Zitat:
Zitat von MunichEast
Das Recht Schusswaffen zu tragen, hat alleingestellt nichts mit hoheitlichen Aufgaben zu tun. Dieses Recht kann theoretisch jeder beantragen, unter bestimmten Vorraussetzungen.
Natürlich hat die Polizei auch Angestellte ....... in Deinem Link steht gleich als erstes ?
Äpfel und Birnen .....
|
Als erstes steht: Der Einsatz von Angestellten der Polizei zu Sicherungs- und Objektschutz an Polizeidienststellen und anderen öffentlichen Gebäuden (z.B. Konsulaten, zurzeit überwiegende Tätigkeit).
Und das inkludieren für Dich keinen Schusswaffengebrauch? Vor Konsulaten?
Abgesehen davon, dass es hoheitliche Tätigkeiten gibt , wie die Abwicklung von Ordnungswidrigkeiten, Verwarnungen sowie die Anfertigung der dazugehörigen Berichte und die Wahrnehmung von Gerichtsterminen, die kein "Recht auf Schusswaffen zu tragen" impliziert