So, weiter im Off Topic anscheinend.
Beamte haben mit gesonderten hoheitsrechtlichen Befugnisse die Aufrechterhaltung des Staatsapparates zu gewährleisten. In jedem Bereich des öffentlichen Dienstes gibt es auch Angestellte, der Unterschied sind die Auflagen. Ein Angestellter hat einen Arbeitsvertrag, der genau bestimmt den Rahmen. Ein Beamter ist im Grundsatz überall einsetzbar.
Der Beamte darf zwangsmassnahmen durchsetzen, staatliche Gewalt unmittelbar ausüben. Der Angestellte darf dies nicht. Dein Beispiel von Angestellten im Polizeidienst, dieser übt mittelbare staatliche Gewalt zur Gefahrenabwehr aus.
Das sind leider wirklich Äpfel und Birnen.
Nun werde ich nur noch mit themenbezogenen Dingen diskutieren ...
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