Demgegenüber steht der Art. 25 des GG:
1) Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes.
2) Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
-> Die "Genfer" sind per Definition Teil des Grundgesetzes da sie Teil der allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind.
Und: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ...
Wenn das Asylgesetz genau das Gegenteil bewirkt, also Straftäter vor der Strafe schützt" hat das nichts Recht zu tun. Da wird Recht zu Unrecht ...
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