Zitat:
Zitat von MunichEast
Bei einer Trennung haben beide Teile das gesetzl. Sorgerecht. Ein Gericht kann einseitig vollumfängliches Sorge- und Bestimmungsrecht verfügen. Die Forderung der AfD kann also nicht nachvollzogen werden außer als willkürliches Instrument. Ist eine räumliche Trennung nicht schon ein hinausdrängen aus der praktischen Erziehungsleistung ? Die AfD versucht durch die Hintertür Alleinerziehende zu bestrafen.
|
Ja, bei einer Scheidung und Kindern die dementsprechend bei verheirateten Eltern geboren wurden. Bei unverheirateten Paaren liegt das Sorgerecht automatisch zu 100 % bei der Mutter.
Und da ist die geplante Gesetzesänderung (gleichberechtigtes Sorgerecht bei unverheirateten Eltern ab Geburt) der richtige Weg und würde die Forderung der AfD im Idealfall obsolet machen.