Zitat:
Zitat von Fietze
Das Urteil: In den Staaten z.B. gibt es ja mehr als genug Hetzer.
Würde mich mal interessieren, ob von denen einer, sollte er deutsches Staatsgebiet betreten, auch verhaftet wird?
Vorrausgesetzt die deutsche Strafverfolgungsbehörden wissen von dem Tatbestand und der Einreise des Beschuldigten.
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Guckst Du
http://www.berliner-zeitung.de/der-b...enzen-16397144
Vergehen, die gemäß § 130 StGB im Ausland begangen werden, gleich ob von deutschen Staatsangehörigen oder von Ausländern, können wie eine Inlandsstraftat verfolgt werden, wenn sie so wirken, als seien sie im Inland begangen worden, also den öffentlichen Frieden in Deutschland beeinträchtigen und die Menschenwürde von deutschen Bürgern verletzen. So reicht es zum Beispiel aus, dass ein strafbarer Inhalt über das Internet, zum Beispiel in Form einer HTML-Seite, von Deutschland aus abrufbar ist. Daraus ergibt sich zum Beispiel die Zuständigkeit deutscher Gerichte für Volksverhetzungsdelikte, die vom Ausland aus begangen werden. Deshalb wurde zum Beispiel der Holocaustleugner Ernst Zündel für volksverhetzende Propaganda, die er von den USA bzw. Kanada aus im Internet veröffentlicht hatte, im Februar 2007 vom Landgericht Mannheim verurteilt.