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acherontia 30.06.17 07:19

Rechtliches Dilemma???
 
Habe in einer anderen Diskussion ein (fiktives) Beispiel gefunden, welches für mich nach einem juristischem Supergau ausschaut:

.....Ein Beispiel, der mehrfache Massenmörder XY aus den USA, rechtskräftig zum Tode verurteilt, hält sich in Deutschland auf. Die USA bitten um Auslieferung, er beantragt Asyl ........ na ?....

Was denkt Ihr würde in diesem Fall höchstwarscheinlich passieren?

Ihn in den Tod ausliefern soll ja hierzulande ausgeschlossen sein.
Ihn hier zu internieren, wo er (noch) Nichts ausgefressen hat geht wohl auch nicht so einfach;
Ihn ständig von 1000 Polizisten bewachen lassen hat der Steuerzahler auch nicht verdient?

WAS ALSO TUN????? Sicher ist das Alles nur Theorie, aber zumindestens nicht völlig auszuschließen....

Luzifon 30.06.17 08:10

Ich würde erstmal behaupten dass die Ausgangsituation schon nahezu nicht möglich ist da bei Mord und bei Massenmord sowieso Kaution ausgeschlossen ist. Sprich der Tatverdächtige ist ununterbrochen in Haft bis zum Urteil. Flieht der Tatverdächtige vor Verhaftung gibt es auch erstmal keinen Prozess bis dieser sich in gewahrsam der US-Justiz befindet.

Zudem ist die Formulierung des Auslieferungsabkommens mit den USA so gewählt das die USA einen von der EU ausgelieferten Tatverdächtigen nicht zum Tode verurteilen dürfem (Zumindest glaub ich dies ausm Kopf heraus, evtl. kann dies einer nochmal mit einer Quelle bestätigen oder wiederlegen). Daher die Person würde ausgeliefert, der Staatsanwalt dürfte aber nicht die Todesstrafe beim darauf folgenden Prozess fordern.

acherontia 30.06.17 08:20

Sagen wir mal der Mann IST bereits zum Tode verurteilt, aber bei einer Überführung (Autounfall, Befreiung oder sonstwas) geflohen und danach hat er es irgendwie nach Deutschland geschafft
Wie gesagt mir geht es um das größtmögliche juristische Dilemma was vorstellbar und nicht völlig unmöglich ist.

Ich glaube nicht das "der Ami" ihn begnadigen wird um das Problem für die Deutschen zu verringern, danach könnten sie ihn ja kein zweites Mal dafür verurteilen.
Also stehen die Chancen nicht schlecht das "old germany" ihn danach dauerhaft an der Backe hat???Und wie dann mit so einem (Un-)Menschen umgehen?

Luzifon 30.06.17 08:38

Gerade nochmal Nachgesehen, so heißt es im Abkommen

"Ist eine Straftat nach den Gesetzen des ersuchenden Staates mit der Todesstrafe bedroht, nach den Gesetzen des ersuchten Staates jedoch nicht, so kann der ersuchte Staat die Auslieferung unter der Bedingung gewähren, dass:

die Todesstrafe nicht verhängt wird;
die Todesstrafe, falls sie verhängt wird, nicht vollstreckt wird."


Q: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

Sprich es ist nichtmal geregelt dass man überhaupt generell auf eine Todesstrafe verzichten muss für eine Auslieferung an die USA. Es kann nur verlangt werden. Sprich es wird von Fall von Fall entschieden auf politischer Ebene. Daher sehe ich da auch eher ein ggf. politisches Dilemma.

acherontia 30.06.17 09:00

Heißt also man könnte erwarten das die USA verbal zusagen den Delinquenten zu verschonen, nach Auslieferung aber wie häufig der amerikanische Gedächtnisschwund zum Tragen kommt und der Mann doch hingerichtet wird.

Das Entscheidende dabei wäre aber dann das Deutschland zumindestens pro Forma seine Prinzipien "durchgesetzt" hätte, wenn auch mit von deutscher Seite ungewolltem Endergebnis. Allerdings denke ich das der oben beschriebene Ausgang durchaus vorhersehbar wäre, es geht in dem Fall lediglich darum das "Gesicht" zu waren...

Luzifon 30.06.17 09:12

Zitat:

Zitat von acherontia (Beitrag 30341620)
Heißt also man könnte erwarten das die USA verbal zusagen den Delinquenten zu verschonen, nach Auslieferung aber wie häufig der amerikanische Gedächtnisschwund zum Tragen kommt und der Mann doch hingerichtet wird.

Das Entscheidende dabei wäre aber dann das Deutschland zumindestens pro Forma seine Prinzipien "durchgesetzt" hätte, wenn auch mit von deutscher Seite ungewolltem Endergebnis. Allerdings denke ich das der oben beschriebene Ausgang durchaus vorhersehbar wäre, es geht in dem Fall lediglich darum das "Gesicht" zu waren...

Nein dass heißt es nicht, man Deutschland und die USA müsste sich politisch auf eine Vorgehensweise verständigen. Wird eine übereinkunft erzielt gäbe es kein Grund daran zu Zweifeln dass diese so umgesetzt wird.

painjester 30.06.17 10:35

Das Gericht des US Staates (nicht die USA) wandelt die Todesstrafe in 10 mal Lebenslänglich um. Ist eh schlimmer als eine Injektion. Und angeblich ist eine Lebenslange Haftstrafe von den Kosten her günstiger als eine Hinrichtung.

Kneter33 30.06.17 14:26

Zitat:

Zitat von painjester (Beitrag 30341850)
Und angeblich ist eine Lebenslange Haftstrafe von den Kosten her günstiger als eine Hinrichtung.

Laut den Infos im Netz kostet eine Hinrichtung ca. 24 Millionen Dollar.
Ein Häftling kostet je nach Bundesstaat und Art der Inhaftierung zwischen 30.000-40.000 Dollar im Jahr.
Nehmen wir 40.000 Dollar könnte der Häftling um die 600 Jahre alt werden bis sich das relativiert in den Kosten.
Hört sich makaber an aber aber diese Finanz Diskussion wird gerade wieder in den USA heftig diskutiert.
Ende vom Offtopic.

smggal 30.06.17 15:39

je 24 Millionen
Das sich da noch kein Subunternehmer "beworben" hat..
Vielleicht wäre das sogar der Amerikanische Traum :)

MunichEast 30.06.17 16:00

Das Beispiel kommt aus dem Studium. Es soll verschiedene Aspekte beleuchten. Zum einen das Recht des Einzelnen und der Allgemeinheit. Heranzuziehen sind in der Lösung und Abwägung das GG, die Europäischen Menschenrechtskonvention und das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.

Hier der reale Praxisfall in Frankreich ...

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Luzifon 30.06.17 18:25

Zitat:

Zitat von Kneter33 (Beitrag 30342504)
Laut den Infos im Netz kostet eine Hinrichtung ca. 24 Millionen Dollar.
Ein Häftling kostet je nach Bundesstaat und Art der Inhaftierung zwischen 30.000-40.000 Dollar im Jahr.
Nehmen wir 40.000 Dollar könnte der Häftling um die 600 Jahre alt werden bis sich das relativiert in den Kosten.
Hört sich makaber an aber aber diese Finanz Diskussion wird gerade wieder in den USA heftig diskutiert.
Ende vom Offtopic.

Hier sieht man wieder sehr schän wie Fakten geschaffen werden und verdreht. Die Hinrichtung ansich kostet natürlich keine Millionen, die kostet ein paar tausend US-Dollar.

Die Millionen kosten werden primär von den mehreren hundert Gerichtsverhandlungen verursacht wo der Staat die kosten für Gericht, Staatsanwaltschaft und anteilig die der Verteidigung tragen muss. Dies ist der enorme Kostenbringer.

Man könnte also auch sagen es sind Primär die Gegner der Todesstrafe die diese Kosten verursachen damit man diese Kosten dann als Argument anführen kann.

Auch sind die 40.000 für einen Häftling möglicherweise irgendwo in einem Gefängnis mit niedrigster Sicherheitsstufe korrekt. Zum Tode verurteilte kommen allerdings mit bestimmtheit nicht in ein solches sondern in ein High Security oder gleich in ein Supermax aufgrund der schwere ihrer Tat und da sie weiterhin ein enormes Risiko für andere darstellen. Dort gehen die Kosten rauf auf 200.000USD pro Jahr pro Häftling (https://html1-f.scribdassets.com/4p6...6e5c8abe2f.jpg).

MunichEast 30.06.17 18:34

Zitat:

Zitat von Luzifon (Beitrag 30343134)
Hier sieht man wieder sehr schän wie Fakten geschaffen werden und verdreht. .....

Dort gehen die Kosten rauf auf 200.000USD pro Jahr pro Häftling (https://html1-f.scribdassets.com/4p6...6e5c8abe2f.jpg).

Bevor Du hier mit verdrehen um Dich wirfst. Deine gepostet Übersicht bezieht sich auf die Kosten für insgesamt 3.255 Häftlinge und nicht die Kosten von rund 200.000 USDollar für einen. :rolleyes:

Luzifon 30.06.17 18:44

Zitat:

Zitat von MunichEast (Beitrag 30343152)
Bevor Du hier mit verdrehen um Dich wirfst. Deine gepostet Übersicht bezieht sich auf die Kosten für insgesamt 3.255 Häftlinge und nicht die Kosten von rund 200.000 USDollar für einen. :rolleyes:

Willst du mich wieder Provozieren? Also nach Belehrung was die Wahrheit ist, was eine Lüge ist, wie man ein Argument aufbaut, wie man eine Quelle postet.. Nun nochmal etwas Nachhilft in Englisch. Sollte ich dir langsam in Rechnung stellen.

Dort steht "Cost per Offender", Kosten pro Täter. Sprich pro einzelnen. Für einen Offender im High Security Bereich sind dies 200.215 pro Jahr Pro Offender!
Die Gesamt Summe beläuft sich für die Insassen des High Security Bereiches auf 18.019.373. Das ist die Spalte Total Expenditures. Wenn du kein Englsich kannst dann sag es doch einfach, dann übersetze ich es sogar für dich bevor du mir wieder irgendetwas unterstellst und verdrehst.
200.000USD Kosten pro Jahr für 3.255 Häftlinge wären ja auch schon aus logischer sicht unmöglich und würde den US Haushalt aber um zig Milliarden verringern.

MunichEast 30.06.17 18:54

Deine Übersicht bezieht sich auf insgesamt 3.255 Häflinge, dann steht da cost per offender und per annum. Dann sind wir wieder bei rund 50.000 USDollar.....

Dein provozieren kannstDu Dir in die Tastatur stecken .... und ich denke, die angebotene englische Nachhilfe lehne ich dankend ab. Dein Englisch solltest Du lieber nicht weiter geben....

http://www.bilder-upload.eu/thumb/4951f6-1498845264.jpg

Im übrigen sind es 200 Millionen USDollar und nicht 200.000 USDollar ....

Luzifon 30.06.17 19:02

Zitat:

Zitat von MunichEast (Beitrag 30343202)
Deine Übersicht bezieht sich auf insgesamt 3.255 Häflinge, dann steht da cost per offender und per annum. Dann sind wir wieder bei rund 50.000 USDollar.....

Dein provozieren kannstDu Dir in die Tastatur stecken .... und ich denke, die angebotene englische Nachhilfe lehne ich dankend ab. Dein Englisch solltest Du lieber nicht weiter geben....

http://www.bilder-upload.eu/thumb/4951f6-1498845264.jpg

Im übrigen sind es 200 Millionen USDollar und nicht 200.000 USDollar ....

Kann irgend ein Moderator bitte diesen Unsinn unterbinden?

Mal ganz davon abgesehen redest nur du von 3.255 Häftlingen, ich rede von der unterbringung im High Security Bereich. Also dort wo diejenigen unterkommen würden um die es ging. Da Reden mir von 90.

Da steht auch nichts von 200 Millionen, sonder ganz exakt pro Häftling pro Jahr von 200.215USD im High Security Bereich. Nichts anderes.

Man sollte wenigstens die Einsicht haben Hilfe anzunehmen wenn diese einem Angeboten wird. Aber sobald du deine Hass mal kurz pause gibst und dir bewusst wird was für einen Unsinn du gerade schreibst wirst du vermutlich wieder alle deine postings löschen wie schon im anderen Thema weil die der Unsinn dann peinlich ist.

MunichEast 30.06.17 19:07

Zitat:

Zitat von Luzifon (Beitrag 30343232)
Kann irgend ein Moderator bitte diesen Unsinn unterbinden?

.....

Da steht auch nichts von 200 Millionen, sonder ganz exakt pro Häftling pro Jahr von 200.215USD im High Security Bereich. Nichts anderes.

Man sollte wenigstens die Einsicht haben Hilfe anzunehmen wenn diese einem Angeboten wird. Aber sobald du deine Hass mal kurz pause gibst und dir bewusst wird was für einen Unsinn du gerade schreibst wirst du vermutlich wieder alle deine postings löschen wie schon im anderen Thema weil die der Unsinn dann peinlich ist.

Komm geh weg ...... 189,703,151 USDollar sind 200.000 USDollar ...... ich lache mich schlapp. Du solltest aufhören andere mit Dreck zu werfen, den Du selber permanent produzierst.

Luzifon 30.06.17 19:10

Zitat:

Zitat von MunichEast (Beitrag 30343244)
Komm geh weg ...... 189,703,151 USDollar sind 200.000 USDollar ...... ich lache mich schlapp. Du solltest aufhören andere mit Dreck zu werfen, den Du selber permanent produzierst.

Und zum dritten mal. ließ mal in der Zeile High Security Center, worum es auch die ganze Zeit geht :confused:

Avantasia 30.06.17 19:35

Eine Frage, wieso provoziert ihr Euch die ganze Zeit und jammert dann nach einem Moderator.

Wenn ihr beiden nicht in der Lage seid, vernünftig miteinander umzugehen und hier
im Board noch einmal aufeinander losgeht, gibt es einen Doppelbann auf für mindestens 6 Monate.

Ich bin es jetzt Leid. Letzte Chance. Entweder hier wird normal diskutiert oder
ihr fliegt.

Zudem sind Vollzitate immer noch verboten.

Luzifon 30.06.17 19:45

Entschuldige die Vollzitate, kommt nicht wieder vor, auch wenn ich dies tue da MunichEast gerne seine unwahren und provozierenden Posts wieder löscht wenn es ihm dann peinlich wird.
Aber ich bitte dich, du kannst mir hier doch keinen Vorwurf machen dafür das MunichEast nach meinen sachlichen Beitrag (11) zu diesem Thema versucht mich mit einer verfälschung meiner Quelle zu provozieren.

Also da kannst du mir doch jetzt wirklich bei der Fakten Lage keinen Vorwurf machen, statdessen Provoziert und Trollt mich MunichEast ununterbrochen und zerstört nun auch die nächste DIskussion damit dass er bewusst Quellen verfällscht. Das ist Trollen wie es im Buche steht.

Wenn Lügen, Trollen, Mobben und Provozieren die Art ist wie man hier Diskussionen führen will dann wird MunichEast sein Ziel erreichen und ich bin weg. Dann ist Ruhe bis der nächste Opfer dieser Methodik von MunichEast wird.

Avantasia 30.06.17 20:02

Wir können auch gelöschte Posts lesen.

Wie gesagt letzte Warnung. Macht das via PN aus nicht hier.

Fietze 30.06.17 22:52

Zitat:

Zitat von acherontia
Ihn hier zu internieren, wo er (noch) Nichts ausgefressen hat geht wohl auch nicht so einfach;

Doch, dem kann hier gem. §7 Abs.2 Nr.2 StGB auch der Prozess gemacht werden.
=> [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

Luzifon 01.07.17 07:03

Ziemlich interessant, wusste ich so auch noch nicht. Habe jetzt über Google nichts gefunden über ein entsprechend ergangenes Urteil. Hast du zufällig einen interessante Fall bei der Hand wo entsprechende Paragraph angewandt wurde? Würde mich interessieren.

Fietze 01.07.17 08:45

Zitat:

Der mit internationalem Haftbefehl aus Ruanda gesuchte Mann wurde nicht ausgeliefert, weil ein faires Strafverfahren in dem Staat als nicht gewährleistet gilt. Seit Dezember 2008 sitzt er – mit rund einem Jahr Unterbrechung – in U-Haft. Da weder der Internationale Gerichtshof (Den Haag) noch das Tribunal für Ruanda (Tansania) den Fall an sich zogen, übernahm der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt.

[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]
Das Urteil: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

Und hier noch was: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]
Und das finde ich mal echt interessant! In den Staaten z.B. gibt es ja mehr als genug Hetzer.
Würde mich mal interessieren, ob von denen einer, sollte er deutsches Staatsgebiet betreten, auch verhaftet wird?
Vorrausgesetzt die deutsche Strafverfolgungsbehörden wissen von dem Tatbestand und der Einreise des Beschuldigten.

baldurgarda2 01.07.17 10:39

Zitat:

Zitat von Fietze (Beitrag 30344953)
Das Urteil: In den Staaten z.B. gibt es ja mehr als genug Hetzer.
Würde mich mal interessieren, ob von denen einer, sollte er deutsches Staatsgebiet betreten, auch verhaftet wird?
Vorrausgesetzt die deutsche Strafverfolgungsbehörden wissen von dem Tatbestand und der Einreise des Beschuldigten.

Guckst Du [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] :D

Vergehen, die gemäß § 130 StGB im Ausland begangen werden, gleich ob von deutschen Staatsangehörigen oder von Ausländern, können wie eine Inlandsstraftat verfolgt werden, wenn sie so wirken, als seien sie im Inland begangen worden, also den öffentlichen Frieden in Deutschland beeinträchtigen und die Menschenwürde von deutschen Bürgern verletzen. So reicht es zum Beispiel aus, dass ein strafbarer Inhalt über das Internet, zum Beispiel in Form einer HTML-Seite, von Deutschland aus abrufbar ist. Daraus ergibt sich zum Beispiel die Zuständigkeit deutscher Gerichte für Volksverhetzungsdelikte, die vom Ausland aus begangen werden. Deshalb wurde zum Beispiel der Holocaustleugner Ernst Zündel für volksverhetzende Propaganda, die er von den USA bzw. Kanada aus im Internet veröffentlicht hatte, im Februar 2007 vom Landgericht Mannheim verurteilt.

baldurgarda2 01.07.17 10:42

Nachtrag:

Der § 130 StGB ist nicht anwendbar bei Anstachelung zum Hass gegen das deutsche Volk als ganzes. Am 15. Februar 2017 stellte die Hamburger Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen ein Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg ein, der die Deutschen als „Köterrasse“ bezeichnet hatte. Zur Begründung hieß es, beim Straftatbestand der Volksverhetzung müsse es sich „... um eine Gruppe handeln, die als äußerlich erkennbare Einheit sich aus der Masse der inländischen Bevölkerung abhebt“ und das sei bei „allen Deutschen“ nicht der Fall.

Es gibt aber Bestrebungen, den § 130 StGB entsprechend zu erweitern.

Caplan 01.07.17 11:11

Nun hat der Straftatbestand der Hetze , etc etc etc sicherlich nicht die eine der hoechsten Strafformen in sich; siehe Todesstrafe. Von daher waere schoen zum Thema zurueck zu finden. Es gibt asiatische Voelker die fuer diese Ausfuehrung bei weitem weniger als 24 Millionen aufwenden und das erfolgreich...

acherontia 01.07.17 14:14

Leute, bitte nicht prügeln, das ist ein konstruiertes Beispiel an dem wir uns die Gehirnwindungen wetzen sollten, aber nicht die Messer!

Ansonsten schon mal sehr interessant was bisher dabei `rausgekommen ist!

Kneter33 02.07.17 00:34

Sorry Avantasia für den Offtopic:

Ich lasse mich gerne eines besseren belehren @Luzifon aber mit Deinem Link kannst das leider nicht.
Ich hab diese Zahlen die ich genannt habe von 3 Seiten die sich in der Summe ähnlich sind.
Ich versteh auch nicht die Summe der 24 Millionen.
Das ist aber eine Zahl die auch von der US Justiz selber kommt.
Warum Du jetzt meinst das Dein Link die Wahrheit erzählt erklärt sich mir nicht da ich schon bei den Kosten von Minimal und Mittel Sicherheit ins stutzen komme:
Minimal: 45.295 Dollar und
Medium: 38.425 Dollar.
Also kostet ein Häftling der wegen keinem Gewalt Verbrechen verurteilt wurde und ein sitzt mehr als ein Gewaltverbrecher?
Eigentlich müsste es ja anders rum sein,
da für einen Gewalttäter mehr Personal und stärkere Sicherheitsmaßnahmen von Nöten wären.
Aber wie geschrieben es sind nur Daten die ich gefunden habe und hier gepostet habe.

Fietze 02.07.17 08:45

Zitat:

Also kostet ein Häftling der wegen keinem Gewalt Verbrechen verurteilt wurde und ein sitzt mehr als ein Gewaltverbrecher?
Eigentlich müsste es ja anders rum sein,
da für einen Gewalttäter mehr Personal und stärkere Sicherheitsmaßnahmen von Nöten wären.
Wieso? Sicherheit, also besondere Zellen und weitere Einrichtungen, zahlt man beim Errichten des Knast nur einmal.
23 h Einschluss und eine Stunde Hofgang, da braucht man sicher weniger Personal, als bei Häftlingen die mehr Freiheiten haben.
Und rechnest du noch Resozialisierungsmaßnahmen hinzu, die bei einem Schwerverbrecher eher nicht gegeben sind, steigen die Kosten weiter.

But back to topic!


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