diebstahl von 1 Euro, Diebstahl von 2 Euro,...)
Was für die einen "schwammig" ist, ist für die Juristen gleichbehandelnd.
BTW § 263 StGB findet bei Steuerhinterziehung keine Anwendung. Das hat historische wie auch pragmatische Gründe.
Die Höhe einer Strafe hat nichts mit dem Straftatsbestand zu tun. Das Gesetz regelt nur die Art der Strafe und kleinerem Maße die Grenzen. (Eben deswegen wurde auch der Tagessatzanzahl eingeführt. Die Tagessazhöhe ist widerum belanglos.)
Ich denke, wir wollten beide auf etwa das selbe hinaus und ich hab mich zu undeutlich ausgedrückt.
Zitat:
Zitat von cbllain
BTW § 263 StGB findet bei Steuerhinterziehung keine Anwendung. Das hat historische wie auch pragmatische Gründe.
§ 263 StGB ist auch nur erwähnt, weil in einem vorherigen Post ein Vergleich zu einem Betrugsfall gemacht wurde.
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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht,
aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.
Mich freut es, dass es doch so schnell gelungen ist auf den Punkt „Gleichbehandlung“ in der Sendung einzugehen. Siehe bspw. Tagessätze je nach finanzieller Situation des „Patienten“.
Und wenn dann eben eine Freiheitsstrafe nach dem Gesetz verhängt werden muss…dazu müsste man den Verlauf der Verhandlung, die Argumente von Anklage und Verteidigung und die ganz individuell bewertete Schuld des Angeklagten kennen, den reichen Sack, der ja sowieso zu verachten ist, einfach mal außen vor zu lassen.
Was hat dazu geführt ? Da sind hunderte dem Gericht vorliegende und zu prüfende Gründe ausschlaggebend.
Ich wollte Norbert Blüm nicht schmähen. Aber überlegt euch mal seine pauschale Vorstellung von Moral und Ethik in der Rechtsprechung aus der Sendung..
Er wird geblitzt, das Foto ist unscharf. Niemand kann ihn als Temposünder identifizieren. Er würde trotzdem ohne zu Zögern seine Schuld eingestehen und nicht die Rechte, die ihm zustehen. wahrnehmen.
Man braucht also keine Rechtsanwälte mehr.
Ich habe den Eindruck…bei ihm spielt auch das „gesunde“ Rechtsempfinden eine Rolle, eine Art von Cleverness ?…Will er sein Buch gut verkaufen ? Oder hat er nicht begriffen >>> „Solange wir keine Gerechtigkeit auf Erden haben müssen wir uns zwangsläufig mit der Justiz begnügen.“ Es sind Menschen.
Eines möchte ich zu später Stunde jetzt doch noch loswerden. Ich nehme Rücksicht auf die schwer arbeitende werktätige Bevölkerung…es genügt Kommentare dann abzugeben, wenn man sich erholt hat.
Zitat:
…drei Boulevardanwälte (sic) und ein Richter…gegen Null…
Aber diese Meinung wurde ja im nächsten Beitrag des Users etwas relativiert.
Wieso braucht man keine Rechtsanwälte mehr? Zufälligerweise habe ich so einen Fall mal in meinem Umfeld gehabt, und da war der Betroffene nicht am Steuer. Seine Verteidigung war also nach herkömmlichen Sinn legitim und er bekam auch Recht. Auch ist ein Geständnis in einigen Fällen strafmildernd. Es soll ja noch ehrliche Menschen geben (auch wenn das für Herrn Höcker unfassbar war).
Zur Sendung:
Wurde nicht in der Sendung auf Studien renommierter Institutionen verwiesen die gewissermaßen grotesk wirkte und die dann mit den Worten "die Studie würde ich gerne mal sehen" beiseite gewischt wurden? Die persönliche Meinung flapsig in den Raum geworfen war mehr wert als die Aussage. Oder wie man das Argument "...für Ecclestone ist es ja kein Geld haben Sie selbst gesagt...", dann im anderen Kontext benutzt um die Straftat zu relativieren. Nämlich die mutmaßliche Bestechung von jemanden der einer Landesbank vorsteht.
Wegen solcher Sätze auch mein Urteil "Boulevardanwalt", mit ganz konkretem Bezug zu ihrem Showtalent. Ein geübter Umgang mit Medien ersetzt die Wahrheitsfindung. Bei der Zusammensetzung war es wohl das Ziel der Sendung. Hat doch prima funktioniert.
Und Hand aufs Herz: Waren die Maßstäbe nicht von vornherein festgelegt?
Und nur mal nebenbei: Im Fall Hoeneß war es nur seine fehlerhafte Selbstanzeige die überhaupt dazu führte, dass er vor Gericht landete. Und zum Glück gibt es doch noch eine gewisse Progression im Strafmaß. Eine Straftatbestand kann gleich sein, aber das Strafmaß sollte sich schon am Ausmaß orientieren. Es müssen ein paar mehr Menschen morgens früh aufstehen um zweistellige Millionenbeträge zu erarbeiten als wenn jemand einen vierstelligen Betrag versucht zu hinterziehen.
Der Gesetzgeber wird durch solche Vorgänge ebenfalls beeinflusst (Revision des Bestehenden). So soll es doch eigentlich auch sein.
Auch bei deiner Antwort freut mich, dass du nie persönlich wirst.
Selbstverständlich braucht man noch Rechtsanwälte in dem von dir aufgezeigten Fall, wo man nicht der Fahrer ist.
Bei meiner Aussage ging ich davon aus…so wurde Norbert Blüm gefragt…er ist der Fahrer, nur das Bild lässt eine Identifizierung nicht zu. Und darauf meinte "Nobby", nach seinen Moral- und Ethikvorstellungen würde er es trotzdem zugeben, auch wenn es ihm nicht nachgewiesen werden kann.
Da sehe ich einen Unterschied. Bei einem bußgeldbewehrten Verkehrsverstoß zählt der "Betrag" im Katalog, egal ob man gesteht oder nicht. Da ist also ein Geständnis nicht strafmildernd.
Da sehe ich einen Unterschied. Bei einem bußgeldbewehrten Verkehrsverstoß zählt der "Betrag" im Katalog, egal ob man gesteht oder nicht. Da ist also ein Geständnis nicht strafmildernd.
Deswegen sagte ich auch "in einigen Fällen" - meine Straftatbestände. Es stört mich diese selbstverständliche Ablehnung von banaler Ehrlichkeit und die Universalität von juristischen Möglichkeiten. Wenn jemand objektiv eine Tat begangen hat und die ihm nicht nachweisbar ist, hat er trotzdem diese Tat begangen. Ob daraus weitere Konsequenzen folgen ist eine andere Geschichte.
Und einige Leute nutzen eben nicht das volle Spektrum juristischer Möglichkeiten, sondern lenken gleich ein.
Gesellschaftlicher Schaden ist Hokuspokus. Es entsteht nie ein gesellschaftlicher Schaden. Was immer das auch sein soll.
Natürlich gibt es einen gesellschaftlichen Schaden.
Wer bezahlt zum Beispiel die komplette Infrastruktur oder die Polizei oder andere Beamte? Natürlich der Steuerzahler und alles was ein Hr. Hoeneß hinterzieht muss der Rest der Gesellschaft mehr zahlen bzw. wird an Leistungen gekürzt. Dass das zu Lasten der Gesellschaft geht kann man nicht leugnen.
Wenn ich aber einen Geschäftspartner betrüge und mal eben 200.000 € unterschlage entsteht nur ein marginaler gesellschaftlicher Schaden (wenn überhaupt einer entsteht!).
Zitat:
Zitat von cbllain
Und ob etwas fair ist....Nochmal: Recht hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun.
Fairness oder Gerechtigkeit unterliegt dem Wandel der Moral. Und die ändert sich laufend, wie man weiß.
Es stimmt, dass Recht nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat, aber genau so wenig hat es mit Fairness zu tun. Das ist ja auch genau das was ich damit sagen wollte. Dass Fairness bzw. Gerechtigkeit dem Wandel der Moral unterliegen mag zwar stimmen, ändert aber nichts an dem Empfinden für Fairness. Ich finde Fairness ist eine logische Empfindung die zum einen Teil auf Fakten bezüglich eines Sachverhalts und zum anderen auf den persönlichen ethischen und moralischen Vorstellungen beruht.
Ich glaube wenn die Moralvorstellungen und Werte der Gesellschaft absinken, ändert das nichts an der Fairness des Rechtsystems. Denn die Vorstellung von Fairness wird weiterhin in einem bestimmten Verhältnis zur Moral stehen und wenn die Moral verfällt passt sich die Empfindung für Fairness dem an.
Beispiel: Wenn ich jetzt der Meinung bin, Hoeneß hätte zehn Jahre einfahren sollen, aber nur drei bekommt, empfinde ich das als unfair.
Wenn sich aber die Moralvorstellungen der Gesellschaft so stark verändert haben, dass ich der Meinung bin er hätte nur ein Jahr einfahren sollen und er nur drei Monate bekommen hätte, empfinde ich das immer noch als unfair. Denn genau wie sich mein moralisches Empfinden geändert hat, hat sich auch mein Empfinden für Fairness verändert.
Verstehst du wie ich das meine? Sicherlich sinken die Moralvorstellungen, aber die Vorstellung von Fairness verändert sich dabei gleichermaßen, sodass das Verhältnis zwischen der Vorstellung von Moral und empfundener Fairness gleich bleibt.
Das größere Problem ist, dass sich das Rechtssystem nicht so schnell den moralischen Gegebenheiten anpasst wie diese sich verändern und deswegen wird man es nie schaffen das der Großteil der Bevölkerung die Rechtsprechung als fair empfindet!
Zitat:
Zitat von tomcrswer
Ich wollte im übrigen auch überhaupt nicht verneinen, dass es diese "eindeutig bankenfreundliche Tendenzen" gibt; mein Zweifel bezieht sich auf die (in den Raum gestellte) Aussage, dass wir ein "wirtschaftlich orientiertes Rechtssystem" haben
Okay, ich denke auf die Aussage können wir uns einigen. So in etwa habe ich es auch gemeint!
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Gegenseitiger Respekt ist keine Frage der Wertschätzung sondern des Anstandes.
Ein gebrauchtes und gelesenes Exemplar besitze ich, allerdings mit „Eselsohren“…weil…an einem Stück habe ich das auch nicht gepackt. Das schicke ich jetzt mal dem "Nobby". Er ist ja auch Rentner wie ich und hat viel Zeit.
Im Gegenzug kaufe ich dann sein Buch. Dann schauen wir mal ob das bei mir auch „Eselsohren“ aufweist ?
Ob unsere Justiz insgesamt ungerecht ist, mag ich nicht wirklich beurteilen. Fakt ist,dass einzelne Gerichte durchaus parteiisch sind in ihrer Urteilsfindung. Beispiel Urheberrechtsabmahnungen. Einer der großen Abzocker in der Branche ist dabei die Kanzlei WaldorfFrommer in München. Die klagen mit schöner Regelmäßigkeit vor dem Amtsgericht München und praktisch kein einziger Fall wird von den Münchnern an das jeweils zuständige Amtsgericht abgegeben (den fliegenden Gerichtsstand gibts eigentlich nicht mehr). Und "zufällig" fallen fast alle Urteile dieses Gerichtes extrem Pro Waldorf aus, egal wie sehr die Indizien auch für den Beklagten sprechen. Da darf man dann wohl die Unparteilichkeit des Gerichtes durchaus mal anzweifeln. Man kennt sich halt, man rupft sich gegenseitig kein Haar aus.
Tja das Urteil sagt mal wieder wie "Gerecht" unsere Justiz ist, denn Sie ist nen Witz !!
Zitat:
Die 14-Jährige, die getreten und geschlagen hatte, bekommt sechs Monate Jugendstrafe auf Bewährung und eine Woche Jugendarrest. Außerdem muss sie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Die gleiche Strafe bekam das Mädchen, das die Tat mit dem Handy gefilmt hatte und die Idee zu der Attacke hatte. Allerdings auch, weil noch andere Delikte, wie zwei Diebstähle und eine Körperverletzung, mit verhandelt wurden.
Eine 15-Jährige hat nur zugeschaut. Sie muss ebenfalls eine Woche in den Jugendarrest und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die anderen Jugendlichen wurden zu Arbeitsstunden verurteilt. Bei zweien wurde das Verfahren eingestellt.
Ist zwar schon etwas Älter aber ich finde es ist ein gutes Beispiel für unser mehr als verkacktes Rechtssystem, in meinen Augen sind die Strafen ein Witz !!
Ich denke generell macht die Aufteilung unserer Justiz, sofern alles rich tig läuft, Sinn. Die Höhe der Strafe sollte allerdings ähnlich den Altersgrenzen an die "moderne" angepasst werden.
Ebenso sollte es mehr (und ggf. härtere) Strafen für Wiederholungstäter (und ich rede nicht von Sky, auch wenn da immer nur das selbe läuft) geben.
Generell dürfte das Rechtsempfinden aber auch damit zu tun haben, ob und wie weit man selbst involviert ist bzw sein kann.
Z.b. empfand ich unser System als sehr gerecht - bis ich durch einen Justiz"skandal" plötzlich selbst in U-Haft saß. Jemand sagte gegen mich aus, um in einem anderen Fall nur eine Bewährungs- statt einer Haftstrafe zu bekommen. Ich musste damals 2 Jahre lang kämpfen, um endlich Recht zu bekommen. Das bedeutet in diesem Fall war ich betroffen und zweifel seiddem an der Gerechtigkeit.
Ähnlich vor kurzem vorm Familiengericht: Ich ging mit einer festen Ansicht und einem festen Gerechtigkeitswunsch hin - und bekam von der Richterin einen ziemlichen Tritt. Logik? Fehlanzeige. Aber rechtlich ist es eben so.
So, nun habe ich Erfahrungen gesammelt, die ich persönlich als sehr ungerecht empfinde. Das schürt meine Ablehnung gegenüber dem Rechtssystem und ich fordere andere Strafen. Bei allen Fällen, die ich irgendwo mitbekomme, werde ich natürlich zukünftig meine Erfahrung reinbringen. Sprich, auch einen Einfluß auf andere nehmen.
Diese werden Ihrerseits andere Leute mit einbeziehen, und, schlussendlich, werden alle ihre Kritikpunkte am Rechtssystem finden.
Leider kann man da aber auch wenig bis nichts machen. Klar, höhere Strafen, aber die werden auch nur so lange gewünscht, bis man selbst dazu verurteilt wird (oder jemanden kennt der jemanden kennt, man selbst hat schliesslich nie etwas unrechts getan)..
Um beim Beispiel Hönes zu bleiben:
Hier handelte die Justiz, wenngleich auch ziemlich mild. Das größere Problem dabei ist jedoch, das er Rückendeckung u.a. aus der Politik und eben dem Verein bekam - anstatt für das, was er tat, abgelehnt zu werden.
Wenn seine Sekretärin Geld von ihm gemopst hätte, wäre sie geflogen und hätte ihm nicht mehr unter die augen kommen dürfen. Hier klaute er aber das Geld des Staates (im weitesten Sinne) und wurde trotzdem im selben moment von der Politik eingeladen, immer wieder zurück zu kehren.
Sprich.. Die Gesellschaft bzw Politik hat das verbockt, nicht das Rechtssystem.
ich bin mir nicht sicher. Aber hast Du nicht eine Abschrift bekommen? Das Original wird doch sicher bei Gericht verbleiben und dort archiviert werden. Und ob bei Abschriften eine Unterschrift sein muss, darüber sagt die Vorschrift nichts.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Bei der ZPO kann ich leider nicht mitreden, aber bei der Praxis…vernünftige Handhabung der StPO schon.
Vor 40 Jahren hatten wir im Formularschrank ständig ein ganzes Packen von Blanko-Durchsuchungsbeschlüssen zum Selbstausfüllen mit der Originalunterschrift des Richters vorrätig.
Na wenn das keine Verfahrens-Ökonomie ist ? Und gerecht war es auch.
Leider gibt es das heute nicht mehr.
Zu diesem Thema fällt mir nur ein Zitat von Frau Prof. Puppe Universität Bonn ein
"...wenn die Juristen ankamen in ihren schwarzen Talaren und Lateinisch redeten.
Wozu sollte das denn gut sein, wenn nicht dazu das Recht zu verdrehen, zu Gunsten der Mächtigen. Das war der Ruf in dem die Juristen lange gestanden haben und vielleicht noch immer stehen.
Willfährige Diener der jeweils Herrschenden zu sein und zu Gunst der Herrschenden, wenn nötig, das Recht zu verdrehen"
Ingeborg Puppe hat u.a. mehrere Lehrbücher verfasst und war Mitherausgeberin und Kommentatorin der ersten Auflage des Nomos-Kommentar zum Strafgesetzbuch. Außerdem hervorzuheben sind ihre Werke zur juristischen Methodenlehre, insbesondere die Kleine Schule juristischen Denkens.
Zu ihrem Werk gehören aber auch für die Rechtswissenschaften ungewöhnliche Beiträge, wie der unter dem Pseudonym „Julius Kyriandros Ekklesiandros“ veröffentlichte Aufsatz Besorgter Brief an einen künftigen Strafrechtswissenschaftler, in welchem sie auf ironische Weise die Zustände in der Strafrechtswissenschaft kritisiert. Das Pseudonym ist ein Gräzisierung des Namens Julius Hermann Kirchmann. Der Artikel spielt damit auf Julius von Kirchmanns Vortrag Die Werthlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft an.