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Ungelesen 28.06.17, 16:12   #16
Luzifon
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Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Der Gesetzgeber muss sich an dem Grundgesetz orientieren. Lustigerweise sind zahlreiche Gesetze der grossen Koalition vom BVerfG wieder kassiert worden.

Im Grundsatz gibt es keine rechtliche Handhabe, im zivilen öffentlichen Raum religiöse Merkmale zu verbieten. Artikel 4 GG ist ein Bollwerk der Toleranz, was wirklich sinnvoll ist.

Als Vertreter des Staates sieht es anders aus. In wie weit ist nun eine angestellte Lehrerin, die nicht verbeamtet ist, eine Vertreterin des Staates ? Hoheitlich kann sie schon einmal nicht tätig werden ...

Mit welcher Grundlage greift also das Verbot religiöser Symbolik ? Wie gesagt, ein interessanter Artikel ...

Bevor hier wieder einige maulen, Angestellte im öffentlichen Dienst unterliegen nicht den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Dürfen streiken und so weiter ...
Nur machst du den Fehler den 4. Artikel ausschließlich zu betrachte als Rechtfertigung. Das Problem hierbei ist mit dem 4. könnte man auch Mord ohne Probleme rechtfertigen, wenn man nicht gerade Budhist ist.

Auch wenn man kein Beamter ist arbeitet man trotzdem in einer staatlichen Institution. Daher ist es vollkommen egal ob man Beamter ist oder nicht wenn wir hier auf neutralität des Staates uns beziehen.
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