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Ungelesen 28.06.17, 18:54   #20
Luzifon
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Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Die Grundrechte sind unterschiedlich gewichtet. Mord kann nie als Religionsfreiheit ausgelegt werden, da Artikel 2 GG mehr Gewicht hat. Bitte Bitte Bitte denk erst darüber nach, bevor Du mir vorwirfst ich mache Fehler, wenn es Dein eigener Denkfehler ist
Dann hast du bestimmt auch ein Link zu einer quelle dir mir auflistet welches GG welches anderer GG schägt oder mehr gewichtet ist?

Geht es da nach der Nummerierung? Dann haben wir aber ein großes Problem. Ich habe dich lediglich vor einer pauschalisierung gewarnt. Denn das religiöse Kopftuch könnte auch gegen einige ander GGs verstoßen.

Und nochmal, es ist völlig egal ob Beamter oder nicht. Es geht hier darum für wenn du Arbeitest und nicht als was. Habe ich auch nie im Zweifel gelassen und keine Ahnung warum du immer wieder von Beamten redest, weder geht es hier um Beamte, noch habe ich davon ein Wort verloren. Es geht um ein Anstellungsverhältnis bei einer staatlichen Insitution.

Das verlangen auf ein neutrales Erscheinungsbildes bei der Arbeit kann m.M.n. nicht gegen das GG4 verstoßen. Ist ja neutral. Erst recht sollte es sich bei einer Anstellung als Leher an einer staatlichen Schule so verhalten.
Im GG4 steht etwas von ungestörter Religionsausübung, von jederzeit an jedem Ort steht da nichts.

Mal ganz zu schweige von jeder Menge weitere Fragen. Ist das Kopftuch überhaupt ein Religöses Symbol? Da durch den zwang des Kopftuchtragens alle Merkmale einer geschlechter Diskriminerung erfüllt sind ist diese nicht alleine schon deswegen nicht durch das GG4 geschützt?
Wo bleiben die Rechte der Schüler auf das GG4?
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