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Zitat von baldurgarda2
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Sieht das dt. Asylgesetz eine Aufnahme von Terroristen, Kriegsverbrechern oder ähnlichen Verbrecher vor? Oder wie ist der "Schutz" von "Ex-Talibans" & Co zu interpretieren?
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Der Sprung ist mir zu viel, das ist ein neues Thema. Im Grundsatz gilt deutsches Recht und das behandelt gleich. Niemand zum Beispiel in den sicheren Tod abzuschieben ist keine Diskussionsgrundlage. Die Straftaten oder Einzelschiksale spielen keine Rolle.
Ein Beispiel, der mehrfache Massenmörder XY aus den USA, rechtskräftig zum Tode verurteilt, hält sich in Deutschland auf. Die USA bitten um Auslieferung, er beantragt Asyl ........ na ?
Aber wie gesagt, ich möchte nicht weiter vom Thema abdriften. Es geht hier um die Identitären, Du kannst gerne eine eigene Diskussion eröffnen.