Zitat:
Zitat von Luzifon
Nur machst du den Fehler den 4. Artikel ausschließlich zu betrachte als Rechtfertigung. Das Problem hierbei ist mit dem 4. könnte man auch Mord ohne Probleme rechtfertigen, wenn man nicht gerade Budhist ist.
Auch wenn man kein Beamter ist arbeitet man trotzdem in einer staatlichen Institution. Daher ist es vollkommen egal ob man Beamter ist oder nicht wenn wir hier auf neutralität des Staates uns beziehen.
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Liebe Moderatoren, entschuldigt das Vollzitat, aber ich muss in gänze da antworten.
Die Grundrechte sind unterschiedlich gewichtet. Mord kann nie als Religionsfreiheit ausgelegt werden, da Artikel 2 GG mehr Gewicht hat. Bitte Bitte Bitte denk erst darüber nach, bevor Du mir vorwirfst ich mache Fehler, wenn es Dein eigener Denkfehler ist
Beamte unterliegen den Grundsätzen des hergebrachten Berufsbeamtentums. Angestellte nicht. Sie dürfen deshalb streiken oder anderes tun, aber nie hoheitliche Aufgaben übernehmen. Die besondere Verpflichtung besteht nicht.