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Ungelesen 22.12.14, 14:15   #62
joutraet
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Was aber einfach nur Blödsinn ist.

Man beruft sich zum Beispiel auf § 126 BGB, kennt aber die Bedeutung des Wortes "Wenn" offensichtlich nicht.
Dann behauptet man, der Gerichtsvollzieher wäre gar kein Beamter mehr, was aber ebenfalls nicht zutreffend ist, weil sich der Beamtenstatus nicht aus der novellierten GVO (Gerichtsvollzieherordnung), sondern aus dem jeweiligen Landesbeamtengesetz ergibt.
Manche treiben den Schwachsinn dann sogar noch auf die Spitze und behaupten, der Gerichtsvollzieher würde als Selbständiger (Freiberufler) arbeiten.
§ 1 der GVO "Bei der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung handelt der Gerichtsvollzieher selbstständig." hat nun wirklich nichts mit einer selbstständigen Tätigkeit im Rahmen eines Unternehmers zu tun. Dienstherr ist nämlich der Staat.

Fehlen darf natürlich nicht der Blödsinn mit dem § 315 ZPO.
Zum einen ist ein Vollstreckungsbescheid kein Urteil. Ansonsten ist aber tatsächlich korrekt, dass ein Urteil, nach § 315 ZPO, von den beteiligten Richtern eigenhändig unterschrieben werden muss. Urteile bleiben aber immer im Gericht.
Das, was ausgehändigt oder zugesendet wird, ist dagegen immer nur eine Urteilsausfertigung.
Und die wird wiederum, gemäß den § 317 Abs. 3 ZPO und § 275 Abs. 4 StPO durchaus von einem Urkundsbeamten (oder dessen Vertreter) und nicht von einem Richtern unterzeichnet.

Was von dem Video zu halten ist, sollte im Übrigen recht schnell klar werden, wenn man sich die dazugehörige Website anschaut. Dort geht es in der Hauptsache natürlich um so einen Blödsinn wie Reichsbürger und BRD-GmbH.

Zitat:
...und abgewiesen
Falls hier jemand ganz stolz darauf verweisen möchte, dass der Gerichtsvollzieher sich abwimmeln lassen hat. Einfach mal Hirn einschalten.
Bevor ich mich stundenlang mit drei Leuten (3 gegen 1) herumstreite und "diskutiere", gehe ich auch lieber wieder und regele alles Weitere auf dem Schriftweg bzw. tauche bei der nächsten Gelegenheit mit der Polizei auf.
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