Die Gebühr ist soweit legitim. Warum? Weil die Gebühr auf einem gesetzlichen Fundament, dem bisher juristisch nicht beizukommen ist, steht. Die Gebühr ist eine Zwangsabgabe, weil man für ein Produkt bezahlen muss, unabhängig davon, ob man es auch nutzt.
Den Vorgang, bei dem man ein Entgeld für ein ungewolltes Produkt entrichten muss, heisst Wegelagerei. Dementsprechend heisst eine Person, die ein Produkt unter Zwang einem Dritten veräußert, Wegelagerer.
Wer hat die gesetzliche Grundlage geschaffen, die diese Wegelagerei legitimiert? Das waren klar benennbare Personen, die dem aktuellen Bundestag angehören. Diese Wegelagerer sind durch eine Wahl dorthin gekommen. Und nur durch eine Wahl sind diese Wegelagerer wieder von dort zu entfernen.
Alle Diskussion über Sinn und Gerechtigkeit und Akzeptanz beginnen und enden mit dem eigenen Wahlverhalten. Der aktuelle Bundestag wird an der Legitimität der Rundfunkgebühreneintreibung nichts ändern. Was muss also bei der nächsten Bundestagswahl passieren?
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