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Ungelesen 26.04.17, 11:01   #186
Melvin van Horne
Chuck Norris
 
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Moin,

Du zahlst also keine Forderung, die nicht von einer Behörde kommt. Aha ...

Natürlich ist es keine illegale Geldeintreibung. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist gültiges Recht. Ebenso der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.

Bisher durfte der Rundfunkbeitragsservice genau so wie Behörden eine Art Abkürzung nehmen um Forderungen vollstrecken zu können. Das ist ihnen durch ein Urteil verwehrt. Es ging aber nicht darum WAS vollstreckt wird, sondern darum DURCH WEN und WIE vollstreckt wird.

Das bedeutet das für den Gebührenschuldner? So gut wie nichts. Dann gehen sie eben den Weg wie alle anderen auch. Telekom, Vodafone oder wer auch immer, alle beauftragen Inkassofirmen. Und die treiben dann die Forderungen ein. Schon im September / Oktober 2016 haben die Rundfunkanstalten über entsprechende Pläne gesprochen. Für die Beitragsschuldner ist es im Grunde vollkommen egal wer ihnen auf die Pelle rückt.

Das Verfahren und das Ergebnis dürfte fast gleich sein. Eventuell gibt es einen Unterschied. Behörden sind ja für ihre etwas langsame Arbeitsweise bekannt. Da muss alles seinen bürokratischen Gang gehen. Und da es den einzelnen Mitarbeitern einer Behörde eigentlich egal ist was da passiert sind sie vielleicht eher gesprächsbereit.

Inkassofirmen leben vom Erfolg. Und das kann bedeuten, dass sie wesentlich aggressiver vorgehen. Das heißt nicht "Russen Inkasso" oder sowas. Schon das normale Vollstreckungsrecht bietet verschiedene Schärfegrade. Man kann zum Beispiel die Fristen grosszügig setzen oder immer an der unteren Grenze bleiben.

Welche Wirkung hat dann der Widerspruch a´la nilem. Man kann ja mal versuchen, die Forderung die ein Inkassobüro für z.B. die Telekom beitreiben will mit dem Hinweis "Ihr seid keine Behörde da zahle ich nicht" zurückzuweisen. Kann das klappen? Natürlich nicht! Das ist also schon mal Unsinn.

Aber versuchen kann man es ja mal. Man widerspricht also. Wenn der Bescheid nicht offensichtlich falsch ist wird der Widerspruch abgelehnt. Gegen diese Ablehnung kann man klagen. Über die Erfolgsaussichten kann man sich zum Beispiel hier
informieren.

Am Ende hat man dann etwas Zeit gewonnen und dafür recht viel Geld bezahlt. Und es bleibt einem das tolle Gefühl für eine kurze Zeit ein ganz grosser Kämpfer für irgendwas gewesen zu sein. Naja, wer´s mag ...
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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