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Ungelesen 27.06.17, 15:11   #6
Melvin van Horne
Chuck Norris
 
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Moin,

ich verstehe das nicht so richtig. Es gibt ein Gesetz das die genannten "im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen". Die Frau wollte wohl ein Kopftuch (für mich ein religiös geprägtes Kleidungsstück) im Dienst tragen. Das verstösst gegen das Gesetz. Also wird sie nicht eingestellt.

Es geht hier nicht um ein Kopftuchverbot. ALLE religiös geprägte Kleidung ist verboten.

Von daher kann ich nicht verstehen, warum man sich (aus welchen Gründen auch immer) auf einen Vergleich einlässt. Ich erwarte von den Behörden, das sie die Gesetze so wie sie bestehen, durchsetzen. Wem das Ergebnis nicht passt, der kann sich nach den Gesetzen durch die Instanzen klagen. So lange, bis sein Einzelfall entschieden oder die Rechtslage geklärt ist.

Dieser Vergleich fordert doch den Missbrauch heraus. Mögen es auch nicht so viele Fälle gewesen sein wie der Medienhype vermuten liess. Die AGG Hopper dürften doch teure Erfahrung genug sein.

Und wieder einmal vermisse ich eine klare Kante. Es ist meiner Meinung nach genau dieses Wischiwaschi das den *******n aller Richtungen die Hasen in die Küche treibt.

Der Satz "Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, "von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben" dürfte die Träger von NPD- oder Pegidashirts freuen. Wie hätte der selbe Richter und der selbe Behördenmitarbeiter hier wohl entschieden? Man könnte ja fast sagen: Bewerbt euch um Lehrerstellen in Berlin. Ein Paar Eu kommen vielleicht raus.

Also entweder gilt das Gesetz oder nicht. Aber wenn, dann für alle.

P.S. Ich habe nur das geschrieben was da steht.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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