Zitat:
Zitat von baldurgarda2
Der Schusswaffengebrauch stellt somit die einschneidendste Form hoheitlichen Handelns auf Basis einer hoheitlichen Aufgabe (Objektschutz) dar. Diese kann auch von Angestellten ausgeübt werden.
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Entschuldige, das ist aber schlicht Unsinn. Der Objektschutz mit Waffe kann jeder nicht vorbestrafte IHK geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft wahrnehmen.
Du versuchst auf Teufel komm raus etwas zu konstruieren..... und einfach etwas mit copy paste zusammensetzen ist nicht immer zielführend.
Der Schusswaffengebrauch stellt dann die direkte staatliche unmittelbare Gewalt dar, wenn zum Beispiel wenn ein Polizist einen Terroristen aufhält. Wenn der Freizeitjäger Hans Huber im Wald einen Terroristen mit seinem Gewehr aufhält, so handelte er in diesem Fall nicht hoheitlich und sicher nicht als direkte staatliche Gewalt.
Das war mein letzter Post im Off Topic Bereich .....