Klage gegen Rundfunktbeitrag (GEZ) gescheitert
Zitat:
Der Rundfunkbeitrag wird seit Januar 2013 pro Wohnung erhoben, unabhängig davon, ob es darin Rundfunkgeräte gibt oder nicht. Das Argument der Kläger lautete: Die Zwangsabgabe ist eine Steuer. Doch die Bundesländer, die diese beschlossen haben, haben gar kein Recht, eine solche Steuer zu erheben. Das könne nur der Bundestag.
Die Entscheidung kommt nicht überraschend, und lässt den Gebührengegnern nur noch wenig Hoffnung. Die können nun noch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen. Doch mit jedem Urteil pro Rundfunkbeitrag wird es unwahrscheinlicher, dass er noch kippt.
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Na dann klagt mal weiter. Das Bundesverfassungsgericht wird sich freuen.
Der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) ist
nicht verfassungswidrig. Das urteilten Richter des Bundesverwaltungsgerichts am Freitag in Leipzig.