Zitat nilem:
Klickt man hier in der 4.Zeile auf die Entscheidung im Volltext, dann sieht man...
Zitat:
LG Tübingen Beschluß vom 9.12.2016, 5 T 280/16
Anwendbarkeit des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für den SWR
Tenor
Das Ruhen des Verfahrens bleibt weiterhin angeordnet......
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Gründe und Auswirkungen des Urteils = >>>
Bitte im Link nachlesen (Text im typischen Juristenlatein)
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender...ht=bw&nr=21647
Melvin hat die "Vollstreckung" und mehr ja schon geschildert.
Fazit aus dem Volltext daraus ist jetzt...egal ob Behörde oder Unternehmen...
Die Zwangsgebühr bleibt !
Die GEZ-Hasser dürfen sich also nicht zu sehr freuen: Das Urteil weist allein den Weg zurück, wie die GEZ zu Zwangsvollstreckungen kommen will. Einfach gesagt: Auch wenn diese Rechtsprechung sich bundesweit durchsetzen sollte, bedeutet das nur, dass die Eintreiber in Zukunft mehr Arbeit haben werden, aber nicht, dass irgendjemand der Zwangsgebühr entkommt.
Auf das Ruhen kommt es an.