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Ungelesen 30.06.17, 09:10   #2
Luzifon
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Ich würde erstmal behaupten dass die Ausgangsituation schon nahezu nicht möglich ist da bei Mord und bei Massenmord sowieso Kaution ausgeschlossen ist. Sprich der Tatverdächtige ist ununterbrochen in Haft bis zum Urteil. Flieht der Tatverdächtige vor Verhaftung gibt es auch erstmal keinen Prozess bis dieser sich in gewahrsam der US-Justiz befindet.

Zudem ist die Formulierung des Auslieferungsabkommens mit den USA so gewählt das die USA einen von der EU ausgelieferten Tatverdächtigen nicht zum Tode verurteilen dürfem (Zumindest glaub ich dies ausm Kopf heraus, evtl. kann dies einer nochmal mit einer Quelle bestätigen oder wiederlegen). Daher die Person würde ausgeliefert, der Staatsanwalt dürfte aber nicht die Todesstrafe beim darauf folgenden Prozess fordern.
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