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Ungelesen 14.01.17, 10:22   #181
Melvin van Horne
Chuck Norris
 
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Moin,

Zitat:
Zitat von Sigismund_Alzheimer Beitrag anzeigen
Da beisst sich jeder Gerichtvollzieher die Zähne aus . . .
Das sind weder die einzigen, noch sind es die schmerzhaftesten Zähne die da verlorengehen.

Zitat:
Zitat von Sigismund_Alzheimer Beitrag anzeigen
Niemand muss, wenn sein einkommen unterhalb der "Pfändungs-Freigrenze"
liegt bei der GEZ umständlich einen "Befreiungsbescheid" beantragen, das
einkommen ist eh nicht Pfändbar . . also Formal-Juristischer Blödsinn. ! !
Das siehst Du nur einen kleinen Teil der Sache. Fakt ist: Wenn mann kein pfändbares Einkommen hat kann der Gerichtsvollzieher nichts pfänden. Fakt ist aber auch folgendes: Wer nicht von der Rundfunkgebühr befreit ist schuldet den Beitrag jeden Monat aufs neue. Und wenn es so weit gekommen ist, dass der Gerichtsvollzieher kommt, ist etwas wichtiges im Hintergrund schon passiert. Die Schufaauskunft ist schwarz wie die Nacht. Das bedeutet unter anderem: kein Kredit, kein Handyvertrag, große Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche, mögliche Probleme beim Wechsel von Energie- und Telefonanbietern u.v.m.

Die Schnapsidee: "Ich bin unter der Pfändungsgrenze ich kann machen was ich will. Mir können ihm nichts" kann so ganz schnell zum Bumerang werden. Und selbst wenn man dann seine Rundfunkgebühr schnell nachzahlt. Bis die Schufaauskunft wieder freundlicher aussieht, kann das dauern.

So eine Forderung kann bis zu 30 Jahre lang bestehen. Bei der Rundfunkgebühr bedeutet das wohl das sie endlos besteht. Denn nach dreissig Jahren verschwindet zwar die Forderung des ersten Monats. Aber es kommt jeden Monat eine neue dazu. Prinzip "Hase und Igel".

Und es bedeutet auch, dass man endlos unter der Pfändungsfreigrenze bleiben muss und wird. Hat man mal ein höheres Einkommen ist man doch wieder bei der Pfändungsfreigrenze. Denn alles was darüber liegt ...

Privatinsolvenz? Restschuldbefreiung? Ich weiss nicht, wie weit die Rundfunkanstalten gehen wollen. Aber ein Verstoss gegen die Erwerbsobliegenheit kann zu einer Versagung der Privatinsolvenz und damit der Restschuldbefreiung führen. Also entweder einen Job annehmen bei dem man unter der Freigrenze verdient oder sich pfänden lassen.

Wer das alles nicht will, sollte sich (wenn er denn kann) befreien lassen. Das ist in jedem Fall besser, einfacher und billiger als der Wahnsinnsidee von der befreienden Wirkung eines niedrigen Einkommens zu folgen.

Merke: Nur weil man etwas nicht versteht oder in Ansätzen überblickt, ist es kein formaljuristischer Blödsinn!
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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