Zitat:
Zitat von Walker2017
Problem ist nicht die Frau mit dem Kopftuch (auch wenn sie eigentlich die Gesetze kennen sollte, vielleicht dafür nochmal die Nachhilfe "Deutsche Gesetze" besuchen), sondern, wie jedes Mal, der Gesetzgeber.
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Der Gesetzgeber muss sich an dem Grundgesetz orientieren. Lustigerweise sind zahlreiche Gesetze der grossen Koalition vom BVerfG wieder kassiert worden.
Im Grundsatz gibt es keine rechtliche Handhabe, im zivilen öffentlichen Raum religiöse Merkmale zu verbieten. Artikel 4 GG ist ein Bollwerk der Toleranz, was wirklich sinnvoll ist.
Als Vertreter des Staates sieht es anders aus. In wie weit ist nun eine angestellte Lehrerin, die nicht verbeamtet ist, eine Vertreterin des Staates ? Hoheitlich kann sie schon einmal nicht tätig werden ...
Mit welcher Grundlage greift also das Verbot religiöser Symbolik ? Wie gesagt, ein interessanter Artikel ...
Bevor hier wieder einige maulen, Angestellte im öffentlichen Dienst unterliegen nicht den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Dürfen streiken und so weiter ...