Es ist schlicht Unsinn zu behaupten, Angestellte dürfen nie hoheitliche Aufgaben übernehmen
Weder das Grundgesetz noch diverse Landesbeamtengesetz schließen völlig aus, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse Nicht-Beamten übertragen wird. Beide Vorschriften normieren, dass diese Aufgaben
in der Regel Beamten zu übertragen sind. Dies bedeutet,
Angestellte können mit hoheitsrechtlichen Aufgaben betraut werden, solange das darüber hinaus ein sachlicher Grund besteht.
Und für Deinen "Freizeitjäger" gibt es keinen sachlichen Grund ihn "im Wald" mit einer hoheitlichen Aufgabe zu betrauen
Bezüglich Deines Copy & Paste Vorwurfs - Bleib bitte sachlich! Etwas zu behaupten, widerlegt zu bekommen und dann als "off topic" zu deklarieren ist eine "seltsame Vorgehensweise" ...