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Klartext für die Reichsbürger

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Ungelesen 08.09.20, 21:32   #1
Uwe Farz
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Standard Klartext für die Reichsbürger

„Querdenken“ und Friedensvertrag
Hat Deutschland wirklich keinen Friedensvertrag und ist gar nicht souverän?


Zitat:
Kein Friedensvertrag zwischen der Bundesrepublik und den Alliierten und womöglich fehlende Souveränität: Reichsbürger*innen erzählen diese Geschichte schon seit Jahren, jetzt ist sie auch Thema bei den Querdenken-Demos.

Schon seit Jahren wird immer wieder die gleiche Geschichte erzählt: Angeblich wurde nach dem Zweiten Weltkrieg niemals ein Friedensvertrag unterzeichnet. Außerdem hat die Bundesrepublik sowieso keine Verfassung. Das alles führe dazu, dass Deutschland kein souveränes Land sei. Diese zentralen Thesen der Reichsbürger*innen schaffen es immer wieder in den Mainstream. Solche Geschichten erzählt zum Beispiel Xavier Naidoo schon seit Jahren. Zuletzt war der angeblich fehlende Friedensvertrag bei den „Querdenken“-Demos Thema. Aber was steckt eigentlich hinter diesen Behauptungen?
„Deutschland hat nach dem Zweiten Weltkrieg keinen Friedensvertrag unterzeichnet“

Am 30. April 1945 beging Adolf Hitler Selbstmord. Als Nachfolger bestimmte er Großadmiral Karl Dönitz, der wiederum Generaloberst Alfred Jodl damit beauftragte, die Kapitulation im amerikanischen Hauptquartier in Reims zu verhandeln. Am 7. Mai 1945 kapitulierte die deutsche Wehrmacht bedingungslos zunächst vor den Westmächten, Jodl unterzeichnete die Erklärung im Hauptquartier von General Dwight D. Eisenhower, dem Oberbefehlshaber der Alliierten in Europa. Sie trat um 23 Uhr am 8. Mai 1945 in Kraft. Der sowjetische Diktator Josef Stalin wollte eine zweite Unterzeichnungszeremonie in seinem Machtbereich. Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, unterschrieb in der Nacht zum 9. Mai daraufhin eine weitere Kapitulationsurkunde im sowjetischen Hauptquartier in Berlin-Karlshorst.

Am 5. Juni 1945 wurde Deutschland per „Berliner Erklärung“ in Besatzungszonen aufgeteilt. Damit hatten die Siegermächte offiziell die Regierungsgewalt und bildete den Alliierten Kontrollrat. Bei der Potsdamer Konferenz, die vom 17. Juli bis zum 2. August 1945 abgehalten wurde, trafen sich die drei wichtigsten Siegermächte (USA, UK und UdSSR), um das weitere Vorgehen zu klären. Hier sollte, neben anderen Punkten, eigentlich eine Friedenskonferenz angestrengt werden. Allerdings konnte man sich nicht final über die Ostgrenze Deutschlands, bzw. die Westgrenze Polens einigen. Das alles lief unter anderem deswegen ohne Deutschland ab, weil es nach der Kapitulation keine deutsche Regierung mehr gab und keine Vertreter, die auf absehbare Zeit im Amt sein würden.

Tatsächlich gab es jahrelang keinen offiziellen Friedensvertrag. Einer der Gründe dafür ist der Kalte Krieg. Die Fronten zwischen der UdSSR und den Westmächten verhärteten sich zusehends. Und die ungelösten Probleme nach der Potsdamer Konferenz wurden nicht weiter verhandelt. Ab 1949 gab es dann zwei deutsche Staaten. Die BRD hatte einen Alleinvertretungsanspruch. Deswegen wurde die die DDR nie anerkannt, die BRD hatte aber gleichzeitig nicht die Möglichkeit, Friedensverhandlungen für alle Bürger zu führen. Denn umgekehrt bestand die DDR auf Souveränität und wollte nicht, dass in ihrem Namen von West-Deutschland verhandelt wurde.

Zur Wiedervereinigung wurde 1990 wurde nun der Zwei-plus-Vier-Vertrag geschlossen, zwischen DDR und der Bundesrepublik auf der einen und USA, UK, Frankreich und der Sowjetunion auf der anderen Seite. Er regelte die Souveränität Deutschlands abschließend und legte die Grenzen fest. Das ist ein zentraler Teil dieser Geschichte, denn: Dieser Vertrag gilt zwar als Friedensvertrag, ist aber kein formeller zwischen allen beteiligten Parteien. Trotzdem sind aber damit alle noch fehlenden Bedingungen für einen endgültigen und faktisch ja ohnehin existierenden Friedensschluss erfüllt. Klaus Stern, einer der renommiertesten Staatsrechtler Deutschlands, schreibt dazu, dass alle Punkte, die ein Friedensvertrag hätte regeln können, im Zwei-plus-Vier-Vertrag abgehandelt wurden. Das sehen andere Staatsrechtler ähnlich. Der Vertrag ist kein Friedensvertrag, erfüllt aber den gleichen Sinn. Laut des Juristen Christoph-Matthias Brand, der vom Wissenschaftlichen Dienst der Bundestags zitiert wird, ergibt „sich aus der Entstehungsgeschichte des Vertrages deutlich […], dass es sich bei dem Zwei-plus-Vier-Vertrag nicht um einen Friedensvertrag handelt. Dazu fehlten klassische Merkmale eines Friedensvertrages, die bei Beginn des Prozesses bereits erledigt gewesen seien. Daher sei übereinstimmend in der Literatur festgestellt worden – so Brand –, dass es sich bei dem Vertrag nicht um einen Friedensvertrag handelt. Der Vertrag ersetze jedoch eine friedensvertragliche Regelung […].“

Das ist übrigens keine zufällige Entwicklung, sondern von der damaligen Bundesregierung gewollt. Karl Diller, damals parlamentarischer Staatssekretär im Finanzministerium, erklärt das 2003 unter anderem damit, dass es nach dem Zweiten Weltkrieg, im Unterschied zu der Zeit nach dem Ersten, keine verbindliche Regelung für Reparationszahlungen gab. Für die Bundesregierung war mit Unterzeichnung klar, dass es keine weiteren Reparationen geben würde. Hätte man einen formellen Friedensvertrag mit wirklich allen ehemaligen Gegnern abgeschlossen, wären Entschädigungszahlungen zum Thema geworden.
„Deutschland ist überhaupt nicht souverän!“

Auf den Querdenken-Demos ist der Reichsbürger*innen-Slogan über die angebliche fehlende Souveränität Deutschlands angekommen. Tausende Menschen tragen dort Anstecker, mit denen sie sich selbst als „souverän“ bezeichnen. Immer wieder tauchen auch Videos von Politiker*innen auf, in denen gesagt wird, dass Deutschland nicht souverän oder nicht „voll-souverän““ sei. Diese Bemerkungen sind zwar in der Regel aus dem Zusammenhang gerissen und können alleine deswegen schon nicht als verlässliche Quelle dienen, aber es ist richtig, dass Deutschland als Teil der EU und als NATO-Mitglied bestimmte Teile seiner Souveränität abgegeben hat. Nach der Wiedervereinigung wurde die Mauer nicht ab- und um Deutschland wieder aufgebaut. Auch dieser Punkt wird in Artikel 7 des Zwei-plus-Vier-Vertrag abgehandelt:

(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.


Die Einschränkungen der Souveränität beziehen sich auf die friedliche Koexistenz von Staaten, aber auch auf Wirtschaft, Verteidigungs- oder Außenpolitik. Das ist vergleichbar mit dem alltäglichen Leben. In einer Gesellschaft gibt jede*r einzelne eine gewisse Souveränität ab. So muss ich beispielsweise mit Sanktionen rechnen, wenn ich mein Gegenüber verletze oder gar töte. Das beschränkt zwar meine eigene Souveränität, garantiert aber einen guten Teil Souveränität meines weiterhin lebenden Gegenübers. Ähnlich funktioniert die Koexistenz von Staaten: Darf Deutschland morgen in Dänemark einmarschieren? Nein. Ist der deutsche Staat deswegen weniger souverän? Nicht wirklich.
Quelle:
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