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Ungelesen 13.01.17, 18:51   #169
Melvin van Horne
Chuck Norris
 
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Moin,

ich bin kein Jurist. Aber so wie ich das verstehe, bedeutet dieses Urteil nicht allzu viel. Im Verwaltungsverfahrensgesetz ist die Zugangsvermutung geregelt. Das bedeutet, dass Bescheide von Behörden drei Tage nach Übergabe an die Post als zugestellt gelten.

Das wollten nun die Rundfunkanstalten auch für sich in Anspruch nehmen. Man ging davon aus das er die Bescheide erhalten hat und hat die Zwangsvollstreckung eingeleitet.

Das Gericht hat den Rundfunkanstalten die Inanspruchnahme der Zugangsvermutung abgesprochen. Das bedeutet nichts weiter, als das nun Forderungen so beigetrieben werden müssen, wie das alle anderen Gläubiger auch tun.

Und wie bei diesen ist die Verweigerung der Annahme einer Rechnung oder eines Bescheides kein Mittel um der Forderung zu entgehen.
Zwar kann der Mahnbescheid wohl nicht öffentlich zugestellt werden. Das aber ist auch kein Schutz. Denn eine Klage kann öffentlich zugestellt werden. Das ist ein hoher Aufwand und entsprechend teuer.

Für viele Gläubiger lohnt das nicht. Aber die Rundfunkanstalten können in solchen Fragen ja "politisch" und nicht nach rein finanziellen Aspekten agieren. Und dann hat man ein sehr teures Urteil gegen sich das 30 Jahre vollstreckt werden kann. Mit allen negativen Folgen die sowas haben kann.

Ich bleibe dabei. Wer etwas gegen den Rundfunkbeitrag hat, sollte etwas gegen den Beitrag an sich unternehmen. Diese ganzen Tricks und Kniffe die da so im Netz kursieren können böse ins Auge gehen und ändern nichts.

So wie wahrscheinlich auch im beschriebenen Fall. Die Zwangsvollstreckung ist zwar vom Tisch. Aber das bedeutet ja nicht, dass die gesamte Forderung damit vom Tisch ist. Ich vermute das die Rundfunkanstalten einfach einen neuen Anlauf starten.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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