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Zitat von baldurgarda2
Demgegenüber steht Art. 33 Absatz 4 des GG, wonach die Ausübung der hoheitsrechtlichen Befugnisse in der Regel ständige Aufgabe der Angehörigen des öffentlichen Dienstes ist, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen.
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Du bringst da Äpfel und Birnen durcheinander. Öffentlicher Dienst darf nur hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, so weit richtig. Aber Angestellte haben im Gegensatz zu Beamten keine hoheitlichen Rechte, im Gegensatz zu Beamten, obwohl beide Teil des öffentlichen Dienstes sind.
Der TÜV ist ein gutes Beispiel, der hat vom Staat übertragene hoheitliche Rechte übertragen bekommen, die genau definiert sind. Verkehrsicherheit von Fahrzeugen festzustellen.
Der TÜV Mitarbeiter hat aber keine echten hoheitlichen Rechte, wie zum Beispiel das einschränken von Grundrechten der Bürger. Darum gibt es zum Beispiel keine angestellten Polizisten.
Hier in dem Fall ist die Weitergabe von Bildung keine reine hoheitliche Aufgabe. Der Lehrer kann privat oder staatlich sein, für die Ausübung des Lehrens ist keine hoheitliche Massnahme notwendig.
Aus diesem Grund gibt es auch nicht verbeamtete Lehrer. Hier ist nicht zu verwechseln der Lehrstoff und Lehrkörper.