Zitat:
Zitat von Steelrat20
Yup. Wem's nicht passt, brauch's nicht zu lesen. Ich lese auch nicht die TAZ .
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Schon mal gehört?
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Schon mal das gesehen?
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die
Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3),
die Versammlungsfreiheit (Artikel
,
die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a)
zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht,
verwirkt diese Grundrechte. [...]
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html
Soviel zu eurem "Zensur" und "Pressefreiheit" Geheule...