Zitat:
Der mit internationalem Haftbefehl aus Ruanda gesuchte Mann wurde nicht ausgeliefert, weil ein faires Strafverfahren in dem Staat als nicht gewährleistet gilt. Seit Dezember 2008 sitzt er – mit rund einem Jahr Unterbrechung – in U-Haft. Da weder der Internationale Gerichtshof (Den Haag) noch das Tribunal für Ruanda (Tansania) den Fall an sich zogen, übernahm der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt.
Quelle
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Das Urteil:
https://www.welt.de/politik/ausland/...-Massaker.html
Und hier noch was:
http://www.berliner-zeitung.de/der-b...enzen-16397144
Und das finde ich mal echt interessant! In den Staaten z.B. gibt es ja mehr als genug Hetzer.
Würde mich mal interessieren, ob von denen einer, sollte er deutsches Staatsgebiet betreten, auch verhaftet wird?
Vorrausgesetzt die deutsche Strafverfolgungsbehörden wissen von dem Tatbestand und der Einreise des Beschuldigten.