Ein guter Einwand @Baldurgarda2 , im Gegensatz zu den meisten hier, war ich mehrfach bei der Prüfung von Asylbewerbern dabei, kenne die Entscheider und die Anhörungsprotokolle.
Die Masse an Asylbewerberin besitzen einen Pass oder Identpapiere. Dein Hinweis zum Genfer Flüchtlingskonventon ist übrigens sachlich falsch.
Das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge ist hier ausschlaggebend und Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III) ist ein grosses Fiasko. Drittstaatenregelung, also alle Flüchtlinge nach Griechenland ? Nee klar ... die werden das schon wuppen.
Darum hat Deutschland auch von seinem Recht gebrauch gemacht und Teile von Dublin III ausgesetzt.
Was die Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern betrifft, Deutschland und die EU pumpen viel Geld und Mittel in den Aufbau der Ursprungsländer. Da wäre eine Durchsetzung der Rückführungswünsche denkbar, auf dem Verhandlungstisch.
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