@ MunichEast
Einen Punkt hatte ich noch vergessen :
Zitat:
Ein Beispiel der AfD Sachsen-Anhalt :
Zitat:
Unsere Forderung nach einer Halbierung des zeitlichen Betreuungsanspruchs für Bezieher von Grundleistungen für Arbeitssuchende nach SGB II greift eine Forderung von zahlreichen Kommunen in diesem Lande auf. Auf diese Weise würden Sie strapazierte Kommunen schlagartig entlasten.
Wie soll jemand einen Beruf finden und annehmen ohne bestehende Kinderbetreuung ? Nicht einmal Probe arbeiten geht ? Die AfD zeigt hier wieder soziale Kälte.
Besonders katastrophal die Aussage bei Alleinerziehenden ..
|
Es ist schon berechtigt sich die Grundsatzfrage zu stellen weshalb Bezieher von ALG II eine Kinderbetreuung benötigen. Von dem genannten Beispiel der kurzfristigen Betreuung wegen Probearbeiten oder dem Argument der nicht unwichtigen Kindessozialisierung mal abgesehen. Der allgemeine zeitliche Aspekt spricht für eine Betreuung zu Hause, die Mutter hat ja, mal ganz lapidar gesagt, "nichts zu tun".